20/02/2026
❄️🌨️ Bitte haltet eure Gehsteige von 06:00 bis 22:00 frei von Schnee & Eis! Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen ist mehrmaliges Räumen und Streuen pro Tag erforderlich. Ein einmaliger Einsatz reicht nicht aus. Danke ❤️
Der Winter hat uns fest im Griff. Viele Straßen sind derzeit verschneit und glatt.
GrundstückseigentümerInnen, die ihrer Streu- und Räumungspflicht jetzt nicht nachkommen, haften für die Verletzungsfolgen, wenn Passanten bei Schnee oder stürzen.
Im Schadenfall können erhebliche Schadenersatzforderungen drohen, besonders dann, wenn es zu einem Unfall mit dauernder körperlicher Beeinträchtigung kommt.
Unser Tipp: Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung erfüllt im Schadenfall berechtigte Schadenersatzansprüche und deckt die damit verbundenen Kosten - auch bei Streitfällen.
Ihrer Räum- und Streupflicht müssen GrundbesitzerInnen aber jedenfalls nachkommen!
Lassen Sie sich von einem ungebundenen Versicherungsmakler/einer Maklerin beraten. Denn Beratung vom Profi ist die beste Versicherung!