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Dr. Google ist oft ein "scharfer Konkurrent" zum Hausarzt. Man findet nicht nur tonnenweise "Potenzmittel" (die gesundhe...
31/01/2015

Dr. Google ist oft ein "scharfer Konkurrent" zum Hausarzt. Man findet nicht nur tonnenweise "Potenzmittel" (die gesundheitsgefährdend sind), sondern auch viele Hausmittelchen oder andere nutzlose Präparate.

Und natürlich ein gewaltiges medizinisches "Vor-Wissen", das es dem Arzt natürlich wahnsinnig erleichtert, nicht nur im Rahmen der langen Zeit, für die er von den Krankenkassen "großzügigst entlohnt" wird, die Krankheit zu diagnostizieren, sondern auch alle anderen "Vor-Diagnosen" genauestens zu entkräften...

Gefühlte Wahrheit: Krankheiten googeln

Heute im SZ-Magazin, alle Themen: sz.de/magazin/2015-05
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26/11/2013

Der steinige Weg zum Pensionskonto

Die Umstellung auf die neue Pensionsberechnung ab 2014 erfolgt mit Problemen. Auch wenn viele Österreicher fehlende Versicherungszeiten nicht rechtzeitig melden, gehen diese nicht verloren.

Es läuft zäher als erwartet: Rund 60 Prozent von 1,7 Millionen Versicherten haben trotz der Briefe der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihre Pensionszeiten noch nicht bestätigt oder ergänzt. Wegen der Kindererziehungszeiten werden demnächst 400.000 weitere Schreiben ausgeschickt. Unmittelbare Folge fehlender Zeiten: Diese werden 2014 bei der Kontoerstgutschrift nicht berücksichtigt, sie verfallen damit aber nicht.
Endgültig fix ist seit Montagabend: Die Pensionen werden 2014 um 1,6 Prozent erhöht. Nur die Ausgleichszulagen (Mindestpensionen) steigen um 2,4 Prozent. Mehrkosten der Erhöhung: 681 Millionen Euro.

1. Wer ist von der Umstellung auf das Pensionskonto ab Anfang 2014 betroffen?

Bei ASVG-Versicherten, Bauern und Gewerbetreibenden erfolgt die Umstellung für alle Frauen und Männer, die ab 1. Jänner 1955 und später geboren wurden. Das bedeutet umgekehrt, alle davor Geborenen sind nicht betroffen. Bei den Bundesbeamten gilt die Änderung erst für die Jahrgänge ab 1976.

2. Warum hat die PVA in den vergangenen Monaten rund 2,4 Millionen Schreiben wegen des Pensionskontos an Versicherte ausgeschickt?

Erstens wurden Arbeits- und Beitragszeiten vor 1972 noch nicht mittels EDV erfasst. Zweitens sind bei vielen Österreichern die Versicherungszeiten abseits der Berufskarriere lückenhaft: vor allem, was Kindererziehungs-, Schul- und Studienzeiten sowie Aufenthalte im Ausland betrifft.

3. Warum müssen etwa Kindererziehungszeiten oder Studienzeiten nachgemeldet werden?

Die Sozialversicherung kennt zwar die Geburtsdaten der Kinder, offen ist aber vielfach, wie lange vor allem die Mütter Kindererziehungszeiten geltend machen können. Bei Studienzeiten ist beispielsweise auch wichtig, ob jemand daneben gearbeitet hat. Ein Studienabschluss reicht daher nicht als Nachweis.

4. Was ist die Folge, wenn hunderttausende Österreicher keine Rückmeldung an die Pensionsversicherungsanstalt machen?

Diese Personen schaden sich insofern selbst, als dann die Anrechnung der Zeiten auf das Pensionskonto und die Erstgutschrift nicht vollständig sind. Ab Juni 2014 werden jedenfalls von der PVA zuerst jene Österreicher schriftlich über ihr Guthaben auf dem Pensionskonto informiert, bei denen die Zeiten lückenlos dokumentiert sind.

5. Was passiert, wenn die Rückmeldung nicht bis 2014 erfolgt?

Es gibt bis Ende 2016 die Möglichkeit, der PVA die Zeiten zu melden.

6. Welche Auswirkungen hat eine verspätete Meldung? Gehen Beitragszeiten verloren?

Zeiten, die zu spät gemeldet werden, gehen für die Pensionsberechnung nicht verloren. Bis 2016 wird nach alter und neuer Methode berechnet. Verluste oder Gewinne sind mit 1,5 bis 3,5 Prozent begrenzt. Ab 2017 erfolgt die Berechnung nur nach neuer Regel - samt niedrigerer Pension.

PENSIONSKONTO

Ab 2014 kommt dieses neben Verschärfungen für Hackler- und Invaliditätspensionen: Das Pensionskonto gilt für Personen (ASVG, Bauern und Gewerbe), die ab 1955 geboren wurden.

(Die Presse)

24/10/2013

Nachfolge: Das Kreuz mit dem Pflichtteil

Das Pflichtteilsrecht verhindert häufig, dass die Übergabe eines Betriebes innerhalb der Familie gelingt. Der Seniorchef kann aber vieles dazu beitragen.

„Für die meisten Menschen, Unternehmer nicht ausgenommen, ist es ein riesiges Problem, ihren Nachlass ordentlich zu regeln. Ein Faszinosum!“, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke. Erst vor Kurzem hatte er eine Unternehmerfamilie für ein erstes Beratungsgespräch in seiner Kanzlei. Sie wollte sich informieren, wie man denn die Übergabe an die nächste Generation so vorbereiten könne, dass erstens die Fortführung des Unternehmens nach dem Tod des Padrone nicht gefährdet sei und zweitens sich keiner der Erben benachteiligt fühle.

Erfahrungsgemäß schon rein zwischenmenschlich keine leichte Aufgabe. Und rechtlich auch nicht. „Das Erbrecht zählt zum Komplexesten, was man sich vorstellen kann“, sagt Nemetschke. Seine Klienten seien überrascht gewesen, was es zu bedenken und noch zu regeln gäbe, um das genannte Ziel tatsächlich zu erreichen.

Zu großen Problemen kommt es vor allem dann, wenn der Seniorchef keinerlei Vorkehrungen in Form eines Testaments oder einer Vorabschenkung getroffen hat, bevor er das Zeitliche segnet. Das bestätigt auch Notar Michael Umfahrer. Dann tritt nämlich die gesetzliche Erbfolge ein und zieht Konsequenzen nach sich, die dem Verstorbenen häufig gar nicht bewusst waren. Ist er beispielsweise verheiratet gewesen und hat mit seiner Frau drei Kinder, so erben – sofern es überhaupt ein Vermögen gibt – seine Frau ein Drittel und die drei Kinder zusammen zwei Drittel davon. Eine relativ einfache Übung, wenn es nur darum geht, Bares, Wertpapiere oder Immobilien aufzuteilen. Schwieriger wird die Sache, wenn das hinterlassene Vermögen einzig und allein im Betrieb des Verstorbenen besteht. Findet sich unter den Erben niemand, der das Unternehmen fortführen will, werden sie sich wahrscheinlich für einen Verkauf entscheiden. Auch nichts, was normalerweise von heute auf morgen über die Bühne geht. Aber die Angehörigen können, sobald sich ein Käufer gefunden hat, immerhin mittelfristig mit Eingängen auf ihren Konten rechnen.

Pflichtteil bedeutet Anspruch auf Geld
Haariger ist es, wenn eines der Kinder, etwa die Tochter, den Betrieb übernehmen will. Sie muss dann ihrer Mutter und ihren Geschwistern den Erbteil abgelten, der diesen zusteht. Die Mittel dafür wird sie nur aufbringen, wenn sie selbst genügend Geld auf der hohen Kante hat. Andernfalls kann sie die Nachfolge ihres Vaters nicht antreten. „Die Übergabe ist in so einem Fall besonders teuer“, sagt Umfahrer. „Hätte der Vater die Tochter in seinem Testament als Haupterbin eingesetzt oder ihr das Unternehmen schon rechtzeitig zu Lebzeiten übertragen, wäre nur der Pflichtteil fällig.“ Er macht in diesem Fall die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs aus. Ein veritabler Unterschied.

Doch oft reicht auch „nur“ der Anspruch auf den Pflichtteil aus, um den übernahmewilligen Erben ins finanzielle Trudeln zu bringen. Er ist – und das ist die Crux aus unternehmerischer Sicht – nämlich ein Geldanspruch, der aus dem Nachlass bezahlt werden muss. Wie hoch der Betrag konkret ist, hängt von der Bewertung des Unternehmens ab. Sie ist Grundlage für die Pflichtteilsberechnung. „Weil diese Ansprüche bar, aber in der Regel nicht aus den Gewinnen beglichen werden können, bedeuten sie für Unternehmen oft den Todesstoß“, sagt Werner Swoboda. Der 69-Jährige ist Eigentümer von Nowak & Tobisch, einem Unternehmen, das seit 1924 technische Präzisionsfedern herstellt. Swoboda ist gerade dabei, seinen beiden Söhnen den Familienbetrieb zu übergeben. Jeder bekommt die Hälfte der Geschäftsanteile der GmbH. Mit seinen beiden Töchtern, die nicht in der Firma tätig sind, setzte er sich deshalb zusammen und verständigte sich mit ihnen darauf, sie auf den Pflichtteil zu setzen. Für seine wirtschaftliche Absicherung nach seinem Rückzug wird jedoch das Unternehmen aufkommen. „Wir sind ein kleiner Betrieb. Es war nicht schwer, einen Weg zu finden, sodass es die Firma auch nach meinem Tod hoffentlich noch viele Jahrzehnte geben wird“, sagt Swoboda.

Das Um und Auf sei es, im Zuge des Übergabeprozesses alle möglichen Schwierigkeiten offen vor der Familie an- und auszusprechen. Das sei Aufgabe der älteren Generation, betont er: „Wenn die Jungen sich nur über den uneinsichtigen Alten ärgern, weil der nicht bereit ist, die Dinge zu regeln, ist es kein Wunder, wenn sie irgendwann den Hut draufhauen.“ Das passiert laut Angaben der KMU Forschung Austria immer häufiger. Immer mehr Kinder haben kein Interesse mehr, den elterlichen Betrieb zu übernehmen, und orientieren sich beruflich lieber neu.

„Erleichterungen sind notwendig“
Damit sich dieser Trend nicht noch weiter verstärkt, sollte alles getan werden, damit die finanziellen Hürden bei Übergaben innerhalb der Familie möglichst abgebaut werden, fordern die österreichischen Notare schon länger. Kann ein Unternehmen von dem Erben nicht fortgeführt werden, weil er nicht in der Lage ist, den anderen ihren Pflichtteil auszubezahlen, sollte das Gesetz die Möglichkeit einer Stundung vorsehen, so ihre Forderung. Dass es ein Balanceakt ist, den Interessen aller Erben gerecht zu werden und gleichzeitig das Überleben des Familienunternehmens zu sichern, ist Umfahrer durchaus bewusst.

Einfacher ist die Lage freilich, wenn der Senior jene Erben, die mit dem Unternehmen künftig nichts zu tun haben werden, zu einem Pflichtteilsverzicht bewegen kann. Der ist aber nur in Form eines Notariatsakts möglich. Dafür bräuchte man allerdings schon sehr viel Verständnis seitens der anderen Kinder, sagt Swoboda. „Wer verzichtet schon gerne? Aber jede Familie funktioniert anders. Jede Konstellation ist sehr individuell. Darum muss man sich eben an einen Tisch setzen und gut beraten sein. Das Ganze kann ganz harmlos ablaufen. Wenn es Gegenwerte wie etwa ein Haus gibt, dann kann für die Betroffenen ein Verzicht durchaus sinnvoll sein.“

(Die Presse)

14/10/2013

Steuerroutenplaner für Pendler

Großes oder kleines Pauschale. Das Finanzressort arbeitet an einer Internet-Anwendung, die Begünstigungen für Fahrtkosten errechnen soll.

Mit Jahreswechsel wird die Ermittlung des richtigen Pendlerpauschales für Dienstnehmer, die nicht an ihrem Wohnort arbeiten, schwieriger – und vielleicht auch leichter. Schwieriger, weil es gegenüber der jetzigen Rechtslage aufwendiger wird zu errechnen, unter welchen Voraussetzungen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist und daher nur das kleine Pendlerpauschale in Höhe von 58 bis 168 Euro pro Monat gebührt. Das große Pauschale beginnt bei 31 Euro, jedoch schon bei einer Entfernung, bei der das kleine noch gar nicht möglich ist (zwei statt 20 Kilometern); es reicht bis 306 Euro monatlich.

Zu kompliziert? Mag sein, aber von der entscheidenden Formel war noch gar nicht die Rede. Während bei einer Fahrzeit bis 1,5 Stunden ab 20 Kilometern immer das kleine Pauschale zusteht und bei über 2,5 Stunden immer das große (die Zeiträume verschieben sich ab 2014 auf eine bzw. zwei Stunden), wird es dazwischen interessant: Hier entscheidet über klein oder groß heuer noch die Frage, ob die Fahrt mit den "Öffentlichen" mehr als dreimal so lang dauert wie mit dem Auto; ab 2014 muss aber die „entfernungsabhängige Höchstdauer“ bedacht werden, eine Art „Normzeit“.

60 Minuten plus eine pro km
Diese Normzeit bemisst sich in Minuten: 60 plus eine je Kilometer Entfernung. „Übersteigt die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsabhängige Höchstdauer, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar“, heißt es in der Pendlerverordnung des Finanzministeriums (BGBl II Nr 276/2013).
Die kürzeste Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und teilweise Pkw betrage 70 Minuten für 50 Kilometer. Die Normzeit sei 110 Minuten (60+50). Weil 70 kleiner ist als 110, ist die Benützung der Öffis zumutbar und nur das kleine Pauschale vorgesehen.

Pendlern, die sich jetzt nicht mehr auskennen, soll der mit der Verordnung mitgelieferte – genauer: angekündigte – Pendlerrechner helfen. Das wird ein „Überdrüber-Routenplaner“ auf der Website des Finanzministeriums; er soll nicht nur alle Sommer- und Winterfahrpläne aller öffentlichen Verkehrsmittel beinhalten, sondern auch einrechnen, welche Fuß- und anderen Wege und welche Wartezeiten anfallen. Das Ergebnis der hochkomplexen Berechnung – Entwicklungs- und jährliche Wartungskosten betragen laut Hackl jeweils 98.000 Euro – wird gewisse Beweiskraft haben: Es entscheidet verbindlich über die Art des Pendlerpauschales, es sei denn, der Steuerpflichtige beweist, dass es falsch ist.

An einem Prototyp wird bereits gearbeitet, und für den Fall, dass der Rechner Anfang 2014 noch nicht online steht, ist vorgesorgt: Die Verordnung ist laut § 5 Abs 2 „solange nicht anzuwenden, als der Pendlerrechner nicht im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellt wird“.

(Die Presse)

10/10/2013

Arbeitszimmer auch für Angestellte absetzbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, entschied der VwGH.

Kann man ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden steuerlich absetzen, obwohl man einen Arbeitsplatz beim Dienstgeber hat? Mit dieser Frage setzte sich kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auseinander. Im konkreten Fall (2011/15/0104-5) kam er zum Ergebnis: Ja, das ist möglich.

Der Beschwerdeführer, ein Journalist, war in den strittigen Jahren bei einem Unternehmen als Kommunikationsleiter angestellt. An seinem Schreibtisch in der Firma saß er üblicherweise nur an einem Tag pro Woche, und auch da nur kurze Zeit. Im Schnitt erledigte er etwa zehn Prozent seiner Arbeit dort, 60 Prozent in seinem Zimmer daheim und den Rest bei Auswärtsterminen. Das Recht zum Teleworking hatte er sich aus gesundheitlichen Gründen ausbedungen: Er leidet an Krebs, braucht eine aufwendige Behandlung und muss häufig Arbeitspausen einlegen.

Wo liegt der Arbeitsschwerpunkt?
Der Unabhängige Finanzsenat, Außenstelle Wien, kam trotzdem zu dem Schluss, er würde das Arbeitszimmer nicht unbedingt brauchen. Ihm stehe ja ohnehin ein Arbeitsplatz beim Dienstgeber zur Verfügung. Für die Absetzbarkeit als Werbungskosten sei außerdem entscheidend, was für einen Kommunikationsleiter den Mittelpunkt seiner Arbeit bildet: Er müsse Kontakte herstellen, Veranstaltungen organisieren, Gespräche mit Journalisten und den Vorständen des Unternehmens führen. Im Arbeitszimmer hätten keine solchen Gespräche stattgefunden, sondern nur die Vor- und Nachbereitung: Konzipieren, Literaturstudium, Briefing. Das sei nicht der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit, fand die Behörde. Darauf, wie viel Zeit man im Arbeitszimmer verbringt, komme es in einem solchen Fall nicht an.

Der VwGH sah das anders. Er bestätigt zwar, dass nach ständiger Rechtsprechung der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend ist und nur in Zweifelsfällen, ob man mehr als die Hälfte seiner Dienstzeit im Arbeitszimmer sitzt. Aber: Die Behörde habe übersehen, dass die Kommunikation mit den Medien heute zu einem wesentlichen Teil über Telefon und Internet läuft – und das funktioniert auch vom Arbeitszimmer aus. Das Organisieren von Veranstaltungen genauso.

Kritik setzte es auch dafür, dass im Bescheid nicht auf die gesundheitliche Situation des Kommunikationsleiters eingegangen wurde. Er hatte ja vorgebracht, er könne wegen seiner Krankheit seinen Beruf nur ausüben, wenn er zum Großteil von zu Hause aus arbeiten dürfe. Das habe keinen maßgebenden Einfluss auf die steuerliche Beurteilung, beschied man ihm lapidar. Auch das stimmt so nicht, entschied nun das Höchstgericht.

(Die Presse)

17/04/2013

Kriminelle unter sich

Datenhehler jagen Steuerbetrüger: ein seltsames staatliches Sittenbild.

Ein deutsches Bundesland hat wieder einmal eine „Steuer-CD“ angekauft und geht damit auf – höchst erfolgreiche – Steuersünderjagd. Da heiligt wohl der Zweck die Mittel, denn spontan fallen einem zu diesem Vorgang erst einmal Delikte wie Datendiebstahl und Hehlerei ein. Das sind keine Kleinigkeiten.

Auf der anderen Seite geht es gegen Leute, die oft aus blanker Gier Steuergesetze brechen, für die „Solidarität“ nicht mehr als eine Gewerkschaftsillustrierte ist und deren Handeln im Extremfall mit Haft bis zu zehn Jahren bedroht ist. Auch das würde man nicht gerade „Peanuts“ nennen. Kriminelle unter sich, sozusagen – wenn man das etwas krass formulieren möchte.

Man sollte jetzt erst einmal die vorgebrachten Argumente relativieren: Weder Steuerhinterziehung noch der Einsatz unlauterer Mittel bei deren Verfolgung sind „Notwehr“, wie das oft behauptet wird. Sondern nur schäbig. Und Steuerbetrug hat mit „Freiheit“ oder „Steuerwettbewerb“ nicht das Geringste zu tun.

Der Kampf der Staaten gegen Steuerhinterziehung ist freilich legitim. Und die Forderung nach niedrigeren Steuersätzen klingt entschieden glaubwürdiger, wenn es Chancen gibt, diese auch bei den „Geschickteren“ einzuheben.

Das sollte aber auf zivilisierterem Weg geschehen. Ein kontrollierter Datenaustausch über Auslandskonten (und nur über die!) ist da jedenfalls sauberer als institutionalisierter Datenklau.

(Die Presse)

15/04/2013

Pensionskonto: Auf der Suche nach Versicherungslücken

Der Fragebogen der PVA bereitet vielen Kopfzerbrechen: Muss man wirklich Schulzeiten nachweisen? Und kann man Ansprüche verlieren?

Nicht wenige Österreicher durchwühlen derzeit ihre Schubladen nach alten Schul- oder Uni-Zeugnissen. Der Grund: ein Fragebogen, den die PVA ausgeschickt hat. 2,4 Millionen Arbeitnehmer haben ihn schon bekommen oder werden noch angeschrieben, weil es in ihrem Versicherungsverlauf Lücken gibt. Diese will man heuer noch schließen, damit bei der endgültigen Umstellung auf das Pensionskonto im kommenden Jahr die „Erstgutschrift“ stimmt. Und dafür wird eben auch nach Schul- oder Studienzeiten – und Nachweisen dafür – gefragt. Für die Pension als „Ersatzzeiten“ vorgemerkt werden können bis zu 36 Schul- und 72 Studienmonate. Aber: Auf die Höhe der Pension wirken sich diese Zeiten nur dann aus, wenn man dafür auch Beiträge leistet, sie also nachkauft. Und das ist nicht billig: Für nach dem 31.Dezember 1954 Geborene kostet ein Monat 1012,32 Euro, für Ältere – die allerdings vom Pensionskonto nicht betroffen sind – sogar mehr als das Doppelte.

1 Muss nun wirklich jeder, der angeschrieben wurde, seine Zeugnisse vorlegen?

„Wir haben den Auftrag, den Versicherungsverlauf lückenlos festzustellen, auch Schul- und Studienzeiten“, sagt Christina Ochsner vom Kundendienst der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wer keine Zeugnisse mehr habe, könne bei der Schule oder Uni Bestätigungen anfordern. Aber: „Zwingen können wir niemanden.“ Wirklich wichtig ist die Vorlage von Nachweisen für diejenigen, die Schul- oder Studienzeiten nachkaufen wollen.

2 Welche weiteren Lücken im Versicherungsverlauf kommen häufig vor?

Neben Schul- und Studienjahren können auch sonstige Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten und Präsenz- oder Zivildienst in den Aufzeichnungen der PVA fehlen, vor allem aber Erwerbstätigkeiten im Ausland. Und dann gibt es „echte“ Lücken, also Zeiten ohne Erwerbstätigkeit, in denen man auch nicht arbeitslos gemeldet oder selbstversichert war. „Das sollte man im Fragebogen unbedingt angeben“, sagt Ochsner. Es kann aber auch vorkommen, dass nicht alle inländischen Pflichtversicherungszeiten lückenlos erfasst sind – es ist also wichtig, die Auflistung der der Erwerbstätigkeiten genau zu kontrollieren. Für die Pension zählen zum Beispiel auch Monate, in denen man eine Ferialpraxis gemacht hat. Mühsame Nachforschungen nach ehemaligen Arbeitgebern – deren Unternehmen möglicherweise gar nicht mehr existieren – kann man sich aber sparen. „Die Angabe von Namen, Dienstort und der ungefähren Zeit, wann man dort beschäftigt war, reicht“, sagt Ochsner. Wichtig: Auch wenn man feststellt, dass der Versicherungsdatenauszug komplett ist – etwa, weil die Schulzeiten die einzige Lücke waren und man sie ohnehin nicht nachkaufen will –, sollte man das Formular trotzdem heuer noch unterschrieben zurückschicken.

3 Kann man Beitragszeiten verlieren, wenn man nicht antwortet oder etwas übersieht?

„Sind die Daten nicht rechtzeitig da, kann die Kontoerstgutschrift nur mit jenen Beitragsmonaten gebildet werden, die bekannt sind“, sagt Norbert Schnurrer, Sprecher des Sozialministeriums. Es kann also passieren, dass die Kontomitteilung, die man im Lauf des Jahres 2014 erhalten wird, zu niedrig ausfällt. Ansprüche verlieren kann man dadurch aber nicht: Bis Ende 2016 kann man diesen Anfangskontostand noch berichtigen lassen, es wird dann auch die Vergleichsberechnung zwischen altem und neuem System neu durchgeführt. Danach werden später nachgewiesene Beitragszeiten zwar immer noch berücksichtigt, es gibt dafür aber nur mehr eine Ergänzungsgutschrift, die ohne Vergleich mit der alten Rechtslage erstellt wird. Das kann ein Nachteil sein, wenn man nach dem alten System einen höheren Anspruch gehabt hätte.

4 Was sagt der Stand des Pensionskontos überhaupt aus?

Die Erstkontomitteilung, die man im kommenden Jahr bekommt, gibt Aufschluss über die bisher erworbenen Ansprüche. Zu diesem Kontostand kommt jedes Jahr eine neue Teilgutschrift dazu. Diese entspricht 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage des jeweiligen Jahres. Geplant ist auch eine Prognoserechnung, aus der Angehörige pensionsnaher Jahrgänge ablesen können, wie viel Pension man – bei gleich bleibendem Karriereverlauf – bekommen würde, wenn man zum Beispiel mit 60 oder erst mit 65Jahren in Pension geht. Man hat dann einen Anhaltspunkt, um einzuschätzen, wie viel es bringen würde, länger zu arbeiten. Ab wann es diese Berechnung geben wird, steht aber noch nicht fest.

(Die Presse)

SuperMarkt: Der Panzerknacker namens Staat Halb Europa freut sich, dass in Zypern die Reichen zahlen. Zur selben Zeit we...
01/04/2013

SuperMarkt: Der Panzerknacker namens Staat

Halb Europa freut sich, dass in Zypern die Reichen zahlen. Zur selben Zeit werden die Konten der Bürger in Ruhe von den Staaten leer geräumt.

Angeblich machen Söhne nie dieselben Fehler wie ihre Väter. Dafür andere. Ähnlich scheint es mit den Euro-„Rettern“ zu sein: Wurde in Griechenland noch jede Bank gerettet, die bei drei nicht auf den Bäumen war, wird die Eurogruppe mit der zyprischen Laiki-Bank erstmals ein Kreditinstitut abwickeln. Neu ist aber auch, dass in Zypern erstmals Bankkunden für einen Fehler zu bezahlen haben, der allein der europäischen Politik zuzuschreiben ist. Nämlich jenen, Griechenland in die Eurozone aufgenommen zu haben. Der große Irrtum der zyprischen Banken wiederum war es, dem griechischen Staat Geld zu leihen – in der nicht ganz unberechtigten Hoffnung, es irgendwann auch wieder zu sehen. Eine Fehleinschätzung, die das Land in eine schwere finanzielle Krise stürzte.

Nun mag es in weiten Teilen Europas als willkommener Akt sozialer Gerechtigkeit gefeiert werden, wenn ein Staat vermögende Kontoinhaber um ein Drittel ihrer Ersparnisse erleichtert. Zumal es ohnehin „nur g'stopfte russische Steuerhinterzieher“ trifft. Wenn dem nur so wäre. Seit Monaten bereitet die Linke in Europa geschickt das Terrain für eine groß angelegte Enteignung der Bürger auf – nicht nur russischer. Bei jeder Gelegenheit wird auf unterbesteuerten Besitz verwiesen, gleichzeitig werden öffentlichen Schulden salopp private Vermögen gegenübergestellt. Um zu illustrieren, dass von einer Überschuldung der Staatshaushalte nun wirklich keine Rede sein könne, horten private Bürger doch mehr Vermögen, als der Staat seinen Gläubigern schulde. Zwischen Dein und Mein nicht mehr unterscheiden zu wollen, ist freilich ein Ansatz, der mit dem Scheitern der ehemaligen Sowjetrepubliken überwunden schien, nun aber mitten in der Eurozone wieder modern zu werden scheint.

Während kollektivistisch orientierte Ökonomen noch ausführlich für eine höhere Besteuerung bereits versteuerter Einkommen (=Vermögen) werben, bekämpfen Vertreter bürgerlicher Parteien diese „Substanzbesteuerung“ nach Kräften. Die Mühe könnten sich beide Lager sparen, ist die umstrittene Enteignung doch längst in vollem Gange. Sie heißt nur nicht so, sondern versteckt sich hinter dem sperrigen Begriff „finanzielle Repression“. Vereinfacht ausgedrückt läuft die Sache so: Die Notenbanken schicken die Zinsen in den Keller, um den finanziell unter enormen Druck stehenden Staaten Zugang zu billigem Geld zu verschaffen. Die Folge dieser Intervention sind niedrige Zinsen für rapide wachsende Staatsschulden – und zwar nur für diese, denn private Kreditnehmer zahlen mit dem Verweis auf „Basel III“ und den wachsenden Ausfallsrisiken so viel wie vor der Zinssenkung. Pech gehabt.

Die weniger lustige Folge des geldpolitischen Eingriffs sind gegen null sinkende Sparzinsen, die mittlerweile weit unter die offizielle Teuerungsrate gefallen sind, womit sich eine „Negativrendite“ ergibt. Also das, was man früher weniger elegant ein „Verlustgeschäft“ genannt hat. Das wiederum heißt, dass sich die Substanz real laufend verringert – ohne, dass die Sparer davon etwas bemerkten, weil das Geld ja auf dem Konto ruht und nicht ausgegeben wird. Besonders frivol an der Sache ist, dass der Staat den realen Wertverlust auch noch besteuert. Wer beispielsweise von seinem versteuerten Arbeitseinkommen 10.000 Euro zu zwei Prozent anlegt, darf sich nach zehn Jahren und Abzug der Kapitalertragssteuer über 11.605,40 Euro freuen. Der Staat hat in dieser Zeit 535,13 Euro an Wertzuwachssteuer kassiert – obwohl der Wert des Guthabens real gefallen ist. Bei einer unterstellten Inflation von 2,5 Prozent kommt schon vor Abzug der KESt ein Minus heraus.

Bei einer derzeit üblichen Verzinsung von einem Prozent und einer Inflationsrate von optimistisch gerechneten zwei Prozent liegt die jährliche Negativrendite bereits bei einem Prozent. Nach zehn Jahren wären die 10.000 veranlagten Euro real also um 9,5 Prozent gesunken – dafür darf der Sparer auch noch 258Euro Kapitalertragssteuer an den Staat abführen. Dasselbe gilt für Renditen auf Immobilien – auch die sind nach Abzug der Inflation meist deutlich negativ.

Und das, obwohl die offizielle Teuerungsrate überaus freundlich berechnet wird. So verschlingen Mieten nach offizieller Rechnung gerade mal 4,067Prozent der monatlichen Ausgaben. Die Experten der Statistik Austria erklären die bescheidene Gewichtung damit, dass viele Bürger im Eigentum wohnen. Deren (teilweise beträchtliche) Ausgaben für das zum Kauf einer Wohnung geliehene Geld werden im VPI nicht berücksichtigt. Diese Kosten seien schließlich keine Konsumausgaben.


Einlagensicherung nur für Damenslips?

Man lernt eben nie aus. Heute wissen die Sparer ja auch, dass ihre Einlagen nicht in gut gesicherten Banktresoren herumkugeln, sondern jederzeit dem Zugriff reformunwilliger Regierungen ausgesetzt sind. Gründlich aufgeräumt wurde in Zypern auch mit der Legende, dass staatliche Garantien für Einlagen bis zu 100.000 Euro unumstößliche Zusagen europäischer Rechtsstaaten sind. Allein der Vorschlag der zyprischen Regierung, ungeachtet der Einlagensicherung kleine Sparer zum „Haircut“ zu bitten, sendet ein klares Signal aus: Die Regierungen werden keine Sekunde zögern, sich an privaten Vermögen zu bedienen, wenn es den von ihnen geführten Staaten schlecht genug geht.

Ein Poster im „Presse“-Forum meinte, die Einlagensicherung gelte in Europa ab sofort nur noch für Damenslips. Da ist was dran. Aber wie gesagt: Man macht denselben Fehler selten zweimal. Das gilt auch für Sparer, die ihr Geld nach Europa getragen haben.

(Die Presse)

31/03/2013

Des Fiskus' Kreuz mit Kirchenbeiträgen

Rechnungshof mahnt Finanzverwaltung zu Kontrollen bei Absetzbarkeit

Begünstigungen ohne umfassendes und systematisches Konzept, Förderungen ohne konkrete Ziele und messbare Kriterien - der Rechnungshof (RH) lässt kaum ein gutes Haar an zahlreichen vom Fiskus gewährten Steuererleichterungen. Das betrifft nicht nur die Millionen, die die Republik in Form von Steuergutschriften für Forschung verteilt, sondern auch für sogenanntes "Kleinvieh", also Sonderausgaben wie den Kirchenbeitrag.

Mitgliedsbeiträge für gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften werden seit der Steuerreform 2009 nicht nur bis maximal 200 Euro steuerlich begünstigt, sondern seit 2012 bis 400 Euro. Dem Steuerzahler (Durchschnittssteuersatz) bringt die höhere Absetzbarkeit im Schnitt nicht viel, sie stieg seit 2007 von 15 auf 23 Euro pro Jahr, beim Grenzsteuersatz von 31 auf knapp 50 Euro. Kleinvieh macht aber bekanntlich auch Mist, und der summierte sich 2009 wegen der großen Zahl der Fälle auf Mindereinnahmen im Staatshaushalt von insgesamt 135 Mio. Euro (davon 92 Mio. Euro im Grenzsteuerbereich). Durchschnittlich wurden laut RH seit 2012 je Fall 133 Euro steuerlich anerkannt.

Flächendeckende Kontrollen, etwa ob Kirchenbeiträge überhaupt geleistet wurden, fanden laut RH ebenso wenig statt wie eine Festlegung von Zielen und Wirkungen, die mit der Erhöhung verfolgt werden sollten. Schon gar nicht die aus der Erhöhung resultierenden finanziellen Auswirkungen", kritisieren die RH-Prüfer im soeben vorgelegten Bericht "Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht".

Das Finanzressort beurteilte laut RH vor Erhöhung des Absetzbetrags nicht einmal, ob die Begünstigungen die Steuerausfälle überhaupt rechtfertigten, "notwendig und angemessen waren".

Dem Ruf des RH nach schärferen Kontrollen hält man im Finanzressort entgegen, dass "begrenzt vorhandenes Personal in stärker risikobehafteten Kontrollfeldern eingesetzt werden müsse". Einig sind sich beide darin, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften die erhaltenen Beiträge samt Sozialversicherungsnummer der Finanzverwaltung melden sollten. Bei den gesetzlichen Grundlagen dafür verwies das Finanzministerium von Maria Fekter (ÖVP) freilich auf "die politische Willensbildung".

Apropos Kontrollen: Der Verwaltungsaufwand für den Vollzug diverser Steuerbegünstigungen war der Finanz mangels Aufzeichnungen nicht bekannt. Der RH befragte Bedienstete, ermittelte Näherungswerte und kam für 2010 auf 73 Mio. Euro. Ein Betrag, mit dem 1846 Vollzeitkontrollore finanziert werden könnten.

(DER STANDARD)

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