Krankenversicherung

Krankenversicherung Grundversicherung Prämien 2016 – sparen. Aber wie? Natürlich werden die Krankenkassen der Schweiz die Grundversicherung-Prämien 2016 anheben.

Obligatorische Krankenversicherung mit Wohnsitz in der Schweiz

Du bleibst während deiner Weltreise angemeldet? In dem Fall ist für dich die Grundversicherung obligatorisch und du bleibst automatisch bei deiner Krankenkasse versichert. Prüfe unbedingt den Auslandschutz für die Dauer deiner Reise. Die meisten Krankenkassen bieten eine Ferien- und Auslandversicherung an, oft ist jedoch die Reisedaue

r beschränkt. Bis zu einer Reisedauer von maximal einem Jahr gibt es einige Anbieter. Wer ein Jahr oder länger verreist, ist in der Auswahl an Anbietern eingeschränkt. Nach unserer Recherche bieten Krankenkassen wie die KPT, Visana, CSS, Sanitas und Sympany sinnvolle Leistungspakete an. Es gibt aber auch bei Versicherern wie der HanseMerkur (STA Travel), ADAC Deutschland oder WorldNomads interessante Angebote. Wichtig ist, dass du deinen Versicherungsschutz bei einem Auslandaufenthalt prüfst und entsprechend anpasst. Krankenkassen bieten Deckung für Auslandkranken- und Unfallschutz für kurze und lange Reisen an. Kläre die Details bei deiner Versicherung ab. Ist die Deckung im Ausland (weltweit) gewährleistet und bist du auch gegen Unfall geschützt? Bist du nämlich nicht mehr erwerbstätig, stehst du spätestens 30 Tage nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ohne Unfallversicherung da. Ergänze, wenn nötig, den Unfallschutz bei deiner Krankenkasse. TIPP: Es lohnt sich, verschiedene Offerten einzuholen und zu vergleichen. Die Recherche ist zwar zeitaufwendig, aber nur so findest du die für dich optimale Versicherungslösung. Ferien- und Reiseversicherung

Die meisten Krankenkassen bieten Ferien- und Reiseversicherungen an. Für Reisen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr ist das eine gute und einfache Lösung. Ferien- und Reiseversicherungen beinhalten im Normalfall Heilungskosten, Personenassistance und Auslandrechtsschutz. Die Höhe der Deckung ist besonders für Länder mit teuern Gesundheitssystemen wichtig. In Ländern wie den USA, Kanada, Japan, Neuseeland und Australien reicht unter Umständen die Schweizer Grundversicherung nicht aus. Normalerweise deckt die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Notfällen im Ausland bis maximal dem doppelten Betrag, was die gleiche ärztliche Behandlung oder ein Spitalaufenthalt in einer allgemeinen Abteilung im Wohnkanton kosten würde. Wer die Mehrkosten decken möchte, kann eine Zusatzversicherung abschliessen. Beispiel: Reise- und Ferienversicherung der KPT

Leistungen, die in der Zusatzversicherung der KPT enthalten sind:
•Heilungskosten/Assistance (Leistungen an Rettungsaktionen, Rückreise, Suchaktionen, Kranken- und Unfalltransporte)
•Reisegepäck (Diebstahl, Beschädigung oder Verlust)
•Annullierungskosten
•Auslandrechtsschutz

ANMERKUNG: Obligatorisch Versicherte der KPT mit einer Zusatzversicherung Krankenpflege-Plus oder Krankenpflege-Comfort sind automatisch für acht Wochen pro Kalenderjahr reiseversichert. Freiwillige Krankenversicherung bei Reisen von einem Jahr oder länger

Planst du länger als ein Jahr auf Weltreise zu gehen? So wirst du dich bestimmt vom Wohnsitz abmelden. Mit der Abmeldung erlischt die obligatorische Krankenversicherung, du bist somit nicht mehr verpflichtet, dich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Klar könntest du jetzt ohne die obligatorische Versicherung viel Geld sparen, aber Reisen ohne Kranken- und Unfallversicherung wäre fahrlässig. Auch wenn du noch jung und gesund bist, du kannst jederzeit unerwartet erkranken oder in einen Unfall verwickelt werden. Und meistens passiert es ja völlig unerwartet. Es ist empfehlenswert sich einer Freiwilligen Krankenversicherung anzuschliessen. Die Leistungen sind ähnlich wie die der Grundversicherung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Schweizer Krankenkassen die eine Freiwillige Auslandkrankenversicherung für die Dauer von mehr als einem Jahr anbieten, sind dünn gesät. Aus eigener Erfahrung können wir die KPT in Bern empfehlen. Die CSS, Visana, Sanitas und Sympany bieten ebenfalls gute Leistungspakete an. Zudem gibt es internationale Anbieter wie WorldNomads, HanseMerkur (über STA Travel) oder ADAC mit dem Auslands-Krankenschutz. Prüfe die Angebote genau, denn es gibt grosse Preisunterschiede. Die wichtigsten Kriterien bei der Wahl der passenden Krankenkasse
•Weltweite Deckung medizinischer Heilungs- und Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall
•Deckungssumme bei Krankheit und Unfall
•Angebot Zusatzversicherung (Unfalldeckung, Spitalkosten)
•Leistungsangebot (Kostenübernahme für Rettungs- und Notfalltransporte, Rückführung ins Heimatland, Such- und Bergungskosten)
•Höhe der Franchise
•Gesundheitsprüfung
•Wiedereintritt bei Rückkehr
•Monatliche Prämie

Krankenkassen für Auslandschweizer - Eine Auswahl

KPT: Die KPT bietet mit der Freiwilligen Krankenversicherung die ideale Grunddeckung für Personen mit Wohnsitz im Ausland an. Die Leistungen der freiwilligen Versicherung sind ähnlich wie die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Krankenpflege-Plus-Versicherung ist integriert und es gibt die Möglichkeit, das Ganze mit einer Spitalkostenversicherung zu ergänzen. Zur Wahl stehen Privat- oder Halbprivatdeckung WELT oder SCHWEIZ. Details findest du auf der Webseite von KPT. CSS: Die CSS bietet mit dem International Health Plan ideale Versicherungslösungen für Auslandschweizer an. Der Versicherungsschutz gilt bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft mit weltweiter Deckung. Die Versicherung kann bis zur Vollendung des 70. Altersjahres abgeschlossen werden. Bei Rückkehr in die Schweiz wird eine lebenslange Policenerneuerung garantiert. Sanitas: Die Sanitas arbeitet mit dem Partnerunternehmen International Health Insurance (IHI) zusammen und bietet umfassenden Schutz im Ausland an. Wer bei der Sanitas versichert ist, kann einen Übertritt in die International Health Insurance (IHI) beantragen. Bei Rückkehr in die Schweiz erhalten Versicherte die ehemalige Versicherungsdeckung zurück. Sympany: Die Krankenkasse Sympany (ehemals Xundheit) bietet mit dem Produkt mondial eine Krankenpflegeversicherung für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Gedeckt sind Behandlungen im Wohnstaat und in der Schweiz. Die Unfallversicherung

Bist du bis kurz vor Abreise arbeitstätig und von der Firma gegen Unfall versichert, dann bleibst du bis 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter versichert. Planst du weniger als ein halbes Jahr zu verreisen, kannst du bei der selben Versicherung (SUVA, Zürich Versicherung oder andere) die Versicherungsdeckung in Form einer Abredeversicherung um 180 Tage verlängern. Bist du länger als sechs Monate unterwegs, kannst du wahlweise die Unfalldeckung in die Krankenversicherung integrieren oder eine separate Unfallversicherung abschliessen. Den Unfallschutz als Zusatz in die Krankenkasse aufzunehmen hat den den Vorteil, dass du bei Krankehit oder Unfall nur einen Ansprechspartner hast. Wichtige Punkte zur Deckung
•Medizinische Heilungs- und Behandlungskosten bei Unfall im Ausland
•Bergungskosten
•Rücktransport
•Invaliditätsleistung
•Weltweiter Schutz

ANMERKUNG: Je nach Reisedauer gibt es unterschiedliche Lösungen. Das Wichtigste ist, dass du dich frühzeitig darum kümmerst. Lasse dir am besten von deiner bestehenden Krankenkasse eine Offerte zukommen. Fordere Offerten bei verschiedenen Krankenkassen an, so dass du vergleichen kannst und du für dich die richtige Lösung findest.

Alternativmedizin oder Komplementärmedizin wird derjenige Teil der Medizin genannt, der nicht zur offiziellen Schulmediz...
10/05/2015

Alternativmedizin oder Komplementärmedizin wird derjenige Teil der Medizin genannt, der nicht zur offiziellen Schulmedizin gehört. Therapien und Behandlungen im Bereich der Alternativmedizin werden nur eingeschränkt durch die Grundversicherung übernommen.

Für eine weitergehende Deckung der Leistungen von Ärzten und Naturheilpraktikern im Bereich Komplementärmedizin ist eine Zusatzversicherung nötig.

Alternativmedizin: Was zahlt die Grundversicherung?
•Die Förderung der Komplementärmedizin ist durch den Volksentscheid vom Mai 2009 in der Bundesverfassung verankert worden. Ab 1. Januar 2012 sind nun die fünf Alternativmedizin-Gebiete anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin von der Grundversicherung abgedeckt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

•Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin (TCM).

•Die Kostenübernahme durch die Grundversicherung gilt provisorisch bis 2017. Danach wird wieder neu darüber befunden, ob alternativmedizinische Leistungen durch die Grundversicherung weiterhin übernommen werden.

•Akupunktur-Behandlungen durch anerkannte Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin durch die Grundversicherung gedeckt.

•Komplementärmedizinische Medikamente werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie sich auf der so genannte Spezialitätenliste befinden. Diese ist unter www.sl.bag.admin.ch abrufbar.

•Wie immer in der Grundversicherung gilt: Kosten werden nur abzüglich der gewählten Franchise und des Selbstbehalts übernommen.

Was zahlt die Zusatzversicherung?
•Die Grundversicherung deckt nur einen kleinen Teil der alternativmedizinischen Behandlungen.

•Die Leistungen der Zusatzversicherungen können je nach Versicherung und Produkt markant variieren. Ein Vergleich lohnt sich.

•Jede Krankenkasse verfügt über eine Liste mit unterstützten alternativmedizinischen Methoden, Medikamenten, Ärzten und Therapeuten. Das so genannte Erfahrungsmedizinische Register (EMR) stellt ein Gütesiegel für Therapeuten zur Verfügung, das von vielen Krankenkassen unterstützt wird.

•Klären Sie unbedingt mit Ihrer Krankenkasse ab, ob sie gegebenenfalls die gewünschte Methode bezahlt, bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden.
•Je nach Kasse und Krankenpflegezusatz werden unterschiedlich viele Sitzungen pro Behandlungen bezahlt.

•Die meisten Krankenkassen zahlen nicht die vollständigen Kosten, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz. Der kann je nach Zusatzversicherung markant variieren von 50 bis 90 Prozent. Bei einigen Versicherungen wird zusätzlich eine Franchise abgezogen.

•Einige Versicherungen übernehmen die Kosten nur zu einem maximalen Betrag von 1'500 bis zu 10'000 Franken. Andere übernehmen die Kosten (abzüglich allfälliger Franchisen und Selbstbehalte) unbegrenzt.

03/05/2015

Wie Sie die Schweizer Krankenkassen-Grundversicherung kündigen. Alle wichtigen Tipps in der Übersicht

Per Gesetz sind die Leistungen der Grundversicherung unabhängig von der Wahl der Krankenkasse dieselben. Die Krankenkassen-Prämien hingegen variieren; ein regelmässiger Krankenkassen-Vergleich lohnt sich also.

Wenn Sie sich für einen Krankenkassen-Wechsel entschieden haben, so gilt es, bei der bestehenden Kasse zu kündigen. Die Kündigung ist einfach und ohne Aufwand zu bewerkstelligen. Einige Tipps sind dabei aber hilfreich.
1-Sie können die bestehende Krankenkassen-Grundversicherung im Unterschied zur Zusatzversicherung jeweils ordentlich bis Ende November aufkünden – unabhängig von Ihrem persönlichen Profil, Ihrem Modell oder Ihrer Franchise.

2-Kündigungstermin: Gültig ist nicht das Datum des Postversands, sondern das Datum des Postempfangs bei der Krankenkasse! Das spätmöglichste Empfangsdatum ist der letzte Arbeitstag im November. Krankenkassen dürfen sich aber 7 Tage Zeit lassen, um ihr Postfach zu kontrollieren.

3-Deshalb gilt: stellen Sie Ihr Kündigungsschreiben wenn möglich nicht erst in der letzten Novemberwoche zu.

4-Falls Sie knapp dran sind, fragen Sie am besten kurz bei der Krankenkasse nach und schicken Ihren Kündigungsbrief wenn möglich per Fax.

5-Krankenkassen haben die Pflicht, Ihnen die Prämie für das nächste Kalenderjahr bis 2 Monate vor der Prämienänderung per 1. Januar – also jeweils bis Ende Oktober – zu kommunizieren.

6-Gut zu wissen: Wenn Sie die Grundversicherung bei einer Krankenkasse kündigen, dürfen Sie die Zusatzversicherung weiter beim alten Krankenkassen-Anbieter belassen. Es kann höchstens sein, dass allfällige Rabatte für die Zusatzversicherung entfallen.

7-Ohne Sparmodell wie HMO, Hausarzt oder Telmed haben Sie mit der tiefsten Franchise (300 Franken für Erwachsene, 0 Franken für Kinder) die Möglichkeit eines zweiten Kündigungstermins per Ende Juni. Das heisst Sie müssen in diesem Fall Ihr Kündigungsschreiben bis Ende März einreichen – die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse angekommen sein.

8-Ausserordentlich können Sie Ihre Krankenkassen-Grundversicherung nur im Fall einer ausserordentlichen Prämienerhöhung unter Jahr kündigen. In einem solchen Spezialfall haben Sie einen Monat Zeit, das Kündigungsschreiben zuzustellen.

Adresse

Optimaplus. Ch
Zürich
8046

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