15/03/2019
Auszug aus 10 Minuten vom 14.03.2019 der Steuerverwaltung des Kantons Bern:
Bis 15. März läuft die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2018 für Privatpersonen. Der 15. Mai gilt für selbstständig Erwerbstätige. Haben Sie die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt und eingereicht? Am besten erledigen Sie das jetzt über www.taxme.ch.
Frist verlängern für Steuererklärung
Ihr Einreichetermin steht auf dem Brief zur Steuererklärung. Beantragen Sie jetzt vor dem ordentlichen Abgabetermin eine Fristverlängerung, wenn Ihnen diese Zeit nicht ausreicht. Sie ersparen sich 60 Franken Mahngebühr.
Online-Fristverlängerungen mit Einreichetermin bis 15. September sind kostenlos, mit Einreichetermin bis längstens 15. November kosten Sie 10 Franken.
www.taxme.ch > Frist verlängern
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze. Wir erbringen Dienstleistungen für den Bund, den Kanton Bern, die bernischen Gemeinden und alle steuerpflichtigen Personen.