Zulassungsstelle 1210 Wien, Prager Straße 54

Zulassungsstelle 1210 Wien, Prager Straße 54 Zulassungsstelle
Pragerstraße:54
1210 Wien

Kompetent, rasch & freundlich

17/08/2021

‼️Zulassungsstelle sucht Verstärkung‼️

Wo:
Wien 1210, Pragerstrasse 54
und
Wien 1220, Hosnedlgasse 23

Wir suchen eine/einen verlässliche/en Zulassungsstellenkraft
(20 bzw. 30 Stunden )

Laut Kollektivvertrag
je nach Qualifikation Überbezahlung möglich.

Bewerbung und Lebenslauf bitte an

[email protected]

🎄
24/12/2020

🎄

23/11/2020

‼️Achtung ‼️

Wir ändern kurzfristig unsere Geschäftszeiten

Pragerstrasse 54
1210 Wien
Mo. - Fr. 8:00 - 13:00 Uhr

und

Hosnedlgasse 23 1220 Wien
Mo. - Fr. 8:00 - 13:00 Uhr.

Wir sind nach telefonischer Vereinbarung auch länger für Sie da.

Pragerstasse 54 1210 Wien 01/8904093

Hosnedlgasse 23 1220 Wien 01/2562093

Wir bitten um Verständnis

16/11/2020

‼️Öffnungszeiten während dem Lockdown‼️

Wir haben bis auf weiteres die gewohnten Öffnungszeiten

Pragerstrasse 54
1210 WIEN

Mo. - Mi. - Fr.
8:00 - 18:00 Uhr
Di. - Do.
8:00 - 16:00 Uhr

Hosnedlgasse 23
1220 WIEN

Mo. - Fr.
8:00 - 18:00 Uhr

Bleibt gesund

Die Neue Vignette 2021, Neue Tarife 2021 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG): 10-Tages-Vignette: EUR 9,502...
28/09/2020

Die Neue Vignette 2021,
Neue Tarife 2021

für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
10-Tages-Vignette: EUR 9,50
2-Monats-Vignette: EUR 27,80
Jahresvignette: EUR 92,50

Neue Tarife 2021 für Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette: EUR 5,50
2-Monats-Vignette: EUR 13,90
Jahresvignette: EUR 36,70

Pragerstrasse 54, 1210 Wien
Mo.- Mi.- Fr
8:00 - 18:00 Uhr
Di. - Do
8:00 - 16:00 Uhr

Hosnedlgasse 23, 1220 Wien
Mo. - Fr
8:00 - 18:00 Uhr

Ihre Zulassungsstelle
Team HAMPEJS

Neue Verordnung ist seit 1. September 2020 in Kraft und gilt in der gesamten EU.Strengere Regeln bei Autozulassungen!!!!
01/09/2020

Neue Verordnung ist seit 1. September 2020 in Kraft und gilt in der gesamten EU.

Strengere Regeln bei Autozulassungen!!!!

Neue Verordnung ist seit 1. September 2020 in Kraft und gilt in der gesamten EU.

Wir wünschen ein schönes erholsames Wochenende ☀️Zulassungsstelle Pragerstrasse 54  - 1210 Wien Mo. - Mi. - Fr. 8:00 - 1...
04/07/2020

Wir wünschen ein schönes erholsames Wochenende ☀️

Zulassungsstelle
Pragerstrasse 54 - 1210 Wien
Mo. - Mi. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr
Di. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Hosnedlgasse 23 - 1220 Wien
Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr

Team HAMPEJS

13/04/2020

‼️Wir haben ab 14.04.2020 wieder die gewohnten Öffnungszeiten‼️

Pragerstrasse 54 / 1210 WIEN
Mo - Mi - Fr: Uhr 8:00 - Uhr 18:00
Di - Do: Uhr 8:00 - Uhr 16:00

Hosnedlgasse 23 / 1220 WIEN
Mo- Fr: Uhr 8:00 - Uhr 18:00

Autoanmeldung, freundliche Zulassungsstelle, KFZ, Zulassungsstelle Pragerstraße

NOTBETRIEB                         Montag - Freitag                            8:00 - 13:00
06/04/2020

NOTBETRIEB
Montag - Freitag
8:00 - 13:00

‼️Informationen zu COVID19 ‼️Möchten Sie mehr erfahren bzgl. An & Abmeldungen oder Hinterlegungen von Kennzeichen dann k...
30/03/2020

‼️Informationen zu COVID19 ‼️

Möchten Sie mehr erfahren bzgl. An & Abmeldungen oder Hinterlegungen von Kennzeichen dann klicken Sie auf unsere Homepage....

Autoanmeldung, freundliche Zulassungsstelle, KFZ, Zulassungsstelle Pragerstraße

‼️Bei Mopeds, Motorrädern und anderen Leichtfahrzeugen kommt es ab 1 März zu Veränderungen beim Pickerl.‼️Ab 1. März 202...
02/03/2020

‼️Bei Mopeds, Motorrädern und anderen Leichtfahrzeugen kommt es ab 1 März zu Veränderungen beim Pickerl.‼️

Ab 1. März 2020 werden die Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L – dies betrifft Mopeds, Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge – auf die bereits von Autos bekannten "3-2-1 Intervalle" umgestellt.

Das bedeutet, dass Konsumenten ihre Motorräder und andere Fahrzeuge in der Fahrzeugklasse L fortan in folgenden Abständen prüfen lassen müssen: Drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten sowie jeder weiteren Begutachtung.

ÖAMTC Techniker Andrej Prosenc erklärt: "Motorräder werden meist in der Freizeit benutzt und legen so wesentlich weniger Kilometer zurück als Autos. Außerdem werden sie vorwiegend saisonal gefahren und sind in der Regel gut gepflegt. Daher lockert der Gesetzgeber nun die Begutachtungsfristen für diese Fahrzeuge."

Bei fehlendem Pickerl drohen hohe Strafen

Die Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches nunmehr eine längere Frist, als auf dem Pickerl nach der Lochung ersichtlich, kann der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen.

Theoretisch kann es bis zu 5.000 Euro Strafe kosten, wenn ein Fahrzeug ohne gültiges Pickerl bewegt wird – und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. "Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker zur Verantwortung gezogen werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolas Authried.

Zur Info, Euer Team HAMPEJS

Adresse

Pragerstraße 54
Wien
1210

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

018904093

Benachrichtigungen

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