09/07/2020
Die -Pandemie hat in kürzester Zeit unseren Alltag verändert. Die ergriffenen Maßnahmen haben viele Einschränkungen zur Folge und konfrontieren uns alle mit neuen . Wir sind für Sie da! Versicherungsschutz mit sofortigem Beginn möglich.
Unser Partner die -Gruppe startet als einer der ersten Versicherer nach der Corona-Pandemie wieder mit der . Mit der BSV vom HDI können Sie bei einer behördlichen Einzelverordnung sicher sein, dass Ihr Betrieb in trockenen Tüchern ist. So sind Unternehmen aus der und darüber hinaus auch und bei einer erneuten Schließung vor Umsatzausfall gut geschützt. Weitere Branchen werden schrittweise aufgenommen.
Kundenorientierung wird bei HDI großgeschrieben, dies zeigen unter anderem die positiven Berichterstattungen im (Frontal 21), im und in der Süddeutschen Zeitung.
*Stark in der *
- offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern Verordnungen infolge Paragraph 15 (IfSG) werden dem Gesetz gleich gestellt
- Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden mitversichert
- Vorrauszahlung bei staatlicher Entschädigung möglich
- Desinfektionskosten des Betriebe
- bei Tätigkeitsverboten gegen einzelne Mitarbeiter erfolgt die Übernahme/Erstattung der Bruttolohn- ubd Gehaltsaufwendungen Kosten für Ermittlubgs- und Beobachtungsmaßnahmen (gem. Paragraph 25 und 29 IfSG)
, wenn maßgeblich Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten ubd der "tatsächlich oder rechtlich" nicht weitergeführt werden kann.
Links zu den Artikeln:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/betriebsschliessung-versicherer-in-der-defensive-1.4946424
Oder
https://gastgewerbe-magazin.de/folgen-der-pandemie-fuer-die-betriebsschliessungsversicherung-30953
Wie das ALLES funktioniert, erfahren Sie bei uns!
Schönen Tag,
Ihre Spezialisten rund um's Gewerbe.