06/09/2026
Achtung!
Für E-Mopeds gilt AB 1. Oktober 2026 eine neue
VERSICHERUNGSPFLICHT
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten „Elektro-Mopeds“ rechtlich als Kraftfahrzeuge.
Das bedeutet:
Ihr braucht eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung.
Der Schutz aus einer eventuell bestehenden Privat- oder Betriebshaftpflicht-Versicherung fällt weg. Dieser endet somit
Aufgepasst - Das gilt rückwirkend auch für bereits gekaufte Fahrzeuge!
Warum das wichtig ist: Wer ohne Versicherung fährt, riskiert nicht nur Strafen, sondern haftet im Schadenfall persönlich. (ABGB) Und das kann teuer werden.
So versicherst du das Fahrzeug
Die Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeug und benötigen eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung.
Ihr benötigt eine solche Versicherung, dann meldet Euch bitte rechtszeitig bei uns!
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
• E-Mopeds & E-Roller ohne Pedale: Rein elektrisch angetriebene, einspurige Fahrzeuge (oft im klassischen Vespa-Look oder als E-Chopper), selbst wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht mehr als 250 Watt Nenndauerleistung haben.
• E-Bikes mit Gasgriff: Modelle, die zwar Pedale besitzen, deren Motor sich aber über einen Gasgriff oder Gashebel komplett ohne Treten aktivieren lässt.
• E-Scooter mit fest verbautem Sitz: Fahrzeuge, die optisch wie ein Steh-Roller aussehen, aber mit einer Sitzvorrichtung ausgestattet sind.
• S-Pedelecs: Schnelle Elektrofahrräder, deren Motorunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet
Angaben wie immer ohne Gewähr, Tippfehler vorbehalten.
Euer R. Fuchs Team