08/09/2026
Was passiert mit deinem bestehenden Pickerl?
Dein Fahrzeug ist bereits zugelassen?
Auch dann können dich die neuen Pickerl-Regeln betreffen.
Ab 19. Mai 2027 können sich die Begutachtungsfristen auch bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ändern.
Dadurch kann es vorkommen, dass die Lochung auf einer bestehenden Plakette nicht mehr zur neuen Frist passt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dafür eine Austauschplakette vorgesehen sein. Eine neue §57a-Begutachtung ist deshalb nicht automatisch notwendig.
Welche Frist für dein Fahrzeug tatsächlich gilt, hängt vom Fahrzeug und der bisherigen Begutachtung ab.
Wie sieht es bei deinem Fahrzeug?
Ihr VF-Service Team