28/03/2019
Der März ist jetzt bald fast rum und ich kann sagen, dass es diesmal noch viel verrückter war als sonst - ich meine, Hochsaison in allen Ehren, aber es können echt nicht alle Steuererklärung bis 31. März erledigt sein, schliesslich muss ich zwischendurch auch noch schlafen und überhaupt etwas leben... ;-)
Zumal der Stress ja gar nicht nötig wäre, denn obwohl bei den Aargauer Steuererklärungen neuerdings was von Mahngebühren steht, hat man stillschweigend Frist bis Juni. Erst wenn's bis Ende Juni noch nicht erledigt ist, gibt's dann Mahngebühren bzw. muss man eben extra Fristverlängerung eingeben. Wie sage ich immer so schön: April und Mai ist auch noch früh genug!
Im Kanton Baselland hat man stillschweigend Frist bis Ende Mai (bzw. 2 Monate nach dem aufgedruckten Datum): nur darüber hinaus muss man Fristverlängerung eingeben.
Im Kanton Basel-Stadt sollte man schon bis Ende März Fristverlängerung eingeben (geht online oder mit der Fristenkarte), dann kann man aber gratis gleich bis Ende September.
Im Kanton Solothurn kann die Frist immerhin bis Ende Juli verschoben werden (Fristenkarte oder online mit der Dr.Tax Personen-Nummer).
Und andere Kantone sind wieder anders.
Generell gilt, dass ich nur Fristverlängerungen mache für die wenigen Formulare, die direkt zu mir kommen.
Nachzügler, die sich erst später um die Steuererklärung kümmern, sollten ihre Fristen rechtzeitig selber regeln, sonst kann ich womöglich online auch nicht mehr viel tun - ich habe jedenfalls schon erlebt, dass bei irgendeinem Kanton online keine Fristverlängerung mehr eingeben konnte, weil die Frist dafür schon abgelaufen wäre... c'est la vie.
Aber jetzt mal wieder genug mit Steuererklärung - es ist Frühling!