24/07/2026
🌍 Krankenstand im Ausland – darauf sollten Sie achten!
Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren – egal, ob die Erkrankung im In- oder Ausland eintritt.
📌 Besonders wichtig bei einem Krankenstand im Ausland: Die Krankmeldung muss zusätzlich innerhalb einer Woche bei der ÖGK eingereicht werden. Dafür ist die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer selbst verantwortlich.
💡 Wer die Meldepflichten kennt und einhält, erspart sich unnötige Probleme bei der Anerkennung des Krankenstands.
Weiter Infos dazu ➡ https://www.st-stb.at/blog/?url=/aktuelles/steuernews_fuer_klienten/