NK-Baufinanzierung

NK-Baufinanzierung www.NK-Baufinanzierung.de Baufinanzierung, Ratenkredit, Tagesgeld, Bausparen, Ratenkreditabsicherung.....

Wie viel Haus kann ich mir leisten?Vor dem Immobilienkauf stehen alle Kaufinteressenten vor der Frage: "Wie teuer darf m...
29/01/2021

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Vor dem Immobilienkauf stehen alle Kaufinteressenten vor der Frage: "Wie teuer darf meine Immobilie sein?"
Wir ermitteln gerne die maximal mögliche Darlehenssumme für Sie und das kostenfrei.

Senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] mit ihren letzten 3 Gehaltsabrechnungen, eine Aufstellung über ihre laufenden Ausgaben und Kreditverbindlichkeiten (mtl. Ratenhöhe, aktuelle Restschuld) selbstverständlich können Sie auch gerne den Kreditvertrag mit den Angaben wie Darlehensbeginn, Laufzeit, Zinssatz an uns übermitteln.
Teilen Sie uns bitte noch ihre Wunschrate und eine Rufnummer für Rückfragen mit.
Sie erhalten innerhalb von 2 Tagen ihr persönliches Ergebnis mitgeteilt.

Wir sind für Sie da.

Beste Grüße ihre

NK-Baufinanzierung

 

29/01/2021

Am 23. Dezember 2020 trat das "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft. Komplizierter Name, was dahintersteckt, ist aber relativ simpel: Wer eine Immobilie über einen Makler oder eine Maklerin kauft, den die Verkäuferseite beauftragt hat, zahlt ab jetzt nur noch maximal 50 Prozent der Courtage. Es ist nun nicht mehr möglich, die Kosten komplett auf die Käuferseite abzuwälzen. Und wenn der Makler oder die Maklerin ausschließlich für die verkaufende Partei tätig ist, musst du dich als Käuferin oder Käufer überhaupt nicht an den Kosten beteiligen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag stets der Textform bedarf. Dazu kann aber auch eine E-Mail zählen. Mündliche Absprache oder die Beauftragung per Handschlag reichen jetzt nicht mehr aus.

29/01/2021

ERGÄNZUNGSDARLEHEN
Jetzt auch für Nebenkosten

Ab sofort finanzieren wir mit unserem Eigentümer-Ergänzungsdarlehen auch Kunden, die ihre Nebenkosten nicht vollständig aus Eigenkapital decken können oder wollen. Bisher war dies nicht möglich.

Damit haben Sie eine weitere attraktive Alternative des Nachrangdarlehens; bei uns mit
15 Jahren echter Zinssicherheit und vielen Sondertilgungsmöglichkeiten. Unser Ergänzungsdarlehen bietet auch die Möglichkeit, teurere Nachrangdarlehen anderer Anbieter abzulösen.

05/12/2019

Die Staatsbank will erstmals Kredite mit Negativzinsen vergeben. Profitieren sollen Privatleute, Mittelstand und Kommunen. Bis die Negativzinsen beim Endkunden ankommen, könnte es allerdings noch dauern.

05/12/2019

WOHNUNGSBAUPRÄMIE WIRD ATTRAKTIVER
Staatliche Förderung in allen Punkten verbessert

Die Verbesserung der Wohnungsbauprämie erstreckt sich über alle Eckwerte der Förderung:


» Der Prämiensatz erhöht sich auf 10 % (bisher 8,8 %)

» Die Förderhöchstbeträge steigen auf 700 Euro p.a. für Alleinstehende bzw. 1.400 Euro p.a. für Verheiratete (bisher 512/1.024 Euro)

» Die Einkommensgrenzen steigen auf ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für Verheiratete
(bisher 25.600/51.200 Euro)

» Die Verbesserung gilt ab dem Sparjahr 2021


Bausparer können ab dem Sparjahr 2021 pro Jahr bis zu
70 bzw. 140 Euro an staatlicher Wohnungsbauprämie erhalten.

01/01/2018

Änderungen für Bauherren und Eigentümer
Für Bauverträge gilt künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Baubeschreibungen müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Bauverträge müssen mehr Details und klare Fristen enthalten, unter anderem einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung.

Wer ab dem 1. Januar Fördergelder für Heizungen mit erneuerbaren Energien beantragen möchte, muss den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einreichen, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II, das zum 5. Januar in Kraft tritt, müssen Heizöltanks in Hochwassergebieten künftig besser vor Wasser geschützt werden. Für Heizöltanks, die bis zum Stichtag installiert werden und in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegen, gilt eine Übergangsfrist bis zum Januar 2023. Tanks in Bereichen, die als überschwemmungsgefährdet eingestuft sind, müssen bis 2033 umgerüstet sein. Bis dahin muss jeweils der Aufstellungsraum gegen eindringendes Wasser geschützt und der Tank so fest verankert werden, dass ihn Wasser nicht anheben kann.

Neue Ölheizungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten künftig verboten. Kommunen können Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen nicht mehr gebaut werden darf.

01/01/2018

Verbesserungen für Bankkunden
Ab 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. Mit der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie dürfen Händler für Buchungen und Käufe keine Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

Wird die Bank- oder Kreditkarte missbraucht oder entwendet, haften Kunden nur noch mit einem Betrag von 50 Euro. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt. Zahlungsdienstleister können vom Kunden allerdings künftig zusätzliche Beweismittel verlangen.

Bankberater müssen Kundengespräche künftig besser dokumentieren. Für Finanzprodukte muss es einheitliche Informationsblätter geben, die verständlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten enthalten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu können.

01/01/2018

Neue Beitragsberechnung für freiwillig Krankenversicherte
Für Selbstständige, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt und die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ändert sich die Beitragsberechnung. Künftig richten sich die Beiträge zur Krankenversicherung stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheides wird zunächst ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend und berücksichtigt dabei die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen.

Wenn der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vorliegt, für das die Beiträge zu zahlen sind, setzt die Versicherung die endgültigen Beiträge für das Jahr rückwirkend fest. Infolgedessen können Beiträge rückerstattet werden, aber auch Nachzahlungen nötig werden.

04/02/2016

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Mit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung soll die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment…

25/01/2012

Wichtige Änderungen beim Kreditprogramm KfW 124

Bis zum 31.12.2011 konnten noch 30% des Verkehrswertes als KfW-Mittel beantragt werden.
Ab dem 1.1.2012 wird der Finanzierungsanteil von 30 % auf 100 % erhöht, der Förderhöchstbetrag von 75.000 Euro auf 50.000 Euro angepasst. Dies bedeutet, dass maximal 50.000 Euro beantragt werden können ohne die prozentuale Bindung.

Bis zu einem Verkehrswert von 160.000 Euro können nun mehr KFW Mittel bei der Finanzierung berücksichtigt werden (2.000 Euro mehr).
Bei kleineren Eigentumswohnungen bis 100.000 Euro wird die Finanzierung günstiger, weil durch das KfW-Darlehen von 50.000 Euro der restliche Beleihungsauslauf bei der Bank unterhalb der 50% Grenze liegt und damit bessere Konditionen genutzt werden können.

Adresse

Jakobusstraße 5
Alzenau
63755

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 14:00

Telefon

+496023943336

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von NK-Baufinanzierung erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an NK-Baufinanzierung senden:

Teilen