24/04/2023
🚗 Möchten Sie laut Betriebsvereinbarung mit dem Firmenfahrzeug Privatfahrten durchführen oder sogar in den Urlaub fahren, dann raten wir Ihnen, die Rahmenbedingungen vorab zu klären. Sind Fahrten ins Ausland erlaubt? Wie sieht es mit Ihrem Versicherungsschutz aus? Wer haftet für Schäden am Firmenauto?
📝 In der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber finden Sie das erlaubte Ausmaß der Privatnutzung. Das Führen eines Fahrtenbuches ist üblich und wird oft vorgeschrieben. Wird keine zusätzliche Vereinbarung getroffen, dann gilt grundsätzlich, dass nur Sie als betreffender Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug lenken dürfen. Der Versicherungsschutz sowie die Haftung bei Unfällen und Schäden sind abhängig vom Fahrtzeitpunkt – während der Arbeit oder in der Freizeit – und einer möglichen Fahrlässigkeit.
💥 Schäden im Zuge von dienstlichen Fahrten sind üblicherweise durch die des Fahrzeugs gedeckt, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat. Für Unfälle oder Beschädigungen während einer Privatfahrt kann der Arbeitnehmer zur Entrichtung einer Selbstbeteiligung verpflichtet werden. Um den Haftungsanspruch zu klären, muss zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden werden.
⚠️ Bei leichter Fahrlässigkeit, z.B. bei einem Auffahrunfall aufgrund von tiefstehender Sonne, werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen. Wurde der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt, beispielsweise durch Trunkenheit am Steuer, dann bleibt die Kfz-Versicherung leistungsfrei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Sie möchten wissen, welche Polizzen Ihnen als Privatperson den bestmöglichen Schutz bieten? Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen in Ihrer Nähe stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!