ITERA

Die ITERA ist ein führendes und unabhängiges Treuhandunternehmen, welches Leistungen in vielen Bereichen anbietet.

𝗣𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝘀𝘁𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝟭. 𝗤𝘂𝗮𝗿𝘁𝗮𝗹 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘂𝗺 𝟭.𝟱 %Das Bundesamt für Statistik hat die aktuellen Zahlen des Schw...
22/05/2026

𝗣𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝘀𝘁𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝟭. 𝗤𝘂𝗮𝗿𝘁𝗮𝗹 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘂𝗺 𝟭.𝟱 %

Das Bundesamt für Statistik hat die aktuellen Zahlen des Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex IMPI für das 1. Quartal 2026 veröffentlicht. Der Index misst die Entwicklung der Marktpreise für Wohneigentum in der Schweiz und basiert auf rund 7’000 Transaktionen aus sämtlichen Regionen des Landes.

Im Vergleich zum Vorquartal stieg der IMPI um 1.5 % auf 126.8 Punkte (Basis: 4. Quartal 2019 = 100). Gegenüber dem gleichen Quartal des Vorjahres entspricht dies einer Preissteigerung von 4.7 %.

Sowohl die Preise für Einfamilienhäuser (+1.1 %) als auch jene für Eigentumswohnungen (+1.8 %) verzeichneten schweizweit einen weiteren Anstieg. Besonders stark entwickelten sich die Preise in städtischen Gemeinden grosser Agglomerationen, wo ein Wachstum von 3.1 % festgestellt wurde.

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Nachfrage nach Wohneigentum in der Schweiz weiterhin hoch bleibt und sich der Markt trotz des anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfelds robust entwickelt.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/immobilienpreise.html

𝗘𝗶𝗻 𝘀𝗰𝗵𝗼̈𝗻𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻 𝗳𝘂̈𝗿 𝗘𝗺𝗶𝗹 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗹𝗱Wir gratulieren herzlich zum erfolgsreichen Abschluss der Weiterbildung zum Imm...
22/05/2026

𝗘𝗶𝗻 𝘀𝗰𝗵𝗼̈𝗻𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻 𝗳𝘂̈𝗿 𝗘𝗺𝗶𝗹 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗹𝗱

Wir gratulieren herzlich zum erfolgsreichen Abschluss der Weiterbildung zum Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis.

Der eidgenössische Fachausweis steht für fundiertes Fachwissen, Praxiserfahrung und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den vielseitigen Aufgaben der Immobilienbewirtschaftung.

Diese fachliche Weiterentwicklung stärkt nicht nur ihn persönlich, sondern auch unser Team und die Qualität unserer Dienstleistungen.

Lieber Emil, herzliche Gratulation zur bestandenen Prüfung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝘂𝗻𝗮𝗯𝗵𝗮̈𝗻𝗴𝗶𝗴𝗲 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘄𝗲𝘀𝗲𝗻𝘀 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗠𝗶𝘁𝗲𝗶𝗻𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗜Die Digitalisierung im Bereich des ...
08/05/2026

𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝘂𝗻𝗮𝗯𝗵𝗮̈𝗻𝗴𝗶𝗴𝗲 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘄𝗲𝘀𝗲𝗻𝘀 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗠𝗶𝘁𝗲𝗶𝗻𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗜

Die Digitalisierung im Bereich des Rechnungswesens setzt sich in vielen Unternehmen nur zögerlich durch. Physisch ausgerichtete Arbeitsabläufe und wiederkehrende Papierprozesse werden oft nur nach und nach durch digitale Lösungen ersetzt.

Erfahrungen zeigen, dass eine konsequente Digitalisierung des Rechnungswesens unter Einbezug von KI zu spürbaren Verbesserungen in der Arbeitsqualität, Verarbeitungssicherheit und Effizienz führt.

Im verlinkten Beitrag zur Vision 05.2026 stellen wir unser Konzept© der finanzsystemunabhängigen Digitalisierung des Rechnungswesens in wesentlichen Zügen vor.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.itera.ch/vision-05-2026-konzept-finanzsystemunabhaengige-digitalisierung-des-rechnungswesens/

𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗺𝗶𝗲𝘁𝘄𝗲𝗿𝘁: 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟵 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁Der Bundesrat will den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigent...
01/05/2026

𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗺𝗶𝗲𝘁𝘄𝗲𝗿𝘁: 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟵 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁

Der Bundesrat will den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum per 1. Januar 2029 abschaffen. Damit steht ein grundlegender Systemwechsel bevor.

𝗗𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗔̈𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
▪ Wegfall des Eigenmietwerts
▪ Unterhaltsabzüge fallen weitgehend weg
▪ Schuldzinsen sind nur noch eingeschränkt abzugsfähig
▪ Kantone können für Zweitliegenschaften neue Steuerlösungen einführen

𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀?
Die Auswirkungen hängen stark vom Einzelfall ab – insbesondere von:
▪ der Höhe der Hypothek
▪ geplanten Unterhalts- und Investitionen
▪ der Nutzung der Liegenschaft

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮̈𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴:
Vorteile dürften vor allem bei tiefer Verschuldung entstehen. Bei höherer Fremdfinanzierung oder grösserem Investitionsbedarf können sich auch Nachteile ergeben.

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴:
Die Immobilien- und Finanzierungsstrategie sollte frühzeitig überprüft werden.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂: https://www.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q

𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗺𝗶𝗲𝘁𝘄𝗲𝗿𝘁: 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟵 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁Der Bundesrat will den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigent...
17/04/2026

𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗺𝗶𝗲𝘁𝘄𝗲𝗿𝘁: 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟵 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁

Der Bundesrat will den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum per 1. Januar 2029 abschaffen. Damit steht ein grundlegender Systemwechsel bevor.

𝗗𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗔̈𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
▪ Wegfall des Eigenmietwerts
▪ Unterhaltsabzüge fallen weitgehend weg
▪ Schuldzinsen sind nur noch eingeschränkt abzugsfähig
▪ Kantone können für Zweitliegenschaften neue Steuerlösungen einführen

𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀?
Die Auswirkungen hängen stark vom Einzelfall ab – insbesondere von:
▪ der Höhe der Hypothek
▪ geplanten Unterhalts- und Investitionen
▪ der Nutzung der Liegenschaft

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮̈𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴:
Vorteile dürften vor allem bei tiefer Verschuldung entstehen. Bei höherer Fremdfinanzierung oder grösserem Investitionsbedarf können sich auch Nachteile ergeben.

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴:
Die Immobilien- und Finanzierungsstrategie sollte frühzeitig überprüft werden.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂:
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q

Rückstellungen für Grossreparaturen geraten steuerlich stärker unter Druck.Für Unternehmen mit Liegenschaften wird es de...
27/03/2026

Rückstellungen für Grossreparaturen geraten steuerlich stärker unter Druck.
Für Unternehmen mit Liegenschaften wird es deshalb immer wichtiger, bestehende Rückstellungen kritisch zu prüfen und sauber zu dokumentieren.

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴 𝗶𝘀𝘁:
Rückstellungen für künftige Grossreparaturen sind steuerlich nicht frei wählbar. Sie sind nur zulässig, wenn am Bilanzstichtag bereits ein konkretes und unmittelbar drohendes Verlustrisiko besteht.

𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀:
✔ pauschale Rückstellungen ohne klare Grundlage
✔ fehlende Zuordnung zu einer konkreten Liegenschaft
✔ ungenügende Dokumentation von Unterhaltsbedarf, Kosten und Zeitplan

Eine Rückstellung kann weiterhin zulässig sein, etwa bei nachweislich vernachlässigtem Unterhalt oder bei konkret geplanten Grossreparaturen mit belastbarer Kostenschätzung und klarem zeitlichem Ablauf.

𝗙𝘂̈𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀:
Pauschallösungen verlieren an Akzeptanz. Entscheidend sind heute konkrete, objektiv nachvollziehbare und gut dokumentierte Rückstellungen. Auch bestehende Altbestände sollten rechtzeitig überprüft und – je nach Situation – aufgelöst, umgewidmet oder mit konkreten Projekten hinterlegt werden.

𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁:
Wer Rückstellungen für Grossreparaturen weiterhin steuerlich absichern will, braucht mehr Substanz, mehr Dokumentation und eine frühzeitige Prüfung der bestehenden Positionen.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de

Adresse

Schindlersteig 5
Zürich
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Montag 08:30 - 11:45
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Dienstag 08:30 - 11:45
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Donnerstag 08:30 - 11:45
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