PKV Hilfe GmbH

PKV Hilfe GmbH Sie bezahlen zu viel Geld für Ihre private Krankenversicherung. Beiträge innerhalb Ihrer Krankenversicherung bis zu 50% sparen. Wir wissen es das es möglich ist.

Sie sind privat krankenversichert? Beitragssenkungen bis zu 50 % möglich durch einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft bei teilweise gleichem oder besserem Leistungsniveau.

Über uns:
Die PKV Hilfe unterstützt seit Jahren privat Krankenversicherte bei dem Wechsel in günstigere Tarife innerhalb Ihrer Gesellschaft. Die Experten der PKV Hilfe beraten Sie gerne kostenfrei und beantworten Ihnen

die Fragen zu den Details eines Tarifwechsels. Dabei übernehmen wir den kompletten Prozess – von der ersten Recherche bis über die eingehende Beratung vor Ort. Ihre Vorteile:
1. Beitragsersparnisse bis zu 50%
2. Vergleichbare oder bessere Leistungen
3. Ihre Altersrückstellungen bleiben innerhalb
der Gesellschaft bestehen
4. Kostenlose und persönliche Betreuung und
Beratung
5. Unter allen möglichen Tarifen die ideale
Lösung zu finden
6. Einen Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft

Sie werden von Beginn an durch uns kompetent und umfassend beraten. Da wir nicht die Interessen der Versicherungsgesellschaft vertreten, sind wir bemüht, den bestmöglichsten und günstigsten Tarif bei vergleichbarer oder besserer Leistung für Sie zu finden: Wir kennen sämtliche verfügbare Tarife, so haben Sie das größtmögliche Spar-Potential. Des Weiteren entsteht Ihnen keinerlei Arbeitsaufwand durch den Tarifwechsel: Die gesamten Verhandlungen, Recherchen, sowie die Durchführung des Tarifwechsels übernehmen wir für Sie. So kommen für Sie auch keine Wechselprobleme wie z. B. durch fehlende Unterlagen oder mangelnder Informationen zustande. Da wir eine erfolgsabhängige Pauschale berechnen, haben Sie keinerlei Risiko! Sollte es keinen günstigeren Tarif geben oder Sie den Tarif nicht wechseln möchten, bleibt unsere Beratung vollkommen kostenfrei für Sie.

19/05/2022
17/05/2022

Für wen ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Das wohl wichtigste Argument für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung ist der Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Doch Tarife, die wirklich eine gute Absicherung bieten, gibt es in der Regel nicht zum Schnäppchenpreis.

Insbesondere im Alter steigen die Beiträge – unabhängig davon, wie viel Du verdienst oder als Rente bekommst. Nur wenn Du sicher bist, dass Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst, ist die PKV eine sinnvolle Wahl. Über den Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer solltest Du daher erst nachdenken, wenn Du die folgenden fünf Kriterien erfüllst:

1. Du bist jünger als 40 Jahre

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung wird mit den Jahren immer teurer. Ein Teil des Beitrags fließt deshalb in sogenannte Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Damit die Rechnung aufgeht, muss allerdings möglichst lange möglichst viel Geld angespart werden. Zins und Zinseszins spielen jungen Versicherten in die Hände. Wer nur eine kurze Zeit privat versichert ist, kann keine ausreichenden Altersrückstellungen aufbauen. Wenn Du erst spät in die PKV wechselst, musst Du einen größeren Teil Deines Beitrags als Altersrückstellung ansparen. Der Gesamtbeitrag ist dadurch viel höher.

Daher solltest Du möglichst nicht älter als 40 Jahre, besser noch 35 Jahre sein, wenn Du Dich für die private Kran­ken­ver­si­che­rung entscheidest. Bist Du älter, kommt eine private Kran­ken­ver­si­che­rung nur noch in Ausnahmefällen infrage. Etwa wenn Du durch ein Erbe finanziell sehr gut abgesichert bist und Dir den Preisaufschlag leisten kannst.

2. Du bist weitgehend gesund

Anders als bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung darf sich jeder private Versicherer seine Kunden aussuchen. Vor der Aufnahme in die private Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es daher eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs. Damit suchen die Anbieter sich Kunden aus, die möglichst gesund sind. Denn wer bereits Vorerkrankungen mitbringt, verursacht wahrscheinlich höhere Kosten als ein komplett gesunder Mensch. Daher lehnen private Kran­ken­ver­si­che­rungen Interessenten mit Vorerkrankungen ab oder verlangen Risikoaufschläge auf den Beitrag.

Wenn Du Dich zu annehmbaren Konditionen privat krankenversichern möchtest, solltest Du daher möglichst gesund sein. Wurdest Du in den vergangenen drei Jahren wegen einer psychischen Krankheit behandelt oder hast Du eine akute oder noch nicht vollständig ausgeheilte Krebserkrankung, dann bekommst Du in der Regel keinen Vertrag.

Schwierig kann es auch bei folgenden Erkrankungen werden:

Bluthochdruck,
Herz-Kreislauf-Probleme,
Diabetes,
Asthma,
Allergien,
Rückenleiden,
Wirbelsäulenerkrankungen,
körperliche oder geistige Behinderungen.

Falls die Behandlung dieser Erkrankungen nicht mindestens seit einem Jahr abgeschlossen ist, musst Du mit einem Risikoaufschlag rechnen. Der Zuschlag macht in der Regel 10 bis 30 Prozent aus und wird nur auf den Teil des Beitrags erhoben, der von der Krankheit betroffen ist. So wirkt sich eine Asthma-Erkrankung beispielsweise auf den Beitrag für ambulante und stationäre Behandlungen aus, nicht aber auf den Teil des Beitrags, den Du für Zahnbehandlungen zahlst.

Beamte mit Vorerkrankungen nehmen viele Versicherer im Rahmen einer sogenannten Öffnungsaktion zu erleichterten Bedingungen auf.

3. Deine Familienplanung steht bereits fest

Wenn Du weder Ehepartner noch Kinder hast und auch in Zukunft keine haben möchtest, hast Du es bei der Entscheidung für die Privatversicherung sehr viel einfacher. Hast Du aber Familie oder planst, eine zu gründen, dann solltest Du genau rechnen: Denn eine kostenlose Fa­mi­lien­ver­si­che­rung wie in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es in der privaten nicht. Du musst daher auch Deine Kinder privat krankenversichern und für sie Beiträge zahlen.

Während der Elternzeit musst Du Deine Versicherungsbeiträge weiterzahlen. Bist Du angestellt, fällt in dieser Zeit auch der Zuschuss Deines Arbeitgebers zur Kran­ken­ver­si­che­rung weg und Du musst den gesamten Beitrag alleine zahlen. Einige wenige private Tarife bieten zwar eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit an, jedoch meist nur für sechs Monate.

Berücksichtige bei Deiner Entscheidung für oder gegen die PKV also die Beiträge für die gesamte Familie. Und mach Dir gemeinsam mit Deinem Partner Gedanken darüber, wer von Euch wie lange wegen der Kinder zuhause bleiben möchte.

4. Du verdienst gut oder hast Vermögen

Die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung musst Du Dir sowohl jetzt als auch in Zukunft leisten können. Denn der Entschluss, sich privat zu versichern, ist eine Entscheidung fürs Leben. Zwar gibt es Wege, durch Tarifwechsel den Beitrag zu senken oder in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zurückzukehren. Doch das ist oft nicht so einfach. Da sich der Versicherungsbeitrag nicht an das niedrigere Einkommen im Ruhestand anpasst, solltest Du vor einem Wechsel in die private Versicherung alles genau durchrechnen.

Wenn Du Dich privat versichern willst, solltest Du das möglichst früh tun, damit der Beitrag nicht zu hoch ist. Das Problem dabei: Anfang 30 sind viele gerade erst richtig ins Berufsleben gestartet, die Karriere steht noch nicht fest, und auch das Leben ist noch nicht durchgeplant. Dennoch musst Du Dich fragen: Bin ich mir sicher, dass ich langfristig gut verdienen werde? Kommen keine finanziellen Engpässe oder unvorhergesehenen Zahlungen auf mich zu?

Dabei solltest Du bedenken: Gute Tarife sind nicht so billig, wie es viele Lockangebote glauben machen. Mit 450 bis 600 Euro im Monat solltest Du zum Einstieg durchaus rechnen. Hast Du Familie, kommt der Beitrag für jedes Familienmitglied noch obendrauf.

Wenn Du selbstständig bist, kann das zum Problem werden. Denn Du hast nur wenige Möglichkeiten, zurück in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zu wechseln, falls Dein Geschäft mal schlecht läuft oder Du Dich arbeitslos melden musst. Zahlst Du nicht in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung ein, bekommst Du im Alter auch keinen Zuschuss zu Deinen PKV-Beiträgen.

Für alleinstehende, gutverdienende Angestellte ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung meist billiger als die gesetzliche. Den gesparten Beitrag solltest Du aber nicht ausgeben, sondern fürs Alter ansparen.

Denn mit den Jahren kostet die Versicherung immer mehr. Im Jahr 2000 und 2020 stiegen die Beiträge laut Branchendienst Map-Report für Angestellte durchschnittlich um rund 3,8 Prozent pro Jahr, für Beamte um rund 2,9 Prozent. Auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung wurde teurer.

Der Unterschied: Wenn Du in Rente bist und niedrigere Einnahmen hast, hängt der Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag in der gesetzlichen von Deinem Einkommen ab. In der PKV zahlst Du immer gleich viel, egal ob Du gerade viel oder wenig Geld hast.

Trotz der Altersrückstellungen stieg der Beitrag für privatversicherte Rentner laut Map-Report um durchschnittlich 2,3 Prozent pro Jahr.

Wenn Du in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechselst, musst Du daher auch die Gesundheitsausgaben in Deine Altersvorsorge mit einrechnen und ein entsprechendes Finanzpolster ansparen.

Wir haben für einen Beispielfall ausgerechnet, wie viel die Kran­ken­ver­si­che­rung im Alter kostet, wenn der Beitrag regelmäßig steigt.

Wir gehen dabei von einem 35-Jährigen aus, der zu Vertragsbeginn 500 Euro Beitrag zahlt. Bis zur Rente mit 67 Jahren steigt sein Beitrag pro Jahr um 3 Prozent, während der Rente weiterhin um 2,3 Prozent.

Zu Beginn der Rente liegt sein PKV-Beitrag bei gut 1.290 Euro pro Monat. Bis zu seinem 85. Geburtstag steigt dieser auf knapp 1.940 Euro.

Beispielrechnung: PKV-Beitrag im Alter
Beitrag bei Abschluss Beitrag zu
Rentenbeginn Beitrag mit 85 Jahren

500 Euro 1.288 Euro 1.939 Euro

Bedenke deshalb: Du musst für das Alter vorsorgen. Je geringer Deine Rentenansprüche ausfallen werden, desto mehr solltest Du selbst zurücklegen. Wenn Du bereits Vermögen besitzt, solltest Du prüfen, ob Dein Finanzpolster ausreicht. Denn rechnet man alle Beiträge im Rentenalter zusammen, ergibt sich eine stattliche Summe.

5. Du arbeitest in keinem riskanten Beruf
Manche Berufsgruppen haben es schwer, sich privat zu versichern. Wenn Du einen Job mit einem hohen gesundheitlichen Risiko ausübst, beispielsweise als Sprengmeisterin oder Stuntman, musst Du mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Zudem stehen Dir voraussichtlich nur wenige private Versicherungstarife offen.

Daneben gibt es noch andere – auf den ersten Blick unverfängliche – Berufe wie Kioskbesitzer oder Schaustellerin, die von privaten Anbietern nur ungern versichert werden. Der Grund: Die Versicherungswirtschaft betrachtet diese Klientel von vornherein als unsichere Zahler.

16/05/2022

Wer darf sich privat versichern?
Es gibt gesetzliche Auflagen, die regeln, wer sich privat versichern darf und wer nicht. Allerdings gelten je nach Art der Berufstätigkeit unterschiedliche Regelungen.

Beamte - Als Beamter hast Du grundsätzlich die Wahl, ob Du Dich privat oder gesetzlich versichern willst. Der Dienstherr leistet eine Beihilfe zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent, allerdings nur für die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV). Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen daher in der Regel eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab. Wenn Du auf Dauer verbeamtet bist und keine großen gesundheitlichen Probleme hast, lohnt sich eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Dein gesichertes Einkommen und die hohe Beihilfe schützen Dich vor den finanziellen Nachteilen der PKV.

Selbstständige - Wenn Du hauptberuflich selbstständig arbeitest, kannst Du ebenfalls wählen, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Denn die Wahl der Versicherung ist bei Selbstständigen nicht an den Verdienst gebunden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen: Sie unterliegen unter Umständen der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).

Angestellte - Als Angestellter hast Du erst dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn Dein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt. Diese Grenze steigt in der Regel jedes Jahr. 2021 und 2022 liegt sie bei 64.350 Euro, das entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 5.363 Euro. Dazu zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld, nicht jedoch Sonderzahlungen wie Gewinnausschüttungen.

Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Dein Gehalt erstmals diese Grenze übersteigt. Das gilt aber nur dann, wenn Dein Gehalt auch über dem Grenzwert für das kommende Jahr liegt.

Ein Beispiel: Du bekommst im November 2021 eine Gehaltserhöhung auf 65.000 Euro im Jahr. Damit kannst Du Dich ab dem 1. Januar 2022 privat krankenversichern. Allerdings nur, weil die Jahres­arbeits­entgelt­grenze 2022 weiterhin bei 64.350 Euro liegt.

Studenten - Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dich für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung entscheiden. Du bist dann in der Regel für die Dauer der Hochschulausbildung an diese Entscheidung gebunden. Wenn Du nach Deinem Abschluss zum ersten Mal hauptberuflich angestellt wirst, kannst Du zurück zu einer gesetzlichen Kasse wechseln. Falls Du Dich direkt nach dem Studium selbstständig machst, musst Du hingegen privat versichert bleiben, selbst wenn Du wenig verdienst. Sinnvoll ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten vor allem dann, wenn Deine Eltern verbeamtet sind. In dem Fall erhältst Du nämlich bis zu 80 Prozent Beihilfe.

13/05/2022

Schritt für Schritt zur neuen Kranken­versicherung
Seit Anfang 2021 ist der Kassen­wechsel noch einfacher. Damit trotzdem nichts schief geht, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

1. Kündigung. Sie müssen jetzt nur noch der neuen Krankenkasse mitteilen, dass Sie bei ihr Mitglied werden möchten. Eine schriftliche Kündigung bei Ihrer alten Kranken­versicherung ist nicht mehr nötig. Praktisch: Meist haben die Kassen Online­anträge auf ihrer Website.

2. Bestätigung. Die neue Krankenkasse prüft, ob alle Voraus­setzungen für einen Wechsel erfüllt sind und setzt sich mit Ihrer bisherigen Kasse in Verbindung. Ist ein Wechsel möglich, teil die neue Kasse Ihnen dies mit. Eventuell nennt Sie einen anderen Beginn – etwa, wenn die Bindungs­frist erst später endet.

3. Arbeit­geber. Danach müssen Sie nur noch Ihrem Arbeit­geber formlos mitteilen, dass Sie eine andere Krankenkasse gewählt haben. Der Arbeit­geber meldet Sie dann auf elektronischem Weg bei der neuen Kasse an. Diese bestätigt ihrem Chef ebenfalls elektronisch die Mitgliedschaft.

Besonderheit Arbeit­geber­wechsel. Wechseln Sie ihren Job oder kommen Sie als Rentner neu in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), können Sie bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungs- oder Renten­beginn eine neue Kasse wählen. Die Bindungs­frist von 12 Monaten gilt hier nicht. Sie entfällt auch, wenn sich Ihr Versicherungs­status hin zu einer freiwil­ligen Versicherung ändert, etwa weil Sie mehr verdienen als die Versicherungs­pflicht­grenze (64 350 Euro im Jahr). Dann haben Sie sogar drei Monate Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen. Wichtig: Sie müssen Ihren Arbeit­geber über die neue Kasse informieren. Nur dann hat der Wechsel geklappt und die Bindungs­frist beginnt erneut. Wer bei seiner Kasse bleiben möchte, informiert auch darüber den neuen Arbeit­geber. Die Bindungs­frist beginnt in diesem Fall nicht von vorn.

Medizi­nische Versorgung

Gesetzlich geregelte Leistungen. Die meisten Leistungen sind gesetzlich geregelt und werden von allen Kassen gleichermaßen über­nommen. Bei manchen haben die Kassen einen Auslegungs­spielraum. Klären Sie vor dem Wechsel mit der neuen Kasse, ob sie alle Leistungen über­nimmt, die Sie benötigen. Lassen Sie sich die Zusicherung schriftlich geben.

Bei folgenden Leistungen sind Änderungen nach dem Wechsel möglich:

Leistungen mit Genehmigung. Die neue Kasse über­nimmt genehmigte Leistungen nicht auto­matisch. Wenn Sie eine genehmigte Behand­lung begonnen haben, etwa eine Psycho­therapie oder Reha­sport, muss die neue Kasse dies erfahren, wird aber grund­sätzlich nicht ablehnen. Für Behand­lungen, die noch nicht begonnen wurden, müssen Sie bei der neuen Kasse wieder einen Antrag stellen.

Hilfs­mittel oder Medikamente. Haben Sie von Ihrer alten Kranken­versicherung zum Beispiel einen Roll­stuhl leih­weise bekommen, müssen Sie das Hilfs­mittel eventuell zurück­geben und erhalten von der neuen Kasse einen gleich­wertigen Ersatz. Auch bei Medikamenten sind andere, aber gleich­wertige Produkte nach dem Wechsel möglich.

Komfort - oder Premiumleistungen gibt es dann nur in der PKV.

Krankenkasse wechseln bei kurzzeitig Versicherten: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?Die Kündigung und der Wechsel der K...
12/05/2022

Krankenkasse wechseln bei kurzzeitig Versicherten: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Die Kündigung und der Wechsel der Kasse sind an eine Mindest­mitgliedschaft gebunden. Ein regulärer Wechsel ist nur möglich, wenn der Kassenpatient mindestens seit zwölf Monaten bei der aktuellen Krankenkasse versichert gewesen ist (Stand 2022).

Allerdings gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Kassenpatienten, die die Versicherungs­zeit nicht erfüllen, haben daher das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Es besteht, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden Beitrag erhöht. Das Kündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den neuen Beitragssatz zum ersten Mal erhebt. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls wie bei langjährig Versicherten zwei Monate zum Monatsende.

Wir helfen Ihnen gerne Ihren Wunsch umzusetzen. Rufen Sie uns an, unter der Rufnummer: 0821 650 608-0. Unsere Experten vor Ort besprechen mit Ihnen alles im Detail.

Wechseln Sie innerhalb der privaten Krankenversicherung bei gleichen Leistungen für bis zu 50% weniger Beitrag - ohne Kündigung!

12/05/2022

29.04.2022 | Versicherung

Landgericht untersagt unbegründete PKV-Beitragsanpassung!!!

Der Streit um Beitragserhöhungen in der PKV beschäftigt weiter die Gerichte. Obwohl der BGH schon 2020 geklärt hatte, dass Prämienanpassungen zu begründen sind, muss die AXA nun vor dem Landgericht eine weitere Niederlage hinnehmen.

Die Axa Krankenversicherung hatte einem Kunden mehrmals 2018 und 2019 die Beiträge für dessen PKV-Vollversicherungstarif erhöht

Der zahlte zwar, reklamierte aber die vagen Begründungen für die Preissteigerungen in den Ankündigungsschreiben des Versicherers. Der Fall landete vor Gericht.

Das Landgericht Berlin hielt die Prämienerhöhungen nicht für ausreichend begründet und damit für unwirksam.

Mit Urteil vom 21. April 2022 verpflichteten die Landrichter die Axa, die gezahlten Erhöhungsbeiträge samt Zinsen zurückzuzahlen,
berichtet die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partnerschaftsgesellschaft (AKH-H) in Esslingen, die den Kunden vertreten hatte.

Ankündigung formell unwirksam
Demnach seien die Mitteilungsschreiben, in denen die Beitragserhöhungen angekündigt wurden, bereits in formeller Hinsicht unwirksam gewesen, weil sie den Maßstäben des Paragrafen 203 VVG zuwiderliefen.

Der Kunde konnte nicht erkennen, welche der beiden Berechnungsgrundlagen (Veränderung der Versicherungsleistung oder der Sterbewahrscheinlichkeit im Vergleich zum Vorjahr) das Anpassungsverfahren ausgelöst hatten und welche weiteren Faktoren zu berücksichtigen waren. Der Grund für die Prämienanpassung blieb damit für den Kunden im Dunkeln und die Anpassung unwirksam.

Das Landgericht bezog sich damit auf die entsprechende Argumentation des Bundesgerichtshofes (BGH). Der hatte am 16. Dezember 2020 entschieden, wann die Begründung einer Beitragserhöhung formal falsch ist. PKV-Anbieter müssen demnach eine Prämienanpassung begründen und dazu angeben, welche Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) der auslösende Faktor ist

Was der Versicherer nicht mitteilen muss
Dagegen muss der Versicherer – auch im BGH-Fall war es die Axa – nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er muss auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie den Rechnungszins, angeben.

Später legte der BGH wieder in einem Axa-Fall nach und entschied mit Urteil vom 17. November 2021, dass Rückzahlungsansprüche für geleistete Erhöhungsbeträge regelmäßig nach drei Jahren gemäß Paragraf 199 BGB verjähren

Die Verjährungsfrist beginnt regelmäßig mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, erinnerte der BGH.

Pro und Contra eines Kundensieges vor Gericht
De facto dürfte das Landgerichtsurteil kaum praktische Auswirkungen haben. Die Mitteilungen zur Beitragsanpassung, die Axa versendet, erfüllen diese Anforderungen des BGH bereits seit 2017, ist von Axa zu hören. Ob man in Revision gehe, sei noch nicht klar.

Auf der anderen Seite stellen Fachleute den Sinn solcher Klagen in Frage. "Es kann sein, dass Verbraucher auf lange Sicht insgesamt sogar höhere Beiträge zahlen müssen, wenn Beitragsanpassungen rückabgewickelt werden", sagt etwa Herbert Schneidemann, Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung.

Schließlich müssten die Versicherer die künftigen Beiträge in der Folge deutlicher anpassen. Hinzu kämen möglicherweise Steuernachzahlungen für den Kunden, wenn dieser die zu viel gezahlten Beiträge zurückverlangt, für die er zuvor Steuerermäßigung bekommen hatte.

29/04/2022

Der Unternehmenswechsel in der PKV für langjährig Privatversicherte ist der Neuabschluss einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen selten eine Option für eine Beitragssenkung.

Bei einer Kündigung verbleiben die Alterungsrückstellungen, die im Laufe der Versicherung erworben wurden, vertragsgemäß beim bisherigen Versicherungsunternehmen und kommen den übrigen Versicherten zugute. Das neue Versicherungsunternehmen legt für die Beitragskalkulation das aktuelle Alter zugrunde. Je älter Versicherte beim Wechsel der Versicherung ist, desto höher ist deshalb der neue Beitrag. Hinzu kommt, dass auch der aktuelle Gesundheitszustand berücksichtigt wird. Erkrankungen, die während der Versicherungszeit aufgetreten sind und deshalb im bestehenden Vertrag keinen Einfluss auf den Beitrag haben, können bei der neuen Versicherung zu einem Risikozuschlag führen.

Für Versicherte, die ihre private Krankheitsvollversicherung 2009 oder später abgeschlossen haben, ist ein Unternehmenswechsel gegebenenfalls attraktiver. Sie können Alterungsrückstellungen übertragen lassen – begrenzt auf die Höhe, wie sie bei einer Versicherung im Basistarif gebildet worden wären. Wenn Wechselwillige bei ihrem bisherigen Versicherer eine Zusatzversicherung abschließen, können darüber hinaus auch darauf Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

Die Versicherungsunternehmen müssen die Versicherten jährlich darauf hinweisen, dass sie zu den genannten Bedingungen den Versicherer wechseln können, und ihnen die Höhe des Übertragungswertes für die Alterungsrückstellungen mitteilen.

Der PKV-TarifwechselSie können bei einem Tarifwechsel bis zu 40 Prozent Ihrer Beiträge sparen.Ein Wechsel ist jederzeit ...
28/04/2022

Der PKV-Tarifwechsel

Sie können bei einem Tarifwechsel bis zu 40 Prozent Ihrer Beiträge sparen.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich, wenn ein anderer Tarif einen gleich guten Versicherungsschutz bietet.

Eine neue Gesundheitsprüfung ist oftmals nicht erforderlich. Allerdings sind Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge möglich.

Auch der Wechsel in eine andere PKV ist möglich – hierbei müssen jedoch die Kündigungsfristen berücksichtigt werden.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft lohnt sich immer dann, wenn Sie mit einem günstigeren Tarif den gleichen Versicherungsschutz erhalten. Als Faustregel gilt hierbei, etwa alle fünf Jahre den eigenen Tarif mit anderen Versicherungsstufen der privaten Krankenversicherung zu vergleichen.

Solch ein PKV-Wechsel lohnt sich übrigens auch für ältere Versicherte und chronisch Kranke. So können Ältere die steigenden Beiträge vermeiden, indem sie in einen neueren Tarif wechseln. Dabei müssen weder die chronisch Kranken noch die Älteren Angst vor der Gesundheitsprüfung haben: Wenn auf alle Mehrleistungen verzichtet wird, die im neuen Tarif enthalten sind, fällt die Prüfung weg. Sie haben also höchstens mit Risikozuschlägen zu rechnen.

Welche Rechte habe ich als Versicherungsnehmer?
Ein Wechsel zu einem anderen Tarif ist grundsätzlich immer möglich. Im § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist dieser Wechsel geregelt. Nach diesem können alle Versicherungsnehmer verlangen, in einen Tarif mit einem gleichartigen Versicherungsschutz wechseln zu dürfen.

Sollten Sie Probleme haben, Ihr Recht zum Tarifwechsel durchzusetzen, sollte in jedem Fall Unterstützung hinzugezogen werden. Gegebenenfalls lohnt es sich auch, eine Beschwerde einzureichen.

Wechseln Sie innerhalb der privaten Krankenversicherung bei gleichen Leistungen für bis zu 50% weniger Beitrag - ohne Kündigung!

Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherers, wir zeigen Ihnen wie. - Ohne Altersbeschränkungen!- Ohne Verlust von aktuelle...
27/04/2022

Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherers, wir zeigen Ihnen wie.

- Ohne Altersbeschränkungen!
- Ohne Verlust von aktuellem Versicherungsschutz!
- Gesundheitliche Beschwerden spielen keine Rolle!

Wechseln Sie innerhalb der privaten Krankenversicherung bei gleichen Leistungen für bis zu 50% weniger Beitrag - ohne Kündigung!

26/04/2022

Wer beim Arzt besonders schnell einen Termin erhält, im schöneren Wartezimmer sitzt und im Krankenhaus Privatsphäre hat, der ist oft Privatpatient. Viele Menschen würden deshalb gerne zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. „Doch sinnvoll ist es nur für die wenigsten“, sagt Julia Alice Böhne, Pressereferentin beim Bund der Versicherten.

Wer in die PKV wechseln möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Angestellte brauchen ein Einkommen, das über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 2022 beträgt diese Grenze brutto 64.350 Euro. Wer das erfüllt, für den entfällt zum Jahreswechsel die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem dürfen sich Selbstständige, Studierende und Beamte privat versichern.

Adresse

Im Tal 10
Augsburg
86179

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 15:00

Telefon

0821 650608-0

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