23/04/2025
Es ist eigentlich schade, dass es solche Posts braucht!
Aus versicherungstechnischer Sicht bleibt noch zu sagen, dass die Missachtung von Verkehrsschildern, in diesem Fall die Beschränkung auf zwei Meter, im Falle eines Unfalles als „grobfahrlässiges Verhalten“ eingestuft werden kann. Je nach Versicherungsdeckung kann das dann sehr teuer werden. Und die Busse sowie die administrativen Kosten der jeweiligen Strassenverkehrsämter sind auch nicht ohne.
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