CPZ Buchhaltungen GmbH

CPZ Buchhaltungen GmbH Finanz- und Rechnungswesen / Steuern / Verwaltungen / Personaladministration / Lohnbuchhaltung

Die Firma CPZ-Buchhaltungen GmbH wurde im Jahre 2009 von Frau Claudia Zimmermann gegründet. Frau Zimmermann verfügt über fundierte und langjährige Erfahrungen als Leiterin Finanz- und Rechnungswesen.

16/07/2018

TIPP DER WOCHE:

Restaurantbesuche (für Firmen):

Wenn Sie Restaurantquittungen haben für Ihre Firma, dann muss zwingend darauf vermerkt sein mit wem Sie essen waren und zu welchem Zweck das Essen stattgefunden hat.
(Beispiel: Werbung / Kundenessen / Mitarbeiteranlass / Reisespesen usw.)

02/07/2018

TIPP DER WOCHE:

Was beinhaltet eine professionelle Rechnung?

- Name und Ort des Leistungserbringers

- MWST-Nr. des Leistungserbringers

- Name und Ort des Leistungsempfängers (ausgenommen sind Kassenzettel unter 400.-)

- Datum und Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen

- Art, Gegenstand und Umfang der Rechnung

- das Entgelt für die Leistung

- den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren Steuersatzes (z.B. «zuzüglich 7.7% MWST)

- eine fortlaufende Rechnungsnummer

Ist eine Rechnung nicht korrekt ausgestellt haben nicht Sie ein Problem, sondern der Empfänger der Rechnung. Für Ihn kann eine falsch ausgestellte Rechnung teure Folgen haben.

18/06/2018

TIPP DER WOCHE

Termine setzen

Setzen Sie sich am besten einen festen Termin, wann Sie Ihre Belege bearbeiten wollen und schreiben Sie sich allfällige Fristen auf. So kann gewährleistet werden, dass alle Dokumente frühzeitig beim Buchhalter eintreffen und dieser sie auch fristgerecht weiterverarbeiten kann.

04/06/2018

TIPP DER WOCHE:

Klären Sie doch mit Ihrem Buchhalter ab, was für Dokumente er genau braucht. Oft wird sehr viel abgegeben, was man in der Buchhaltung nicht braucht.
Bsp.: Korrespondenzen, Lieferscheine, Einzahlungsscheine usw.

Aber vergessen Sie nicht, auch fehlende Dokumente sind ein Zeitfresser für den Buchhalter!

21/05/2018

TIPP DER WOCHE

Vorlochen
Zeit und Geld sparen Sie auch, wenn Sie die Dokumente für den Buchhalter sauber lochen.

07/05/2018

TIPP DER WOCHE:

Viele Leute wollen für den Buchhalter Dokumente möglichst gut vorbereiten. Dazu gehört auch das sortieren nach Bank, Kasse oder Postkonto. Dies können Sie gerne tun, vermeiden Sie aber unbedingt den Tacker. Legen Sie diese vorsortierten Haufen lieber in Mappen. Bis ein Buchhalter alle Dokumente mühsam auseinander gefriemelt hat vergeht viel Zeit. Daher wird es Ihnen Ihr Portemonnaie danken.

23/04/2018

TIPP DER WOCHE:

Haben Sie gewusst, dass Quittungen, welche auf Thermopapier gedruckt wurden schnell verblassen?

Die Aufbewahrungspflicht für Belege in der Schweiz beträgt 10 Jahre. Viele Quittungen sind vorher schon bis ins Unleserliche verblasst. Um dies zu vermeiden, können Sie eine Kopie von der Quittung machen und die Originalquittung dazu tackern. So können Sie sich sicher sein, dass Sie die Aufbewahrungspflicht erfüllen und können auch bei allfälligen Garantiefällen eine unversehrte Quittung vorweisen.

09/04/2018

TIPP DER WOCHE:

Dokumentenhüllen vermeiden!
Einzelne Belege in Dokumentenhüllen zu legen erschwert die Arbeit eines Buchhalters enorm. Zeit für Ihn und schlussendlich auch Geld für Sie können Sie sparen, wenn Sie die Belege bereits auf ein Blatt Papier (A5 - quer) tackern und darauf das Datum vermerken.

31/03/2018

TIPP ZUR STEUERERKLÄRUNG

Heute läuft die Frist ab für die Abgabe der Steuererklärung.
Sie sind noch nicht fertig?
Wussten Sie, dass es möglich ist, eine Fristverlängerung für die Steuererklärung einzugeben?
Wenn die Zeit für Sie zu knapp ist, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir helfen Ihnen dabei.

26/03/2018

FRAGE DER WOCHE:

Was ist bei einer Steuererklärung abzugsfähig?

- Fahrtkosten
Dies beinhaltet die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort (bis 3000.-) Autokosten dürfen aber nur bei Ausnahmefällen abgezogen werden, wenden Sie sich bei genaueren Fragen an uns.

- Verpflegung
Ist die Zeit für eine Heimkehr für ein Mittagessen zu knapp, kann ein pauschaler Abzug geltend gemacht werden. wenden Sie sich bei genaueren Fragen an uns.

- Versicherungsprämien
Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen.

- Spenden
Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können als Steuerabzug angegeben werden.

- Vorsorge
In die Säule 3a einbezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast.
Hier finden Sie ein Berechnungstool für die Ersparnisse: https://www.comparis.ch/saeule- 3a/steuer-rechner

- Krankheitskosten
Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können diese abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Die Grenze ist aber häufig hoch gesetzt. Abzüge gibt es auch für Mehrkosten, die in Folge einer Behinderung entstehen.

- Kreditzinsen
Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).

- Fremdbetreuung von Kindern
Drücken lässt sich die Steuerlast auch durch die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder Krippen. Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Dies gilt nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser 10’100 Franken im Jahr pro Kind.

- Pauschalabzug
Für Kinder und unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies 6’500 Franken pro Kind.

- Alimente und Unterhaltsbeiträge
Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für Kinder bestimmte Unterhaltsbeiträge (Alimente) können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind volljährig wird.

Quelle: https://www.comparis.ch/steuern/steuern/information/abzuege-schweiz-tipps

19/03/2018

FRAGE DER WOCHE

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Ausfüllung der Steuererklärung?

- Lohnausweis(e), Belege über Arbeitslosenversicherungstaggelder, Erwerbsausfallentschädigungen und/oder Rentenzahlungen

- Zins- und Kapitalauszüge der Bank und Post

- Wertschriften

- Quittungen der Kinderkrippe

- Belege für Arbeitswegkosten und auswärtige Verpflegung

- Belege über Weiterbildungskosten

- Quittungen Ihrer Spenden

- Belege für die selbst bezahlten Krankheitskosten

- Belege über den Liegenschaftsunterhalt, Umbauten und Mieteinnahmen

- Belege für Einzahlungen an die Säule 3a

- Belege über Schulden

- die Vorjahressteuererklärung

- die letzte definitive Veranlagung

- evtl. Beleg für Unterhaltszahlungen

- eigenes Privatfahrzeuge (Marke, Jahrgang, Neuwert)

Quelle: www.steuererklaerung-tipps.ch

15/03/2018

NEU AUF UNSERER FACEBOOKSEITE - TIPP DER WOCHE

Auf unser Facebookseite werden bis auf Weiteres alle zwei Wochen immer Montags unsere Tipps / Fragen der Woche stehen.

Der erste Beitrag startet bereits am 19.03.2018 mit einer Antwort auf eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird.

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