SEONI Steuerberatung

SEONI Steuerberatung Wer kennt es nicht das Thema Steuererklärung? Sie wissen nicht wie oder was Sie geltend machen können oder haben einfach keine Lust, wir übernehmen das für Sie.

10/01/2026

Der Abzug für notwendige Fahrten des Arbeitswegs mit dem privaten Automobil erfährt bei der Einkommenssteuer eine teuerungsbedingte Anpassung auf neu 75 Rappen pro gefahrenen Kilometer. Bisher hat dieser 70 Rappen betragen. Wie bei der direkten Bundessteuer und in anderen Kantonen gilt die Anpassung ab dem Steuerjahr 2026. Der Regierungsrat hat dies über eine Änderung der Verordnung zum Steuergesetz beschlossen.

09/10/2024

Kanton Basel-Landschaft
Letztmals wurde der Einkommenssteuertarif 2024 der Teuerung angepasst (Indexstand Juni 2023: 114,4 Punkte). Im Juni 2024 lag der Index der Konsumentenpreise über 114,4 Punkten, nämlich bei 115,9 Punkten. Der Einkommenssteuertarif 2025 wird deshalb bei der Staatssteuer wiederum der Teuerung angepasst.

26/12/2023

Kanton Basel-Landschaft
Steuerliche Behandlung von Liegenschaften im gemeinschaftlichen Eigentum Ab dem Steuerjahr 2024 können bei Liegenschaften in gemeinschaftlichem Eigentum mehrerer Personen die Unterhaltskosten sowie die Aufwendungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen nur noch im Verhältnis der Eigentumsquoten in Abzug gebracht werden. Eigentümer einer Liegenschaft können die in Rechnung gestellten Liegenschaftskosten in Abzug bringen. Massgebend ist das Rechnungsdatum. Bislang konnte im Kanton Basel-Landschaft diejenige Eigentümerin bzw. derjenige Eigentümer die Liegenschaftskosten in Abzug bringen, der oder die diese Kosten getragen hat. Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil BGer 2C_216/2020 vom 24. April 2020, Erw. 2.3) ist diese Praxis auf die Steuerperiode 2024 hin anzupassen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partner-schaften ergeben sich keine Änderungen, da die Deklaration gemeinsam erfolgt. Hingegen gilt bei Konkubinatspaaren bzw. bei Liegenschaften in gemeinschaftlichem Eigentum mehrerer Personen (Miteigentum oder Gesamteigentum) ab der Steuerperiode 2024, d.h. für Ereignisse ab dem 1. Januar 2024, eine neue Praxis: Unterhaltskosten sowie die Aufwendungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bei Liegenschaften sind im Verhältnis der Eigentumsquoten auf die Eigentümer und Eigentümerinnen zu verteilen. Ebenso werden die Liegenschaftserträge (Mietertrag, Eigenmietwert) im Verhältnis der Eigentumsquoten besteuert. Im Vermögen ist der anteilige Katasterwert zu deklarieren. Andere Abmachungen werden steuerlich nicht anerkannt.

25/12/2023

Kanton Basel-Landschaft
Am 27. November 2022 wurde die Vermögenssteuerreform I angenommen. Die revidierten Bestimmungen sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die bisher von den eidgenössischen Kurswerten abweichenden Baselbieter Vermögenssteuerwerte von Wertpapieren aufgehoben. Im Kanton Basel-Landschaft gelten daher ab der Steuerperiode 2023 für alle kotierten Wertpapiere die Werte gemäss den Kurslisten der eidgenössischen Steuerverwaltung. Nicht kotierte Wertpapiere werden nach den Bestimmungen im Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz bewertet. Somit gibt es ab Steuerjahr 2023 keine Kurlisten BL mehr.

25/12/2023

Kanton Basel-Landschaft
Letztmals wurde der Einkommenssteuertarif 2023 der Teuerung angepasst (Indexstand Juni 2022: 112,5 Punkte). Im Juni 2023 lag der Index der Konsumentenpreise über 112,5 Punkten, nämlich bei 114,4 Punkten. Der Einkommenssteuertarif 2024 wird deshalb bei der Staatssteuer wiederum der Teuerung angepasst.

10/01/2023

Kanton Basel- Landschaft:
Letztmals wurde der Einkommenssteuertarif 2012 der Teuerung angepasst (Indexstand Juni 2011: 110,2 Punkte). Seither galt dieser Tarif unverändert weiter, da der Juni-Indexstand jeweils durchgehend unter 110,2 Punkten lag. Im Juni 2022 lag der Index der Konsumentenpreise nun erstmals wieder über 110,2 Punkten, nämlich bei 112,5 Punkten. Der Einkommenssteuertarif 2023 wird deshalb bei der Staatssteuer der Teuerung angepasst. Zudem wird der Vermögenssteuertarif aufgrund der erfolgreichen Volksabstimmung vom 27. November 2022 gesenkt.

28/09/2022

Was ändert sich im Steuerjahr 2022?

Vereinfachung für Privatpersonen mit Nutzung des Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg.
Arbeitnehmende Personen, die das von der Arbeitgeberfirma zur Verfügung gestellte Geschäftsfahrzeug auch privat nutzen dürfen, haben sich einen sogenannten Privatanteil anrechnen zu lassen. Dieser ist steuerbar und beläuft sich neu auf 0,9% des Fahrzeugkaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat (bisher 0,8%). Mit dieser Erhöhung der Pauschale ist auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg abgegolten. Somit entfällt die bisherige Ermittlung der tatsächlichen Arbeitswegkosten bei der Steuerdeklaration sowie die Pflicht für Arbeitgebende, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

Rückforderung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträge
Erbinnen und Erben, die an einer noch nicht verteilten Erbschaft beteiligt sind, müssen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen neu immer und in allen Fällen in ihrem jeweiligen Wohnsitzkanton zurückfordern.

14/01/2022

Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird für Steuerzwecke administrativ vereinfacht. Neu umfasst die erweiterte Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Diese Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2022.

Die Verordnung zum kantonalen Steuergesetz regelt neu, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) versteuert werden kann. Aktuell beträgt die monatliche Pauschale 0,8 Prozent. Mit dieser Erhöhung der Pauschale ist künftig auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg abgegolten. Mit dieser administrativen Vereinfachung entfallen die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitswegkosten sowie die Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

16/09/2021

Neues aus der Steuerverwaltung Basel-Landschaft.
Im Steuerjahr 2022 wird das Easy Tax durch eine webbasierte Applikation abgelöst.
Die Vermögenssteuer wird im Kanton Basel-Landschaft reformiert. Die letzte Revision stammt aus dem Jahr 2007. Seit dieser Zeit ist unser Kanton gegenüber den angrenzenden Kantonen immer unattraktiver geworden. Nachgedacht wird über höhere Freigrenzen (heute 75'000 für ledige und 150'000 für verheiratete) sowie einem tieferen Vermögenssteuertarif. Die Reform soll per 01.01.2023 in Kraft treten.

29/06/2020

Corona und Steuern.
Wie so oft stellen sich Fragen zur Steuererklärung. Wie werden z.B. Entschädigungen aus Kurzarbeit und Taggelder besteuert? In der Regel werden solche Entschädigungen direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt und sind folglich im Lohnausweis bereits enthalten.
Falls die Entschädigung nicht direkt vom Arbeitgeber ausgerichtet wurde, werden Sie eine entsprechende Bestätigung von der Ausgleichskasse erhalten. Diese ist auch in der Steuererklärung zu deklarieren.
Home Office
Kann ich aufgrund der vorübergehenden Pflicht zum Arbeiten im Home-Office in der Steuererklärung 2020 einen Abzug für das Arbeitszimmer geltend machen?
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen Rechtsprechung kann ein Abzug für die Benutzung eines privaten Arbeitszimmer nur unter bestimmten Bedingung gewährt werden.
Im Sinne einer verfahrensökonomischen Lösung und unter Berücksichtigung der besonderen Situation werden grundsätzlich keine zusätzlichen Abzüge für das Arbeitszimmer gewährt. Stattdessen können weiterhin die üblichen Berufsauslagen (Arbeitsweg und Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung), welche bei einer Tätigkeit am angestammten Arbeitsplatz angefallen wären, in der Steuererklärung 2020 zu Abzug bringen.

21/03/2020

Die Kantone dehnen die Einreichungsfristen wo nicht schon vorgesehen ohne Kosten für die Kunden aus. Jeder Kanton handhabt es etwas anders aber versuchen in Ihren Möglichkeiten Kulanz zu walten.
Achtung: an den gesetzlichen Fristen wie z.B Einsprachefrist oder aber an der Steuerzahlungspflicht ändert sich nichts.

18/03/2020

Liebe Kundinnen und Kunden
Inzwischen ist klar, dass wir uns in einer sehr schweren Situation befinden. Niemand weiss, wie lange diese Situation anhält. Trotzdem geht das Leben weiter und unsere Pflichten wie z.B. die Steuern bleiben bestehen. Die SEONI Steuerberatung arbeitet ganz normal weiter einfach ohne direkten Kundenkotakt und erledigt die Aufträge speditiv und in gewohnter Qualität.
Laden Sie einfach die Checkliste herunter und senden sie mir diese zusammen mit allen Unterlagen per Post zu. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, so werde ich mich telefonisch oder per Email mit Ihnen in Verbindung setzen.

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