17/03/2024
🏠 Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. April! 🏠
Ab dem 1. April 2024 entfällt die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen! Diese Maßnahme gilt bis Ende Juni 2026 und bietet einen Freibetrag von 500.000 Euro. Für Beträge über zwei Millionen Euro müssen die vollen Gebühren entrichtet werden.
📝 Die Regelung gilt für Immobilienkäufe bis zu einem Preis von 500.000 Euro und erfordert die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie.
💰 Zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro werden die regulären Gebühren (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises) fällig. Der Freibetrag von 500.000 Euro mindert die Gebühren.
⏳ Die Maßnahme ist bis zum 30. Juni 2026 befristet und gilt für Käufe nach dem 31. März 2024.
💡 Diese Entscheidung soll die Schaffung von Eigenheimen fördern und junge Menschen mit bis zu 11.500 Euro entlasten.
📢 Die Immobilienbranche begrüßt die Maßnahme als wichtigen Schritt zur Ankurbelung der Wirtschaft.
➡️ Verbindliche Kaufanbote können bereits jetzt abgegeben werden, um von der Befreiung zu profitieren. Es wird jedoch empfohlen, den Vertragsabschluss ab dem 1. April und den Eintragungsantrag ab dem 1. Juli 2024 festzulegen.
💼 Makler legen Wert auf die richtige Umsetzung der Regelung und stehen für Fragen zur Verfügung.
🏦 Zusätzlich ermöglicht das Zweckzuschussgesetz den Ländern günstige Kredite für Häuslbauer und Wohnungskäufer.
BWO&Partner Finanz- Unternehmensberatung GmbH
Christian Oberwinkler