Schwab und Tuttner Steuerberatung GmbH

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🌍 Krankenstand im Ausland – darauf sollten Sie achten!Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber un...
24/07/2026

🌍 Krankenstand im Ausland – darauf sollten Sie achten!

Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren – egal, ob die Erkrankung im In- oder Ausland eintritt.

📌 Besonders wichtig bei einem Krankenstand im Ausland: Die Krankmeldung muss zusätzlich innerhalb einer Woche bei der ÖGK eingereicht werden. Dafür ist die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer selbst verantwortlich.

💡 Wer die Meldepflichten kennt und einhält, erspart sich unnötige Probleme bei der Anerkennung des Krankenstands.
Weiter Infos dazu ➡ https://www.st-stb.at/blog/?url=/aktuelles/steuernews_fuer_klienten/

📢 Mitarbeiterprämie 2026: Das ändert sich!Der Ministerrat hat am 19. Mai 2026 die neue Mitarbeiterprämienregelung beschl...
16/07/2026

📢 Mitarbeiterprämie 2026: Das ändert sich!

Der Ministerrat hat am 19. Mai 2026 die neue Mitarbeiterprämienregelung beschlossen. Die steuerfreie Prämie bleibt zwar bestehen – allerdings mit deutlich strengeren Rahmenbedingungen.

💶 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

✅ Steuerfreie Mitarbeiterprämie nur noch bis € 500,00 (2025: € 1.000,00 | 2024: € 3.000,00)
✅ Die Steuerbefreiung gilt nur für die Lohnsteuer – Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen weiterhin an.
✅ Neu im Jahr 2026: Die Prämie ist nur dann steuerfrei, wenn sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift (z. B. Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) basiert.
✅ Eine Auszahlung ist ausschließlich zwischen Juli und Dezember 2026 möglich.

💡https://www.st-stb.at/blog/?url=/aktuelles/steuernews_fuer_klienten/

☀️ Sommerzeit ist Ferialjob-Zeit! ☀️Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die Ferien, um Berufserfahrung zu...
12/07/2026

☀️ Sommerzeit ist Ferialjob-Zeit! ☀️

Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die Ferien, um Berufserfahrung zu sammeln und ihr Einkommen aufzubessern. Unternehmen, die Ferialkräfte beschäftigen (ausgenommen Pflichtpraktika und Volontariate), sollten dabei einige wichtige Punkte beachten:

✔️ Ferialarbeit erfolgt meist im Rahmen eines regulären Dienstverhältnisses.
✔️ Es gilt die kollektivvertragliche Entlohnung – inklusive aliquoter Sonderzahlungen, sofern vorgesehen.
✔️ Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Arbeitszeitregelungen.
✔️ Befristete Ferialarbeitsverhältnisse enden grundsätzlich automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.

➡Weitere Infos dazu findet ihr auf unserer Homepage
👉 https://www.st-stb.at/blog/?url=/aktuelles/steuernews_fuer_klienten/

🔝News! Wir haben es wieder unter die Top 5 Steuerberater der Steiermark geschafft!!
27/04/2026

🔝News!
Wir haben es wieder unter die Top 5 Steuerberater der Steiermark geschafft!!

62.000 Onlinebewertungen von 4.300 Unternehmen wurden untersucht und analysiert.

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