30/04/2026
Achtung, Anhängerfahrer aufgepasst!!!
Wussten sie, dass
Pkw und Anhänger gelten im gekoppelten Zustand versicherungstechnisch als eine Einheit.
Die Kfz-Haftpflicht greift nicht bei gegenseitigen Schäden der beiden Fahrzeuge.
Für den Vollkaskoschutz ist die Abgrenzung zwischen Unfall (äußere Einwirkung) oder Betriebsschaden entscheidend. Sie ist schwierig und hängt stark von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
Bei Pkw mit Vollkasko bei der Continentale sind auch Betriebsschäden mitversichert.
Betriebsschäden am Anhänger sind weder über eine vereinbarte Vollkasko noch über die Eigenschadendeckung des ziehenden Pkw abgedeckt.