31/03/2025
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Per 1. April 2025 fällt die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u.a. für bestehende und neue E-Autos (BGBl. I Nr. 7/2025). Die Besteuerung richtet sich für E-Autos nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Nenndauerleistung (30-Minuten-Nennleistung).
Die Versicherungen werden die Steuer im Laufe des Jahres nacherheben und müssen diese heuer bis spätestens 17. Dezember 2025 an den Staat abführen.
Achten Sie auf die Zuschriften Ihrer Versicherungen!
Berechnung:
Die Berechnung erfolgt anhand einer Leistungs- und Gewichtskomponente.
Leistungskomponente pro Monat:
Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt:
- Für die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,5 Euro)
- Für die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW
- Für die darüber hinaus gehenden kW: 0,45 Euro pro kW
Gewichtskomponente pro Monat:
Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt:
- Für die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens jedoch 3 Euro)
- Für die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg
- Für die darüber hinaus gehenden kg: 0,045 Euro pro kg
E-Motorräder:
Auch für E-Motorräder soll es künftig eine motorbezogene Versicherungssteuer geben. "E-Mopeds" sind jedoch weiterhin ausgenommen. Grundsätzlich sind E-Kfz der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e (Krafträder), deren Leistung des Elektromotors in Kilowatt 4 Kilowatt nicht übersteigt, von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Die Berechnung erfolgt nur anhand der eingetragenen Nenndauerleistung. Leistungskomponente pro Monat
Für die um 5 kW reduzierte Leistung gilt:
- 0,50 Euro pro kW (mindestens jedoch 2 Euro)
weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ÖAMTC, von wo die Fakten entnommen wurden:
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410
oder beim Bundesministierum
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/motorbezogene-versicherungsteuer/steuersatz-motorbezogene-vers0.html
Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab 1. Oktober 2020.