17/11/2023
Wichtig für alle die mit dem eigenen oder einem fremden Fahrzeug fahren - es gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht!
Das heißt, dass PKW und LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t von 1.November bis 15.April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (wie Schneefahrbahn, Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) verpflichtend mit den passenden Winterreifen ausgestattet sein müssen.
Und ohne Winterreifen gibt es eventuell keine ausreichende Deckung im Schadensfall! Dh die Autoversicherung regressiert sich eventuell bei Haftpflichtschäden oder steigt bei Kaskoschäden mitunter komplett aus.
Auch wenn die situative Winterreifenpflicht in Österreich am 15. April endet, können die Wetterverhältnisse die Nutzung weiterhin erforderlich machen, nämlich dass auch außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums Winterreifen zu verwenden sind, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich wäre oder der/die Lenker:in so langsam unterwegs sein müsste, dass eine Verkehrsbehinderung bestehen würde.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/2/Seite.063100.html
Nachfolgend noch ein paar Tipps zu diesem Thema:
Winterreifen sind mit einer Kennzeichnung für Matsch und Schnee versehen (M+S, M.S., M&S und weitere Variationen), müssen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben und müssen an allen vier Rädern angebracht werden. Außerdem bestehen Winterreifen aus einer speziellen Gummimischung, deshalb bleiben sie bei Temperaturen unter 7° Celsius elastischer als Sommerreifen. Sie haben dadurch mehr Grip, das bedeutet einen kürzeren Bremsweg und ein geringeres Unfallrisiko. Sommerreifen mit Schneeketten an den Antriebsrädern sind nur dann erlaubt, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Wichtig bei Autofahrten im Winter ist aber nicht nur die richtige Bereifung, sondern es kommt klarerweise auch auf das richtige Fahrverhalten an.
Übrigens, umgekehrt verursachen abgefahrene Winterreifen im Sommer auch Probleme. Um Kosten zu sparen, setzen manche Autofahrer:innen ihre abgefahrenen Winterreifen als Sommerreifen ein. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten, denn der Bremsweg mit abgefahrenen Winterreifen ist wesentlich länger. Ursache dafür ist die weichere Gummimischung von Winterpneus, die durch heißen Asphalt und hohes Tempo noch weicher wird. Auch die Bodenhaftung bei nasser Straße ist bei weitem nicht so gut wie bei Sommerreifen. Das kann ebenso wieder zu Problemen mit der Versicherung führen.
GOLDENGNU Versicherungs- und Vermögensberatung wünscht gute und unfallfreie Fahrt!
Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebr...