Asani Versicherungen & Treuhand

Asani Versicherungen & Treuhand Versicherungen, Treuhand und Finanzen. Asani Versicherungen & Treuhand ist ein Vermittler für Versicherungsprodukte jeglicher Art.

Zusätzlich dieser Dienstleistung bietet dieses Unternehmen auch Treuhänderische Dienste an wie zum Beispiel: Buchhaltung, Annahme von Aufträgen, Administration, und Rechnungen stellen.

21/05/2015

Unfall im Nebenjob – wie ist das versichert?

Ich arbeite zu 80 Prozent als Angestellte. Daneben führe ich ein eigenes kleines Geschäft. Wie bin ich im Nebenjob unfallversichert? Wie sind hier neben den Heilungskosten zum Beispiel die Invaliditätsrisiken versichert?

In der hauptberuflichen Tätigkeit sind Sie durch die Versicherung gemäss Gesetz über die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers versichert. Die obligatorische Versicherung deckt sowohl die Behandlungs- und Heilungskosten als auch den Verdienstausfall infolge Invalidität. Auch die Unfälle in der Freizeit sind gedeckt, sofern Sie im Durchschnitt über 8 Stunden pro Woche im Hauptjob arbeiten. Durch diese Versicherung ist jedoch Ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende nicht voll gedeckt, da der dort erzielte Verdienst nicht in die Leistungsberechnung der hauptberuflichen Unfallversicherung einbezogen wird. Lediglich die Heilungskosten wären über die UVG-Versicherung im Haupterwerb versichert.

Freiwillige UVG- und individuelle Unfallversicherung
Wenn Ihr Verdienst als Selbständigerwerbende 63'000 Franken (Anfang 2016 wird diese Limite auf 74'100 Franken erhöht) übersteigt, können Sie sich freiwillig der UVG-Versicherung unterstellen und so von diesem umfangreichen Versicherungsschutz profitieren. Erreicht Ihr Verdienst diesen Betrag nicht, so sollten Sie den Abschluss einer individuellen Unfallversicherung prüfen, welche im Nebenjob u.a. die Risiken einer Invalidität deckt und allenfalls auch Zusatzleistungen zur Krankenkasse-Grunddeckung erbringt (wie halbprivate oder private Spitalabteilung).

*Quelle: SVV

28/04/2015

Vermeintlich kalte Asche führt zu Brand – wer bezahlt?

Unsorgfältig gelagerte Asche aus einem Grill führt immer wieder zu Bränden. Die Gefahr ist doch hinlänglich bekannt. Wie reagieren die Versicherungen und werden Personen strafrechtlich verfolgt, die elementarste Vorsichtsmassnahmen missachten?

In der Tat kommt es immer noch zu solchen Bränden. Trotz grosser Präventionsanstrengungen der Feuerwehren und der Unfallverhütungsorganisationen nehmen einige Personen die Gefahren im Umgang mit Grill- und Cheminéerückständen nicht ernst. Sie leeren die vermeintlich abgekühlte Asche in Plastikeimer, Kehrichtsäcke, Kartonschachteln oder reinigen das Cheminée mit dem Staubsauger. Tatsache ist, dass Asche noch Tage nach dem eigentlichen Ausglühen im Cheminée oder im Grill brandgefährlich ist. Deshalb muss Asche immer in einem abschliessbaren Metallbehälter gelagert werden und der verschlossene Behälter gehört auf eine nicht brennbare Unterlage.

Empfindliche Strafen und Entschädigungskürzungen

Wer die Asche dennoch aus seinem Grill in einen Sack oder einen Plastikeimer leert, handelt grobfahrlässig. Es drohen ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und es kommt zu empfindlichen Leistungskürzungen durch die Versicherungen. Wer ein Feuer entfacht, ist dafür verantwortlich, dass keine Brandschäden entstehen. Ein richtiger Grilleur kennt deshalb nicht nur den Umgang mit Fleisch, Maiskolben und Gemüsespiesschen, sondern weiss auch, wie gefährlich Grillasche ist. Also: Vorsicht beim Grillieren - vermeiden Sie Brände!

*Quelle: SVV

07/01/2015

Autounfall auf vereister Strasse – wie ist das versichert?

Vor kurzem musste ich auf einer abfallenden, schneebedeckten Strasse bremsen. Obschon ich sehr langsam fuhr, rutschte mein Auto trotz Winterreifen auf dem vorher nicht erkennbaren Eis unter dem Schnee in einen Gartenzaun. Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Dieser Schadenfall ist über Ihre Motorfahrzeug-Police versichert. Der Drittschaden – in Ihrem Fall der beschädigte Gartenzaun – wird von Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ermittelt und bezahlt. Die Übernahme des Schadens an Ihrem Fahrzeug hängt von der Art der abgeschlossenen Kasko-Versicherungsdeckung ab. Sollten Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben – eine solche ist für neuere Autos üblich – werden auch die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug vergütet. Im Gegensatz zu einer Teilkasko-Versicherung übernimmt die Vollkasko nämlich auch selbstverschuldete Kollisionsschäden. Bei der Berechnung der Entschädigung wird jedoch der vertraglich vereinbarte Kollisions-Selbstbehalt in Abzug gebracht. Und es erfolgt sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkasko-Versicherung eine Rückstufung beim Bonus-Stufensystem, sofern Sie keine Bonusschutzdeckung abgeschlossen haben.

Höchste Vorsicht bei schneebedeckten Strassen

Schneebedeckte Strassen sind generell sehr gefährlich, weil das Fahrzeug hier eine stark eingeschränkte Strassenhaftung hat (im Vergleich zu einer trockenen Fahrbahn), und dies selbst bei guter Bereifung. Dies gilt insbesondere bei abfallenden Strassen, wo das Eigengewicht des Fahrzeuges und dessen Fliehkräfte rasch ein unkontrolliertes Rutschen verursachen können. Diese Gefahr ist noch um ein Vielfaches höher, wenn die Fahrbahn vereist ist. Bei schneebedeckten und/oder vereisten Fahrbahnen ist deshalb grösste Vorsicht geboten. Das Fahrzeug sollte natürlich mit guten Winterreifen ausgerüstet sein. Gemäss Strassenverkehrsgesetz muss das Auto vom Lenker jederzeit – also auch bei widrigen Verhältnissen – beherrscht werden können. Die Geschwindigkeit ist immer den entsprechenden Strassenverhältnissen anzupassen. Dem Gefälle der Fahrbahn und allfälligen unsichtbaren vereisten Stellen ist dabei Rechnung zu tragen.

*Quelle: SVV

27/12/2014
02/12/2014

Bank vs. Versicherung

Lösungen für die Säule 3a

Von Fredy Gilgen

Versicherungslösungen für die Säule 3a sind besser als ihr Ruf. Doch die Produkte der Banken für die gebundene Vorsorge sind leichter zu verstehen. Ein Vergleich.

Auf den ersten Blick erscheint der Unterschied minim. Ob für die Altersvorsorge Säule 3a eine Banken- oder eine Versicherungslösung gewählt wird, in beiden Fällen winken im gegenwärtigen Tiefzinsumfeld vergleichsweise hohe Renditen. Derzeit zählt das Sparen 3a zu den attraktivsten Anlagemöglichkeiten überhaupt. In beiden Fällen kann der Vorsorgende zudem einen Steuerabzug von bis zu 6566 Franken (ab 2011 sogar 6682 Fr.) pro Jahr geltend machen.

Auch auf den zweiten Blick scheint die Sache eindeutig: Der Vorteil liegt bei den Banken. Die meisten Anlageexperten raten von einer 3a-Spar-Versicherung nämlich grundsätzlich ab: «Sparen und Versichern sollte man trennen. Für Sparen geht man zur Bank, für Versicherungen zur Versicherung», lautet der Tenor.

An guten Argumenten für diesen Rat scheint es nicht zu fehlen: Die Säule 3a sei bei einer Bank vergleichsweise günstiger als bei einer Versicherung, die Rendite besser und die Flexibilität grösser: «Bei einem 3a-Bankkonto besteht kein Einzahlungszwang. Man kann eine jährliche Zahlung auch mal ausfallen lassen, was bei der Spar-Versicherung nicht oder nur mit Verlust möglich ist.» Ein Versicherungsschutz könne bei einer Bank-Lösung zudem auch mit einer separaten Todesfallrisiko-Versicherung versichert werden, wenn der Versicherungsschutz sonst unzureichend sei.

Wer noch einen dritten Blick auf die Angebote von Banken und Versicherungsunternehmen im Bereich der gebundenen Vorsorge wagt, muss dieses eindeutige Verdikt aber nochmals hinterfragen. Die genauere Analyse der Produkte zeigt, dass 3a-Gelder bei den Versicherungen langfristig besser verzinst werden als bei den Banken. In einem Langfristvergleich über 24 Jahre lagen mit Axa Winterthur und Bâloise zwei Versicherer mit Jahresrenditen von 3,36% und 3,2% vor der besten Bank, der Migros-Bank, die auf 3,1% kam. Raiffeisen und Credit Suisse lagen mit knapp 3% dahinter. Unter den besten zehn Anbietern sind noch drei weitere Versicherungen.

Sie können auch über kürzere Perioden mithalten. Nach Angaben von Axa-Winterthur-Sprecher Pascal Hollenstein hat die Gesamtverzinsung der 3a-Sparversicherungen inklusive Überschüsse in den letzten Jahren durchschnittlich 3% oder mehr betragen. Bei den Banken erreichten im Fünfjahresvergleich nur wenige mehr als 2%, wobei die Unterschiede nicht zu unterschätzen sind (siehe Grafik).

Hausaufgaben gemacht

In anderen Bereichen sind die Vorsorgeangebote der Assekuranz ebenfalls zumindest konkurrenzfähig: «Für die indirekte Amortisation einer Hypothek beispielsweise kann ein Versicherungsprodukt die bessere Lösung sein», betont Allianz-Sprecher Hansjörg Leibundgut. Neben dem Schutz im Todesfall seien hier auch die Leistungen im Erlebensfall auf die individuell bestimmte Laufzeit garantiert. Ein gesetztes Sparziel werde also garantiert erreicht – unabhängig von der zukünftigen Verzinsung von 3a-Bankkonti. «Ergänzt mit einer Prämienbefreiung, läuft die indirekte Amortisation selbst im Falle einer Erwerbsunfähigkeit weiter – eine Leistung, die Bankprodukte in der Regel nicht bieten.»

Ihre Hausaufgaben zumindest teilweise gemacht hat die Assekuranz in Bezug auf die fondsgebundenen Vorsorgepolicen, die während der Finanzkrise in Verruf geraten waren. Sie enthielten oft Garantieversprechen, die für Versicherungsnehmer schwer verständlich waren. Zudem waren die Produkte teilweise unflexibel und mit hohen Kosten verbunden, oder das Geld war in Fonds investiert, die schlecht rentierten. Verbesserte Garantien sind hier die Lösung. Bei der Allianz, der Helvetia und der Bâloise arbeitet man an der Einführung neuer Produkte, die einen solchen Schutz bieten und flexibler eingesetzt werden sollen.

Auf lange Sicht mehr Vorteile

Die Assekuranz ist weiterhin vom Potenzial der fondsgebundenen Produkte überzeugt. «Die Aktienmärkte werden sich wieder erholen», sagt Helvetia-Sprecher Urban Henzirohs. Gerade im Bereich der Säule 3a würden meist lange Laufzeiten abgeschlossen. Damit nähmen auch die Schwankungen ab, die Volatilität. Produkte mit Garantiefonds könnten so Sicherheitsbedürfnisse und Marktchancen verknüpfen.

Einen anderen Weg wählt die Nationale. Wegen zusätzlicher regulatorischer Anforderungen werden Garantien für den Versicherungsnehmer künftig noch teurer. In Kombination mit den zurzeit tiefen Zinsen werden Garantieprodukte deshalb stark an Attraktivität verlieren. Sie setzt deshalb neu auf eine fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantie, dafür auf Optionen, mit denen sich Gewinne sichern lassen oder ein Teilbezug möglich ist.

Ein weiterer Vorteil des fondsgebundenen Versicherungssparens gegenüber den Banklösungen: Dank den regelmässigen Einzahlungen ergibt sich ein durchschnittlicher Einstandspreis. Dieser ist in Zeiten schwächelnder Börse tiefer, weshalb mehr Anteile gekauft werden können.

Fazit: Wer seine 3a-Gelder nur kurzfristig (weniger als 5 Jahre) anlegen kann, ist mit einer Bankenlösung besser bedient. Je länger die Laufzeit ist, desto eher sollten aber auch Versicherungsangebote geprüft werden. In jedem Fall sollten aber die Offerten mehrerer Anbieter eingeholt werden.

Besser mit Garantie

Säule 3a

Das Gesetz sieht für das Vorsorgesparen in der Säule 3a zwei Möglichkeiten vor: ein Vorsorgekonto oder eine Vorsorgepolice. Banken und Versicherungsgesellschaften bieten dafür verschiedene Produkte an. Wer sich für das Produkt einer Versicherungsgesellschaft mit Risiko- und Sparteil entscheidet, sollte darauf achten, dass der Sparteil flexibel ist. Denn das Problem bei solchen «gebundenen» Policen ist ihre lange Laufzeit. Vor allem für jüngere Personen ist es schwierig abzuschätzen, wie sich ihr Absicherungsbedarf bis zur Pensionierung in einigen Jahrzehnten entwickelt.

Zu einem Vergleich sollten in jedem Fall mehrere Offerten und wenn möglich eine unabhängige Zweitmeinung eingeholt werden. Für den Entscheid sind die garantierten Leistungen heranzuziehen, nicht die unsicheren Versprechen zu Überschusszahlungen – diese haben sich in der Vergangenheit leider selten bewahrheitet. Und aufgepasst: Je länger der Vertrag dauert, desto höher die Provision für den Verkäufer. Fredy Gilgen

*Quelle: NZZ

02/12/2014

Eine Versicherung für alles?

Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft: Statt eines Grundeinkommens fordert die SP eine Allgemeine Erwerbsversicherung. Das Vorhaben ist ambitioniert.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) berät heute die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie wird zu dem Vorhaben kaum Ja sagen, sprechen sich doch nicht einmal die Sozialdemokraten dafür aus. Diese nutzen die Gelegenheit aber, um die Idee einer Allgemeinen Erwerbsversicherung (AEV) ins Gespräch zu bringen. Die SP wird nach eigenen Angaben der Kommission beantragen, die Einrichtung einer AEV als Gegenvorschlag zur Grundeinkommensinitiative auszuarbeiten.

Die Allgemeine Erwerbsversicherung soll die Bevölkerung vor Einkommensausfällen aller Art schützen. Wer arbeiten will, aber nicht kann, soll versichert sein, unabhängig davon, ob die Ursache Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität, Mutterschaft oder Militärdienst ist.

Konkret sieht das bisher diskutierte Modell vor:
•Die AEV übernimmt die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO), der obligatorischen Unfallversicherung, der Krankentaggeldversicherung sowie der Sozialhilfe.
•Bei kurzfristiger Erwerbsunfähigkeit soll die AEV 70 Prozent des letzten Lohns ausrichten, bei Personen mit Ausgaben für Kinder 80 Prozent.
•Langfristig Erwerbsunfähige sollen Renten in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohns erhalten.
•Nicht arbeitswillige Personen sollen Leistungen in der Höhe des Existenzminimums erhalten, analog zur heutigen Sozialhilfe.
•Die AEV ist obligatorisch sowohl für Arbeitnehmer wie für Selbstständige.
•Finanziert wird die Versicherung analog zu heute über Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge sowie über die Steuern.

Bundesrat wenig begeistert

Die Idee einer AEV ist nicht neu, aber im Gegensatz zu jener eines Grundeinkommens wenig bekannt. Lanciert hat sie der linke Thinktank Denknetz im Jahr 2009 in Form eines Buches mit dem Titel «Die grosse Reform». Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker verlangte anschliessend vom Bundesrat, die Idee vertieft zu prüfen.

Der daraus resultierende Bericht brachte die Diskussion allerdings kaum weiter: Während sich Schenker und die Denknetz-Vertreter die konkrete Berechnung von Effizienzgewinnen und einen Plan zur Umsetzung des Vorhabens vom Bundesrat versprachen, antwortete dieser mit einer Auslegeordnung zur Verfassung der Sozialversicherungen und einer summarischen Beurteilung verschiedener Reformvorhaben, darunter die AEV und das Grundeinkommen.

Das Fazit des Bundesrats: Das von den Denknetz-Vertretern entworfene Modell sei wenig ausgereift und in Teilen widersprüchlich. Zudem würde die Komplexität einer globalen Erwerbsausfallversicherung «stark unterschätzt». Die AEV-Befürworter wiederum warfen dem Bundesrat vor, dessen Analyse sei «dürftig», was dessen Reformunwilligkeit demonstriere.

Vereinfachen und Lücken schliessen

Feststellen lässt sich, dass die AEV-Befürworter zwei verschiedene Anliegen kombinieren. Das erste ist die Vereinfachung des bisherigen Systems verschiedener Sozialversicherungen und des darunter liegenden Auffangnetzes der Sozialhilfe. Dieses hat bekanntlich zur Folge, dass etwa Langzeitarbeitslose und Schleudertrauma-Patienten einen langwierigen Weg durch die Institutionen machen, welcher für sie selber, aber auch für die Versicherer und Behörden belastend ist. Eine Entflechtung, so das Argument der Befürworter, würde neben einer Entlastung der Betroffenen auch Effizienzgewinne bringen.

Das zweite Ziel ist die Schliessung bestehender Lücken und damit auch ein Ausbau der bestehenden Leistungen. So sollen die heutigen nichtobligatorischen Krankentaggeldversicherungen künftig für Selbstständige wie für Arbeitnehmer durch die neue AEV ersetzt werden. Zudem sollen die Leistungen der neuen Versicherungen zeitlich unbeschränkt ausgerichtet werden, womit verhindert würde, dass Langzeitarbeitslose wie heute aus der Versicherung und stattdessen in die Sozialhilfe fallen. Eingeschränkte Leistungen in der Höhe des Existenzminimums sollen nur jene erhalten, die nicht arbeitswillig sind.

Effizienzgewinne fraglich

Was die Schaffung einer AEV unter dem Strich kosten oder ob sie gar Einsparungen bringen würde, lässt sich nur schwer beziffern. Vergleichbare Beispiele sind auch aus dem Ausland keine bekannt; ebenso wenig entsprechende Studien. Wirtschaftsprofessor Martin Eling, Direktor des Instituts für Versicherungswirtschaft der Hochschule St. Gallen, verweist auf gesicherte Erfahrungswerte aus der Privatwirtschaft: In 80 Prozent aller Fälle liessen sich die beabsichtigten Synergien bei der Fusion von Unternehmen nicht erzielen.

Entsprechend skeptisch ist Eling, wenn die AEV-Befürworter versprechen, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge würden im bestehenden Rahmen bleiben. «Wenn ich sehe, was an Leistungen gewünscht ist, bin ich mir nicht sicher, ob ein allfälliger Effizienzgewinn die zusätzlichen Kosten aufwiegen würde.»

Reformbedarf anerkannt

Ein Fragezeichen setzt Eling ebenfalls hinter ein weiteres Argument der Befürworter. Diese gehen davon aus, dass eine einheitliche Versicherung transparenter und weniger komplex wäre. «Ich wäre da genau gegenteiliger Meinung. Wir würden eine riesige Behörde schaffen, die unterschiedlichste Leistungen ausrichtete. Die Komplexität würde nicht ab-, sondern zunehmen.»

Der Antrag der SP zur Ausarbeitung einer AEV-Vorlage als Gegenvorschlag zum Grundeinkommen dürfte in der SGK chancenlos sein. Reformen bei den Sozialversicherungen werden zwar weitherum angemahnt und dürften angesichts des demografischen Wandels in den nächsten Jahren dringender werden.

Wirtschaftsprofessor Eling hält der SP und den AEV-Befürwortern denn auch zugute, dass sie wichtige Punkte ansprechen würden; so etwa die Komplexität des heutigen Systems für die Betroffenen, die teilweise intransparenten Finanzflüsse und das Problem älterer Arbeitnehmer, die aus dem Arbeitsmarkt fallen. «Ich teile die Einschätzung der SP, dass es besser ist, über solche Fragen zu diskutieren als über ein Grundeinkommen.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
(Erstellt: 14.11.2014, 13:30 Uhr)

11/11/2014

Raserunfälle beim Autofahren – zahlt die Versicherung?

Ich habe gehört, dass die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei Raserunfällen bald nicht mehr zahlen werden. Stimmt das? Werde ich bei stark überhöhter Geschwindigkeit dann ohne den nötigen Versicherungsschutz sein?

Haftpflichtschäden werden aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes von der Versicherung nach wie vor direkt mit dem Geschädigten erledigt. In Bezug auf das Fehlverhalten eines Lenkers, das zu einem Rückgriff der Versicherung führen kann, wird jedoch die gesetzliche Grundlage unter anderem bei Raserunfällen verschärft. Die Behörden und die Versicherer beurteilen jeden Raser-Tatbestand aufgrund der konkreten Umstände, der Gesetze und der herrschenden Rechtsprechung.

Vorsichtiges und gesetzeskonformes Fahren

Hauptziele des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes «Via sicura» sind weniger Todesopfer und Verletzte auf Schweizer Strassen. Mit einer Reihe von Massnahmen soll deshalb die Verkehrssicherheit erhöht werden. Eine dieser Massnahmen hat die Bekämpfung der Raserunfälle zum Ziel. So sieht eine Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes ab Anfang 2015 vor, dass die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen von Gesetzes wegen verpflichtet sind, auf den fehlbaren Lenker (unabhängig von der Versicherungsdeckung) Rückgriff zu nehmen, wobei der Schwere des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Person Rechnung zu tragen sind. Fälle von Raserei auf den Strassen werden von den Versicherern sehr streng beurteilt und der schuldige Fahrer muss also auch mit gravierenden Konsequenzen in finanzieller Hinsicht rechnen.

*Quelle: SVV

07/11/2014

Helvetia schliesst Dutzende Geschäftsstellen

Nach der Übernahme von Nationale Suisse baut die Helvetia-Versicherung «Doppelspurigkeiten» ab. Vorerst soll es nicht zu Entlassungen kommen.

Die Helvetia-Versicherung streicht im Zuge der Übernahme der Nationale Suisse Dutzende bisheriger Geschäftsstellen. Dies wird in einer Medienmitteilung vom Mittwoch mit «Doppelspurigkeiten an verschiedenen Standorten» begründet.

Bisher führten sowohl die Helvetia als auch die Nationale Suisse schweizweit je über 60 Geschäftsstellen. Von diesen sollen nun mehr als 40 wegfallen. Per 1. Mai 2015 wird die aus den beiden Versicherungsgruppen entstandene neue Helvetia noch 81 Geschäftsstellen führen. Die Schliessungen verteilen sich auf die ganze Schweiz, wie Helvetia-Sprecher Hansjörg Ryser auf Anfrage erklärte.

Stellenabbau noch nicht vom Tisch

Helvetia hat sich von der 1,4 Milliarden Franken teuren Übernahme der Nationale Suisse Synergieeffekte von 100 bis 120 Millionen Franken erhofft. Vorerst ist das Personal jedoch von diesen Einsparungen noch nicht betroffen, wie Ryser sagte. Alle Mitarbeiter der geschlossenen Agenturen bekommen seinen Angaben zufolge per 1. Mai 2015 einen neuen Arbeitsvertrag und wechseln zur jeweils nächstgelegenen Agentur.

Ein Stellenabbau ist damit aber noch nicht vom Tisch: Über die nächsten zwei Jahre kann es laut Ryser zu «punktuellen Bereinigungen» im Personalbestand kommen. Das deckt sich mit früheren Aussagen der Helvetia, wonach während zweier bis dreier Jahre viele Stellen von ausscheidenden Mitarbeitenden nicht nachbesetzt werden sollen.

Per Ende Juni beschäftigte die Nationale Suisse über 1900, die Helvetia rund 5200 Mitarbeitende. Im Oktober hatte Helvetia die Basler Konkurrentin übernommen, nachdem sie deren Aktionären im Juli ein öffentliches Kaufangebot unterbreitet hatte. Das zusammengeführte Unternehmen ist neu die Nummer 3 im Schweizer Versicherungsmarkt. (ldc/sda)
(Erstellt: 05.11.2014, 07:38 Uhr)

*Quelle: Tages Anzeiger

07/11/2014

Betreuung von fremden Kindern – wer haftet bei Schäden?

Während der dreiwöchigen Ferienabwesenheit meines Bruders haben sich seine 8- und 10-jährigen Buben bei mir aufgehalten. Bei einem «Wettrennen» mit Fahrrädern beschädigte der Jüngere ein Auto auf dem Zufahrtsweg zu unserem Haus. Kann ich haftbar gemacht werden?

Mit der Aufnahme der beiden Kinder in Ihre Hausgemeinschaft sind Sie als Familienhaupt für deren Verhalten haftbar. Ihre Haftpflicht entfällt jedoch, wenn Sie das übliche und durch die Umstände gebotene Mass an Sorgfalt bei der Beaufsichtigung der Kinder beachtet haben. Es ist dabei unbestritten, dass Eltern und Personen, die vorübergehend die Funktion eines Familienhauptes erfüllen, die Kinder nicht dauernd überwachen müssen. Zumal dort, wo keine besonderen Gefahren ersichtlich sind. Den Kindern muss also entsprechend ihrem Alter eine gewisse Freiheit in ihrem Tun eingeräumt werden. Es ist deshalb zu prüfen, ob Sie überhaupt haftbar sind.

Schadenfall der Versicherung melden

Melden Sie den Schadenfall ihrer Privathaftpflichtversicherung. Ihr Bruder sollte dies ebenfalls tun. In der Privathaftpflichtversicherung ist die Haftpflicht als Familienhaupt im Allgemeinen mitversichert. Meistens zahlt diese Versicherung den von unmündigen und urteilsunfähigen Kindern angerichteten Schaden bis zu einer gewissen Höhe selbst dann, wenn niemand dafür haftbar gemacht werden kann. Ob dies auch in Ihrem Schadenfall gilt, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Police entnehmen.

*Quelle: SVV

25/10/2014

Das Ende der Nationale Suisse
Montag, 20. Oktober 2014 07:16

Der am 7. Juli 2014 angekündigte Zusammenschluss der Versicherungen Helvetia und Nationale Suisse wird am heutigen Montag, 20. Oktober 2014 vollzogen.

Seit dem Übernahmeangebot vom 7. Juli 2014 verfügt die Helvetia inzwischen über eine Beteiligung von 96,29 Prozent an der Nationale Suisse.

Mit dem Schulterschluss der beiden Gesellschaften entsteht jetzt eine neue, gemäss eigenen Angaben starke Schweizer Versicherungsgruppe, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.

Fusion beider Gesellschaften

Die Vorbereitungsarbeiten zur Zusammenführung der beiden Gesellschaften laufen bereits seit einigen Wochen. Mit dem Vollzug des Angebots können die Gesellschaften nun konkrete Integrationsschritte sukzessive umsetzen.

Unter der Marke Helvetia wird in den nächsten Monaten eine neue starke Schweizer Versicherungsgruppe entstehen. Diese wird ein Prämienvolumen von rund 9 Milliarden Franken erwirtschaften und über ein Gewinnpotenzial von mehr als 500 Millionen Franken verfügen, wie es am Montag weiter hiess.

Verwaltungsrat neu besetzt

Die neue Gruppe kombiniert gemäss weiteren Angaben «die bewährten Stärken beider Häuser und schafft damit beste Voraussetzungen für eine gesunde Weiterentwicklung». Basis dafür bilden die starke Position in der Schweiz, attraktive europäische Markteinheiten sowie der besondere Schwerpunkt in internationalen Specialty Lines.

Mit dem Vollzug des Angebotes wird in einem ersten Schritt der Verwaltungsrat von Nationale Suisse neu besetzt: Erich Walser, Stefan Loacker und Philipp Gmür ergänzen das Gremium.

Datum der Dekotierung noch offen

Die bisherigen Mitglieder Andreas von Planta und Balz Hösly verbleiben im Verwaltungsrat der Nationale Suisse. Alle übrigen bisherigen Mitglieder treten aus dem Verwaltungsrat der Nationale Suisse zurück.

Mitglied des Nomination & Compensation Committees (Vergütungsausschuss) sind neu Walser, Loacker, Gmür und Hösly sowie der bisherige von Planta.

Helvetia wird die Integrationsarbeiten gemäss eigenen Angaben «rasch und umsichtig» vorantreiben. Diese sollen bis Ende 2017 vollständig umgesetzt sein. Der Zeitpunkt der angestrebten Dekotierung von Nationale Suisse ist noch offen.

*Quelle: Finews

25/10/2014

Gekündigte Stelle – wie weiter mit der Unfallversicherung?

Ich arbeite Vollzeit in einem Betrieb. Nun wurde mir auf Ende Jahr gekündigt. Was bedeutet dies hinsichtlich der Unfallversicherung? Ich hörte, es gebe eine sogenannte Abredeversicherung. Was ist das?

Für Arbeitnehmer endet die Deckung durch die obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) am 30. Tag nach dem Tag, an dem ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Dies ist normalerweise der letzte Arbeitstag. Sie sind also ab Ende Jahr noch während 30 Tagen durch den bisherigen Arbeitgeber unfallversichert. Wenn Sie in dieser Zeit keine neue Stelle antreten können, sollten Sie sich sofort bei der Arbeitslosenkasse melden, um eine Versicherungslücke bei einem Unfall zu vermeiden. Als Arbeitsloser sind Sie nämlich automatisch bei der SUVA gegen Unfälle versichert. Andernfalls müssten Sie für den rechtzeitigen (Wieder-)Einschluss des Unfallrisikos bei den Krankenkassenleistungen besorgt sein.

Abredeversicherung bei Erwerbsunterbruch
Falls Sie jedoch vorsehen, Ihre Erwerbstätigkeit nach der Entlassung für einige Zeit zu unterbrechen, sollten Sie den Abschluss einer sogenannten Abredeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft in Betracht ziehen. Eine solche Versicherung bietet Ihnen eine gute und erst noch günstige Deckung der entstehenden Lücke in der Unfallversicherung bis sechs Monate nach der Entlassung. Nehmen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arbeitgeber und dessen UVG-Versicherung Kontakt auf.

*Quelle: SVV

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