20/06/2023
Stell dir vor du fährst mit dem Fahrrad zur Arbeit. Du hast deine kleine Tochter dabei und bringst sie vorher noch in den Kindergarten. Am Weg zum Kindergarten stürzt du mit dem Rad und ziehst dir allerhand Verletzungen zu! Deine Tochter natürlich auch…
Hier handelt es sich dann um keinen Arbeitsunfall mehr weil nur der DIREKTE Weg zur Arbeit als ein solcher gilt!
Egal ob du beim Kindergarten oder beim Bäcker stehenbleibst…Arbeitsunfall ist das keiner mehr.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Falle eines Freizeitunfalles unzureichend. Warum? Du zahlst von deinem Gehalt nämlich nur Beiträge zur gesetzl. Kranken-und Pensionsversicherung. Die gesetzl. Unfallabsicherung wird nur vom Dienstgeber bezahlt und nicht von dir.
Das heisst für dich: Hol dir deine private Unfallvorsorge damit du in (fast) jedem Fall vor finanziellen Einbußen durch einen Unfall geschützt bist. ✨🫶