19/03/2024
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. April
Im Finanzausschuss des Parlaments wurde eine neue Gebührenbefreiung beschlossen, die vielen Menschen in Österreich ab April mehrere Tausend Euro an Ersparnis bringen soll.
Konkret werden Eintragungen ins Grundbuch beim Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro zukünftig gebührenfrei. Das betrifft die Pfandrechts- und Grundbucheintragungsgebühr. Für den Betrag ab 500.000 Euro bis zwei Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Gebühren. Liegt der Kaufpreis bei über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung.
Derzeit liegt die Grundbucheintragungsgebühr bei 1,1 Prozent und die Pfandrechtseintragungsgebühr bei 1,2 der Bemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass beim Erwerb von Wohneigentum zukünftig bis zu 11.500 Euro weniger an Gebühren zu bezahlen sind.
Diese Maßnahme gilt befristet für zwei Jahren und erst für jene Immobilienkäufe, die ab 01. April 2024 durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Grundbucheintragung muss zwischen 01. Juli 2024 und 30. Juni 2026 erfolgen.