27/05/2026
OGH-Urteil: Der Oberste Gerichtshof hat den pauschalen Ausschluss von geschlechtsangleichenden Maßnahmen in der privaten Krankenversicherung für unzulässig und sittenwidrig erklärt. Medizinisch notwendige Maßnahmen dürfen nicht generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.