26/03/2020
Wegen den vielen Anfragen hier nochmal der Beschluss des Bundesrates bezüglich der Entschädigung für Arbeitgeber
Weitere Informationen findes Sie auf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html
°Kurzarbeitsentschädigung kann neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
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