18/03/2018
Wissen Sie, dass Sie bei jedem Stellenwechsel Ihr Pensionskassen-Vermögen — Ihre Freizügigkeitsleistungen — selber transferieren müssen? Falls Sie Ihre bisherige Pensionskasse nicht innerhalb von sechs Monaten einen Auftrag erhält schickt diese das Guthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung — welche über CHF 2 Mia. „Vergessener Vermögen“ verwaltet. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Analyse.