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21/06/2023

Kennen Sie schon die Zwischendividende?

Neben der ordentlichen Dividende und der ausserordentlichen Dividende gibt es seit dem 1. Januar 2023 die Zwischendividende. Damit kann nun auch in der Schweiz das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres bereits als Dividende ausgeschüttet werden.

07/06/2023

Im Kanton Aargau wird ab 1. Juli 2023 die Grundstückgewinnsteuer bei Rechtsgeschäften unter nahen Verwanden in gerader Linie nicht mehr aufgeschoben. Das Spezialverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. Dezember 2022 unter Verweis auf Bundesgerichtsentscheide entschieden, dass diese Praxis gemäss Steuerharmonisierungsgesetz nicht vorgesehen ist. Der Kanton Aargau setzt dieses Urteil nun bereits per 1. Juli 2023 überraschend kurzfristig um.

Das Kantonale Steueramt schreibt: Um Überraschungen zu vermeiden, wird der Steueraufschub bei Rechtsgeschäften unter Verwandten in gerader Linie jedoch noch bei Grundstücksveräusserungen gewährt, die bis und mit 30. Juni 2023 öffentlich beurkundet wurden.

03/05/2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft. Ziel dieser Revision war eine Modernisierung, vor allem an heutige Familien- und Lebensmodelle. Allerdings stehen Lebenspartnerschaften ohne Trauschein sowie Stiefkinder weiterhin ohne gesetzliches Erbrecht da.

In solchen Fällen ist ein Testament oder Erbvertrag notwendig.

Zudem empfehlen wir, das bestehende Testament oder Erbvertrag im Hinblick auf das neue Erbrecht zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

03/04/2023

Neu: 1,5% Zins auf den COVID-19-Krediten

An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 01. April 2023 ein Zins von 1,5% auf Krediten bis TCHF 500 und 2,0% auf Krediten über TCHF 500 zu verlangen.

Eine vorzeitige Rückzahlung oder höhere Amortisationen kann jetzt wieder Sinn machen.

Spannende Informationen für das Jahr 2023Wünschen Sie diese Informationen auch regelmässig zugestellt? Melden Sie sich a...
19/12/2022

Spannende Informationen für das Jahr 2023

Wünschen Sie diese Informationen auch regelmässig zugestellt? Melden Sie sich auf info@ hwp-treuhand.ch.

Update Dezember 2022

06/09/2022

Einkäufe in die und Vorbezug aus der Pensionskasse

Einzahlungen in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden und können steuerlich attraktiv sein. Aber Vorsicht: Für den Wiederbezug besteht eine Frist von drei Jahren, damit wird eine Steuerumgehung verhindert. Das Bundesgericht lässt dabei keine Ausnahme zu.

Lassen Sie sich jetzt beraten:
062 738 99 99 oder [email protected]

UP¦DATE September 2022Erfahren Sie was sich alles im neuen Erbrecht ändern wird und wie bei einer Einstellung die Probez...
16/08/2022

UP¦DATE September 2022

Erfahren Sie was sich alles im neuen Erbrecht ändern wird und wie bei einer Einstellung die Probezeit optimal genutzt werden.

Bei Fragen oder für weitere Informationen sind wir für Sie da.

[email protected] / [email protected]

23/06/2022

Homeoffice bleibt auch nach dem Ende der Pandemie ein wichtiger Bestandteil der gelebten Arbeitswelt. Was sind die rechtlichen Fragen, die sich aus der Arbeit im Homeoffice ergeben, insbesondere die arbeitsrechtlichen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie zu Arbeitsgeräten, Material und Auslagen? Wie sieht es mit dem Datenschutz, dem Gesundheitsschutz sowie gewissen Haftungs­fragen im Homeoffice aus?

Fragen Sie uns auf [email protected], Tel. 062 738 99 99

Lesen Sie im UP¦DATE April 2022 über das revidierte Datenschutzgesetz und/oder die Hürden beim Personalverleih.Bei Frage...
28/04/2022

Lesen Sie im UP¦DATE April 2022 über das revidierte Datenschutzgesetz und/oder die Hürden beim Personalverleih.

Bei Fragen oder für weiter Informationen.

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[email protected]

Energetische Sanierungsmassnahmen an der selbst bewohnten Liegenschaft sind steuerlich interessant. Unklarheiten herrsch...
01/12/2021

Energetische Sanierungsmassnahmen an der selbst bewohnten Liegenschaft sind steuerlich interessant. Unklarheiten herrschen, wenn es um die Realisation einer Photovoltaikanlage geht. Informieren Sie sich bei uns über die kantonalen Unterschiede.

25/05/2021

COVID-19 Härtefallgelder führen ausnahmsweise nicht zur Vorsteuerkürzungen.

Bei Geldern, welche Unternehmen von der öffentlichen Hand aufgrund einer Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage erhalten, handelt es sich gemäss Praxis der ESTV um Subventionen. Subventionen unterliegen mangels Leistung nicht der MWST, müssen aber im MWST-Abrechnungsformular in Ziffer 900 deklariert werden. Aber der Erhalt von Subventionen führt jedoch allenfalls zu einer Vorsteuerkürzung.

Per 07.05.2021 hat die ESTV in der MWST-Info 05 unter Ziffer 1.3.4 folgendes veröffentlicht:
Covid-19-Beiträge der öffentlichen Hand gelten als Mittelflüsse gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG. Aufgrund der ausserordentlichen Situation müssen steuerpflichtige Personen bei Erhalt solcher Beiträge keine Vorsteuerkürzung vornehmen (Art. 33 Abs. 1 MWSTG).
Die Covid-19-Beiträge sind in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 zu deklarieren.

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Krebsenweg 4
Schöftland
5040

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