28/09/2022
Was ändert sich im Steuerjahr 2022?
Vereinfachung für Privatpersonen mit Nutzung des Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg.
Arbeitnehmende Personen, die das von der Arbeitgeberfirma zur Verfügung gestellte Geschäftsfahrzeug auch privat nutzen dürfen, haben sich einen sogenannten Privatanteil anrechnen zu lassen. Dieser ist steuerbar und beläuft sich neu auf 0,9% des Fahrzeugkaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat (bisher 0,8%). Mit dieser Erhöhung der Pauschale ist auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg abgegolten. Somit entfällt die bisherige Ermittlung der tatsächlichen Arbeitswegkosten bei der Steuerdeklaration sowie die Pflicht für Arbeitgebende, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren.
Rückforderung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträge
Erbinnen und Erben, die an einer noch nicht verteilten Erbschaft beteiligt sind, müssen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen neu immer und in allen Fällen in ihrem jeweiligen Wohnsitzkanton zurückfordern.