13/02/2026
Ein Fall aus 2025 in Niederbayern - Namen & Orte sind natürlich verändert:
Wie jedes Jahr besucht Bernd A. gemeinsam mit Freunden den Faschingszug in Haberling. In ausgelassener Stimmung wird gefeiert, bis er plötzlich auf eine Auseinandersetzung in der Nähe aufmerksam wird. Zwei Gäste geraten zunächst verbal aneinander, der Streit eskaliert jedoch rasch und wird handgreiflich.
Als einer der Beteiligten droht, mit einer Glasflasche zuzuschlagen, greift Bernd A. ein und hält ihn am Arm fest, um Schlimmeres zu verhindern. Er fixiert den Gast, der sich im Gegenzug wehrt und verletzt. Dabei erleidet Bernd A. Tritte gegen den Oberkörper sowie einen Schlag mit dem Ellbogen ins Gesicht.
Etwas später trifft die Polizei kurz darauf ein und nimmt den randalierenden Gast fest. Bernd A. muss vor Ort bleiben und als Zeuge aussagen. Erst anschließend kann er unter zunehmenden Schmerzen seine Verletzungen in einem Krankenhaus untersuchen und dokumentieren lassen.
Nach diesem unschönen Vorfall will sich Bernd A. eigentlich nur in Ruhe erholen. Doch wenige Tage später erhält er eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Ausgerechnet von dem Randalierer, den Bernd A. festgehalten hatte!
Bernd A. ist überzeugt, richtig gehandelt zu haben, da sein Eingreifen lediglich der Deeskalation diente und eine gefährliche Situation beenden sollte. Er wendet sich unverzüglich an seine Rechtsschutzversicherung.
Auf Grundlage der Ermittlungsakten und Zeugenaussagen argumentiert der Strafverteidiger, dass Bernd A. aus rechtfertigendem Notstand gehandelt hat und sein Verhalten durch Zivilcourage gedeckt war. Die Konsequenz: Das Strafverfahren wird eingestellt.
Durch die umfangreiche Akte, unter anderem mit vielen Zeugenaussagen, fielen Anwaltskosten in Höhe von 3.700 € an. Doch für Bernd A. war der Fall noch nicht vorbei. Seine Verletzungen führten zu mehreren Wochen Arbeitsunfähigkeit, und sein Gesicht trägt eine bleibende Erinnerung an den Einsatz. Auf dieser Basis machte er Schmerzensgeldansprüche geltend. Durch außergerichtliche Tätigkeiten, die Zeugenaussagen und weitere Verfahrenskosten summierten sich die Auslagen auf zusätzliche 7.000 €, die ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung übernommen wurden.
Trotz der Tatsache, dass Bernd A. im Recht ist, können Kosten anfallen – etwa wenn der Gegner nicht zahlt. Diesen Fall der strafrechtlichen Verteidigung deckte der Spezial-Straf-Rechtsschutz ab, die Durchsetzung des Schmerzensgeldes fällt unter der Privatrechtschutz (Schadenersatz-Rechtsschutz).
Hintergrund
Die strafrechtliche Verteidigung ist über den Bereich Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für Privatkunden versichert, z. B. in unserem Produkt JURPRIVAT. Der SSR unterstützt sowohl beim Vorwurf von Vergehen als auch beim Vorwurf von Verbrechen. Die Leistungen zum Erhalt des Schmerzensgelds kommen aus dem Bereich Privatrechtsschutz und dort aus der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz.
Was zeigt dieser Fall?
Auch wenn man richtig handelt und sogar Zivilcourage beweist, können plötzlich hohe Anwalts- und Verfahrenskosten entstehen. Gut, wenn man dann nicht noch über Geld nachdenken muss, sondern einfach abgesichert ist.
👉 Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Rechtsschutz im Ernstfall genauso umfassend greift, prüfe ich Ihren Schutz gerne kostenlos und unverbindlich – eine kurze Nachricht genügt.
👉 https://wa.me/491772244342?text=Hallo%20Alex,%20ich%20möchte%20meinen%20Rechtsschutz%20prüfen%20lassen.