27/01/2014
Die AXA lanciert einzigartiges Angebot «Drive Recorder» in der Autoversicherung:
Die AXA Schweiz bietet das schweizweit einzigartige Angebot «Drive Recorder» ab dem 27. Januar 2014 für Kunden zwischen 18 und 25 Jahren an.
Damit können Junglenker ihr Fahrverhalten mittels GPS (Global Positioning System) aufzeichnen und die Prämie ihrer Autoversicherung individuell beeinflussen. Neben der gefahrenen Strecke werden Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen, Beschleunigungsverhalten sowie die Brems- oder Kurvenbewegungen festgehalten. Diese Daten werden regelmässig verschlüsselt an die AXA übermittelt. Aus diesen Informationen wird dann das Fahrverhalten des Lenkers berechnet und analysiert.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Drive Recorder im Überblick:
• Sicheres fahren wird mit bis zu 25 Prozent Rabatt belohnt Der Einstiegsrabatt beträgt für Junglenker 20 Prozent, später wird der Rabatt jeweils aufgrund des Fahrverhaltens im vergangenen Jahr neu berechnet. Der Drive Recorder-Rabatt liegt dann entweder bei 15, 20 oder 25 Prozent. Der Rabatt ist mit anderen Rabatten kumulierbar.
• Persönliches Kundenportal; Kunden können auf ihrem persönlichen Kundenportal ihre Fahrten und ihr Fahrverhalten einsehen und anhand der Analysen erkennen, in welchen Bereichen ihr Fahrverhalten noch Verbesserungspotenzial aufweist.
• Einfacher und kostenloser Einbau Kunden können den Drive Recorder selber einbauen oder ihn kostenlos durch Carglass einbauen lassen.
• Diebstahl-Tracking; Bei einem Autodiebstahl kann das Auto auf Wunsch des Kunden und in Zusammenarbeit mit der Polizei durch die AXA lokalisiert werden. So bekommen Kunden ihr Auto schneller und mit höherer Wahrscheinlichkeit zurück.
• Objektive Unfallrekonstruktion analog Crash Recorder; Mit dem im Drive Recorder integrierten Crash Recorder kann bei einem Unfall eine rasche und objektive Unfallrekonstruktion stattfinden.
• Datenschutz garantiert; Die AXA garantiert, dass sämtliche Daten gemäss geltendem Schweizer Datenschutzgesetz geschützt sind. Die AXA gibt diese Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer dies explizit wünscht oder dies aufgrund einer gesetzlichen Herausgabepflicht an Gerichte oder Behörden erfolgen muss. Zudem ortet die AXA ohne ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers kein Fahrzeug, das muss im Auftrag des Versicherungsnehmers erfolgen.
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