26/06/2018
Wie Konsumentenschutz bei der FACTO umgesetzt wird, erklärt FACTO AG-Vorstandsvorsitzender Fabian Keller in einem aufschlussreichen Artikel in „Die Presse”: „Fälle, in denen wir den Vertrag für gut halten, nehmen wir gar nicht an”. Für die Rückabwicklung einen Experten zu beauftragen, sieht auch Anwalt für Verbraucherrecht Dr. Alexander Klauser als unabdingbar an: “Jeder Fall muss genau angeschaut werden”. Abonnenten von „Die Presse” können den ganzen Artikel hier lesen:
Die Regierung möchte das „ewige Rücktrittsrecht“, das bei Belehrungsfehlern gilt, unattraktiver machen, Verbraucherschützer raten, noch vorher auszusteigen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das nicht sinnvoll ist.