01/09/2023
Dienstfahrräder
Elektrische und normale Dienstfahrräder für den dienstlichen als auch privaten Gebrauch werden immer beliebter. Steuerlich ist es interessant.
Fahrräder sind eine umweltfreundliche Möglichkeit, Mitarbeiter in ihrer Mobilität zu unterstützen und steuerlich davon zu profitieren. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad mit Elektromotor oder mit Muskelkraft angetrieben wird.
Anschaffung durch den Arbeitgeber
Beim Kauf eines Fahrrades für Mitarbeiter steht der volle Vorsteuerabzug zu.
Der Arbeitgeber kann das Dienstfahrrad über die Nutzungsdauer von zumeist fünf Jahren absetzen. Außerdem kann das Fahrrad für den Öko-Investitionsfreibetrag IFB genutzt werden, was einen zusätzlichen Absetzbetrag von 15 Prozent bringt. Wenn die Anschaffungskosten 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, kann man die Kosten auch sofort abschreiben, dann ist aber der IFB nicht möglich.
Für das Dienstrad muss der Arbeitgeber auch keine Lohnnebenkosten und Arbeitgeberbeiträge zur SV bezahlen.
Nutzt die Unternehmerin das Fahrrad selbst, so steht, sofern überwiegend betrieblich genutzt, nur für den betrieblichen Teil die Abschreibung und der IFB zu.
Steuerfrei für den Arbeitnehmer
Für die Nutzung des Bikes für private Zwecke ist kein Sachbezug zu versteuern. Auch das Pendlerpauschale ist nicht beeinträchtigt.
Das macht das Dienst-Fahrrad für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr attraktiv.