Addissa Treuhand und Immobilien AG

Addissa Treuhand und Immobilien AG ADDISSA AG, das regional verankerte Treuhand- und Immobilienbüro mit hoher Fachkompetenz - im Dienste und zum Wohle der Kunden. Im Dienste des Kunden!

Wir sind kontinuierlich gewachsen und heute in der Treuhand- und Immobilienbranche stark verwurzelt. Unsere langjährige Erfahrung und gut geschulte Spezialisten bürgen für Qualität, Kompetenz und Kontinuität. Als Mitglied von Treuhand | Suisse und Verband der Immobilienwirtschaft SVIT erfüllen wir die strengen Auflagen und Voraussetzungen dieser Berufsverbände. Unsere Treuhanddienstleistungen in

Kürze:
- Rechnungswesen (Finanz- und Lohnbuchhaltung usw.
- Unternehmensberatung, Nachfolgeplanung
- Revisionen, Wirtschaftprüfung nach RAG
- Steuerberatung für Geschäftskunden und Private
- Beratung im Ehe- und Erbrecht, Vorsorgeplanung usw.
- Outsourcing (Inkassowesen, Führung von Sekretariaten, Stellvertretungen usw.) Unsere Immobiliendienste in Kürze:
- Verwaltung und Begründung von Stockwerkeigentum
- Verwaltung/Vermietung von Mietobjekten aller Art
- Immobilienverkauf und -vermittlung
- Beratung im Grundbuchwesen
- Baumanagement, Finanzierungen usw. Nach diesem Motto arbeitet und berät ein Team von gut ausgebildeten Spezialisten tagtäglich unsere treue Kundschaft.

26/09/2021

Wir suchen eine Mitarbeiterin (80-100-Stellenprozente) für die Leitung unseres Sekretariates. Interessentinnen senden uns bitte baldmöglichst ihre Bewerbung. Wir freuen uns darauf. Kontaktadresse: [email protected].

STOCKWERKEIGENTUM – BEGRÜNDUNG Stockwerkeigentum entsteht durch einen Begründungsakt und durch die Eintragung ins Grundb...
09/06/2021

STOCKWERKEIGENTUM – BEGRÜNDUNG

Stockwerkeigentum entsteht durch einen Begründungsakt und durch die Eintragung ins Grundbuch. Der Begründungsakt muss öffentlich beurkundet werden.

Begründungsakt - Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit eines Begründungsaktes ist ein Vertrag zwischen den Miteigentümern des aufzuteilenden Grundstücks.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ein alleiniger Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt die Erklärung abgibt, bezüglich seines Grundstücks Miteigentumsanteile zu bilden und diese zu Stockwerkeigentum auszugestalten.

Der Begründungsakt nennt den oder die Eigentümer und beschreibt das in Stockwerkeigentum aufzuteilende Grundstück (also das gemeinschaftliche Grundstück). Die Eigentümer bringen zum Ausdruck, dass sie Stockwerkeigentum begründen wollen.

Von Gesetzes wegen hat der einzelne Stockwerkeigentümer gegenüber anderen Stockwerkeigentümern kein Vorkaufsrecht. Ein solches kann aber im Rahmen des Begründungsakts (oder durch nachherige Vereinbarung) errichtet und im Grundbuch vorgemerkt werden (Art. 712c Abs. 1 ZGB).

Wir von Addissa unterstützen Sie bei Bedarf bei der Erstellung des Vertrages zur Begründung von Stockwerkeigentum in Zusammenarbeit mit dem Notar.

Quellen:
https://www.notariate.zh.ch/deu/grundbuch/allgemein/stockwerkeigentum/stockwerkeigentums-shy-begruendung/

https://www.weka.ch/themen/bau-immobilien/grund-und-wohneigentum/stockwerkeigentum/article/begruendung-von-stockwerkeigentum-begruendung-und-verkauf-von-stockwerkeigentum/

WAS IST STOCKWERKEIGENTUM? Das Stockwerkeigentum wurde 1965 eingeführt, damit sich mehr Menschen Wohneigentum leisten kö...
25/05/2021

WAS IST STOCKWERKEIGENTUM?

Das Stockwerkeigentum wurde 1965 eingeführt, damit sich mehr Menschen Wohneigentum leisten können. Heute sind ein Achtel aller Wohnungen in der Schweiz Eigentumswohnungen. Tendenz steigend, weil sie weniger kosten als vergleichbare Häuser.

Stockwerkeigentum ist eine besondere Variante des Eigentums, die aus dem Miteigentum entwickelt wurde. Die Begründung von Stockwerkeigentum ist nur an Grundstücken möglich. Es handelt sich um Miteigentum, verbunden mit einem Sonderrecht (Nutzungsrecht) an einem örtlich begrenzten Teil des Gebäudes. Gegenstand des Sonderrechtes kann eine Wohnung sein (oder andere Räume), die in sich abgeschlossen sind und über einen eigenen Zugang verfügen. Grundsätzlich nicht Teil des Sonderrechts sind der Boden der Liegenschaft, Bauteile, welche zur konstruktiven Gliederung und Festigkeit des Gebäudes gehören, sowie die äussere Gestaltung und das Aussehen der Fassade.

Quellen:
https://hausinfo.ch/de/recht/hauseigentum-stockwerkeigentum/stockwerkeigentum/regelung.html

https://stockwerk.ch/definition/

UNSERE SPEZIALITÄT – MASSGESCHNEIDERTE VERTRÄGESparen Sie Nerven, Energie und Geld! Massgeschneiderte Verträge sind unse...
05/05/2021

UNSERE SPEZIALITÄT – MASSGESCHNEIDERTE VERTRÄGE

Sparen Sie Nerven, Energie und Geld! Massgeschneiderte Verträge sind unsere Spezialität. Sie können auf unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Wissen im Vertragswesen zählen und vertrauen.

Ob es sich um Verträge

• des Ehe-, Erbschaftsrechtes
• zur persönlichen Vorsorge
• zur Übertragung von Grundeigentum
• zur Einräumung von Grund-/Personaldiensbarkeiten und Baurechten
• zum Stockwerkeigentum
• zum Miteigentum
• des Mietrechtes
• zu Finanzierungen und Darlehen
• usw.

handelt - Wir übernehmen die Ausarbeitung und Ausfertigung von Verträgen jeglicher Art.

https://www.addissa.ch/treuhand/

KAUFVERTRAG FÜR EIN HAUS – UNSERE CHECKLISTE FÜR SIE ALS KÄUFERo Hinweis auf Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetrag...
26/04/2021

KAUFVERTRAG FÜR EIN HAUS – UNSERE CHECKLISTE FÜR SIE ALS KÄUFER

o Hinweis auf Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen sind
o Baubeschrieb, wenn es sich um ein neues Eigenheim handelt
o Termin für die Hausübergabe (Übergabe von Nutzen und Gefahr)
o Gewährleistung – wer trägt das Risiko von Rechts- und Sachmängeln?
o Ablösung allfälliger Bauhandwerkerpfandrechte

Für die Erstellung eines Kaufvertrages für den Hauskauf benötigen Sie einen Notar. Dabei unterstützen wir Sie natürlich.

https://www.addissa.ch/

KAUFVERTRAG FÜR EIN HAUS – UNSERE CHECKLISTE FÜR SIE ALS KÄUFERo Hinweis auf Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetrag...
22/04/2021

KAUFVERTRAG FÜR EIN HAUS – UNSERE CHECKLISTE FÜR SIE ALS KÄUFER

o Hinweis auf Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen sind
o Baubeschrieb, wenn es sich um ein neues Eigenheim handelt
o Termin für die Hausübergabe (Übergabe von Nutzen und Gefahr)
o Gewährleistung – wer trägt das Risiko von Rechts- und Sachmängeln?
o Ablösung allfälliger Bauhandwerkerpfandrechte
Für die Erstellung eines Kaufvertrages für den Hauskauf benötigen Sie einen Notar. Dabei unterstützen wir Sie natürlich

10 PUNKTE ZUR HAUSFINANZIERUNGSie haben sich für den Kauf eines Hauses entschieden. Gratulation! Welches das richtige Fi...
07/04/2021

10 PUNKTE ZUR HAUSFINANZIERUNG

Sie haben sich für den Kauf eines Hauses entschieden. Gratulation! Welches das richtige Finanzierungsmodell für Sie ist, besprechen wir gerne mit Ihnen direkt an einem Termin. Zu beachten ist, dass mindestens 20% an Eigenkapital für den Hauskauf zu erbringen ist. Ein Hauskauf ohne Eigenkapital ist in der Schweiz im Normalfall kaum möglich. Zur Aufnahme einer Hypothek benötigt die Bank folgende Unterlagen von Ihnen:

o Lohnausweis, Salärabrechnungen bzw. Bilanz und
Erfolgsrechnungen bei Selbstständigkeit
o Steuererklärung
o Informationen zum Eigenkapital
o Aufstellung allfälliger Schulden
o Betreibungsauskunft
o Kopien von Ausweisdokumenten
o Kaufvertrag
o Auszug aus dem Grundbuch
o Baubeschrieb
o Verkehrswertgutachten

Quelle: https://www.immoverkauf24.de/baufinanzierung/immobilienkauf/

10 PUNKTE ZUR HAUSFINANZIERUNGSie haben sich für den Kauf eines Hauses entschieden. Gratulation! Welches das richtige Fi...
07/04/2021

10 PUNKTE ZUR HAUSFINANZIERUNG

Sie haben sich für den Kauf eines Hauses entschieden. Gratulation! Welches das richtige Finanzierungsmodell für Sie ist, besprechen wir gerne mit Ihnen direkt in einem Termin. Zu beachten ist, dass mindestens 20% an Eigenkapital für den Hauskauf zu erbringen ist. Ein Hauskauf ohne Eigenkapital ist in der Schweiz im Normalfall kaum möglich. Zur Aufnahme einer Hypothek benötigt die Bank folgende Unterlagen von Ihnen:

o Lohnausweis, Salärabrechnungen bzw. Bilanz und Erfolgsrechnungen bei Selbstständigkeit
o Steuererklärung
o Informationen zum Eigenkapital
o Aufstellung allfälliger Schulden
o Betreibungsauskunft
o Kopien von Ausweisdokumenten
o Kaufvertrag
o Auszug aus dem Grundbuch
o Baubeschrieb
o Verkehrswertgutachten

Quelle: https://www.immoverkauf24.de/baufinanzierung/immobilienkauf/

MAKLERGEBÜHR – WER TRÄGT SIE UND WIE HOCH IST SIE?Beim Verkauf einer Wohnung bzw. eines Hauses fallen bei uns Maklergebü...
25/03/2021

MAKLERGEBÜHR – WER TRÄGT SIE UND WIE HOCH IST SIE?

Beim Verkauf einer Wohnung bzw. eines Hauses fallen bei uns Maklergebühren in Höhe von 3% der Verkaufssumme an. Die Maklergebühr für den Verkauf einer Wohnung bzw. von einem Haus zahlt i.d.R. der Verkäufer. Eine Abweichung kann im Bedarfsfall definiert werden.

Bei Fragen rund um das Immobilien sind wir gerne für Sie da! https://www.addissa.ch/immobilien/

DIE 7 WICHTIGSTEN SCHRITTE BEIM HAUSKAUF1. Finanzierung abklären. Holen Sie sich mehrere Offerten ein und wählen Sie die...
09/03/2021

DIE 7 WICHTIGSTEN SCHRITTE BEIM HAUSKAUF

1. Finanzierung abklären. Holen Sie sich mehrere Offerten ein und wählen Sie die beste Hypothek aus.
2. Gehen Sie bei der Haussuche systematisch vor und grenzen Sie Ihre Suchkriterien ein (z. B. Zimmeranzahl, Lage etc.)
3. Nehmen Sie die Liegenschaft bei der Hausbesichtigung genau unter die Lupe und prüfen Sie den Zustand des Gebäudes.
4. Verhandeln Sie den Kaufpreis mit dem Verkäufer und klären Sie alle wichtigen Punkte für den Kaufvertrag.
5. Setzen Sie einen Vorvertrag auf, um die Immobilie verbindlich zu reservieren.
6. Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag beim Notar.
7. Treffen Sie sich mit dem Verkäufer zur Hausübergabe und prüfen Sie, ob alle beanstandeten Mängel wie vereinbart behoben wurden.

Quelle: https://www.immoverkauf24.ch/finanzierung/immobilienkauf/hauskauf/

ADDISSA STEUERBERATUNGDie Addissa Treuhand unterstützt und berät sie schwerpunktmässig zu folgenden Steuerberatungstheme...
24/02/2021

ADDISSA STEUERBERATUNG

Die Addissa Treuhand unterstützt und berät sie schwerpunktmässig zu folgenden Steuerberatungsthemen:

o Steuererklärungen für natürliche Personen
o Steuererklärungen für juristische Personen
o Spezialsteuerdeklarationen (Nachlass, Schenkung, Grundstückgewinn)
o Verrechnungssteuern, Stempelsteuern
o Steuerberatung für Gesellschaften, Selbständigerwerbende und Private
o Mehrwertsteuer
o Vertretung vor Steuer- und Gerichtsbehörden
o Steuerberechnungen und Gutachten
o Steuerplanung, speziell auch bei Umstrukturierungen und Nachfolgeregelung
o Beratung auf allen Gebieten des Steuerrechts

In ausserordentlichen, schwierigen Fällen – speziell in Fragen des internationalen Steuerrechts – arbeiten wir mit ausgewiesenen Steuerexperten zusammen. Damit ist die bestmögliche Beratung garantiert. https://www.addissa.ch/treuhand/steuern/

Adresse

Poststrasse 3
Ilanz
7130

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:30
Dienstag 07:30 - 17:30
Mittwoch 07:30 - 17:30
Donnerstag 07:30 - 17:30
Freitag 07:30 - 17:00

Telefon

+41819253355

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