26/03/2018
FRAGE DER WOCHE:
Was ist bei einer Steuererklärung abzugsfähig?
- Fahrtkosten
Dies beinhaltet die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort (bis 3000.-) Autokosten dürfen aber nur bei Ausnahmefällen abgezogen werden, wenden Sie sich bei genaueren Fragen an uns.
- Verpflegung
Ist die Zeit für eine Heimkehr für ein Mittagessen zu knapp, kann ein pauschaler Abzug geltend gemacht werden. wenden Sie sich bei genaueren Fragen an uns.
- Versicherungsprämien
Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen.
- Spenden
Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können als Steuerabzug angegeben werden.
- Vorsorge
In die Säule 3a einbezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast.
Hier finden Sie ein Berechnungstool für die Ersparnisse: https://www.comparis.ch/saeule- 3a/steuer-rechner
- Krankheitskosten
Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können diese abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Die Grenze ist aber häufig hoch gesetzt. Abzüge gibt es auch für Mehrkosten, die in Folge einer Behinderung entstehen.
- Kreditzinsen
Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).
- Fremdbetreuung von Kindern
Drücken lässt sich die Steuerlast auch durch die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder Krippen. Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Dies gilt nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser 10’100 Franken im Jahr pro Kind.
- Pauschalabzug
Für Kinder und unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies 6’500 Franken pro Kind.
- Alimente und Unterhaltsbeiträge
Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für Kinder bestimmte Unterhaltsbeiträge (Alimente) können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind volljährig wird.
Quelle: https://www.comparis.ch/steuern/steuern/information/abzuege-schweiz-tipps