02/05/2023
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) als attraktive Zusatzleistung betrifft uns alle, Arbeitgeber wie -nehmer: Motivierte Mitarbeiter, erfolgreiches Unternehmen.
Die bKV ist eine durch den Arbeitgeber organisierte und meist auch finanzierte Form der Zusatzversicherung, von der Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren. Deshalb also betrieblich – weil der Arbeitgeber der (zahlende) Versicherungsnehmer ist. Arbeitnehmer sind – gemeinsam, also als Belegschaft (Gruppenvertrag) – die versicherten Personen.
Arbeitgeber können zwischen Leistungsbausteinen wählen, welche auch miteinander kombiniert werden können. Dabei versteht sich die bKV als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen. Versicherer verzichten fast ausschließlich auf eine Gesundheitsprüfung, wodurch alle Mitarbeitenden von den Versicherungsleistungen profitieren können.
Die Preisgestaltung der Leistungsbausteine richtet sich meist nach Mitarbeiteranzahl, Durchschnittsalter und Tätigkeitsbereich:
- Zahnvorsorge, -behandlung oder -ersatz
- Sehhilfen
- Reisekrankenversicherung
- Krankentagegeld
- Heilpraktiker-Leistungen
- Vorsorge
- Zusatzleistungen für ambulante Behandlungen
- Zusatzleistungen für stationäre Reha- oder Krankenhausaufenthalte
Ein Arbeitgeber wird nicht nur seiner sozialen Verantwortung gerecht und minimiert die Kosten, die ihm durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter entstehen, sondern sichert sich gleichzeitig auch den Erfolg seines Unternehmens, da gesunde, motivierte und damit leistungsstarke Mitarbeiter den Erfolg seines Unternehmens garantieren. Er findet und hält qualifizierte Mitarbeiter, die sich von ihrem Chef wertgeschätzt fühlen, als gesunde Angestellte ihr Bestes geben, sich über ein gutes Arbeitsklima freuen und als Konsequenz weniger Fehlzeiten produzieren. Studien belegen längst, dass Arbeitnehmer in Deutschland die bKV anderen Arbeitgebervorteilen wie einem Nahverkehrsticket oder Mobiltelefonen vorziehen, jedem Vierten ist die betriebliche Krankenversicherung sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung.
Als Folge eines guten Betriebsklimas ist die Fluktuation in Unternehmen, die eine betriebliche Krankenversicherung anbieten, nur halb so hoch wie in solchen ohne bKV. Damit wird diese ein zunehmend wichtigeres Instrument gegen den immensen Fachkräftemangel. Somit kann die betriebliche Krankenversicherung ein bedeutsamer Teil einer vorausschauenden Personalpolitik sein.
Die Arbeitgeber-Beiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die Beiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind. Klassischer Fall von Win-Win, oder?
Den kompletten und weitere interessante Artikel findest du in unserem Blogbereich: https://safive.de/blog/
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