05/05/2025
Hallo,
Wer sich noch keine Gedanken über die Altersversorge gemacht hat, sollte sich mal betraten lassen über die besten Lösungen der Vorsorge! Ich berate Euch gerne zu den Verschiedenen Produkten!
Raphael König
Überraschend eilig hat es die aktuelle Regierung die Voraussetzungen für die Korridorpension zu verschärfen. Nachdem das flotte Umsetzungsdatum 1. Jänner 2026 bereits im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde folgte nun der Gesetzesentwurf.
Die Anhebung des Zugangsalters von 62 auf 63 sollte schrittweise in 24 Monaten erfolgen, nun trifft es bereits alle ab 1. April 1965 geborene in voller Ausprägung (somit Umsetzung nach nur 15 Monaten). Die notwendigen Versicherungsmonate werden von 480 auf 504 (gültig ab Geburtsdatum 01.10.1966) erhöht.
Beispiel Auswirkung:
Ein am 10. August 1964 geborener Mann hätte in der alten Regelung mit 1. September 2026 (62. Lebensjahr) mit mind. 480 Versicherungsmonaten die Korridorpension antreten dürfen. Die Abschläge hätten 5,10 % pro Jahr, somit für 3 Jahre 15,30 % betragen.
In der neuen Regelung beträgt das Antrittsalter 62 Jahre und 6 Monate, der neue Stichtag ist somit 1. März 2027, es müssen 486 (statt 480) Versicherungsmonate vorliegen. Der Abschlag bleibt von der Höhe gleich (5,10 %), wird aber nur für 2,5 Jahre vor dem Regelpensionsalter gerechnet, somit insgesamt 12,75 %.
Die Langzeitversichertenregelung (Hakler) bliebt unverändert ab dem 62. Lebensjahr aufrecht, allerdings sind hier 45 Beitragsjahre (überwiegend aus Erwerbstätigkeit) notwendig.