17/09/2024
Nachdem wir aufgund der Unwetter der letzten Tage mit zahlreichen Schäden konfrontiert werden:
Am Wochenende waren versicherungstechnisch 3 Ereignisse relevant:
- Sturm (ab 60 km/h) - hier gilt die Versicherungs- bzw. Höchsthaftungssumme, sowohl beim Wohnungsinhalt als auch bei den Gebäuden (zählt zu den versicherbaren Elementarereignissen wie Feuer und Leitungswasser)
- Hochwasser - zählt zu den Naturkatastrophen (Defintion Nat.kat.: Schäden infolge Lawinen, Lawinenluftdruck, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Rückstau sowie Erdbeben) - eingeschränkte Deckung, Versicherungssumme laut Versicherungspolizze (kann bis zu einer bestimmten Summe aufgestockt werden und steht je für Gebäude und Wohnungsinhalt separat zur Verfügung). Sollte die in der Polizze angeführte Kumulschadengrenze aus einem Schadensereignis bei einem Versicherer überschritten werden, wird die Leistung alliquot angepasst
- Grundwasser - keine Deckung aus der Versicherung
Was leistet der nö. Katastrophenfonds:
Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme, siehe auch: https://www.noe.gv.at/.../Katas.../Katastrophenbeihilfe.html