09/08/2023
Antragsstellung für die Energiekostenpauschale ist ab sofort möglich!
Bei der Energiekostenpauschale handelt es sich um eine Förderung, die rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt wird. Für die Antragsstellung sind keine Dokumente oder Nachweise für die Energieintensivität notwendig.
Förderfähig ist jedes Unternehmen mit einem Jahresumsatz 2022 zwischen 10.000€ und 400.000€ hat und eine Betriebsstätte in Österreich hat.
Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Bei der Förderhöhe handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der abhängig von der Branche und Umsatzhöhe ist. Die Zuschusshöhe ist zwischen Minimum 110€ und Maximum 2.475€.
Die Antragsstellung kann im Zeitraum vom 08.08.2023 bis 30.11.2023 erfolgen. Hierfür ist ein Zugang zum Unternehmensserviceportal und eine Handy-Signatur notwendig.
Weitere Informationen sind unter www.energiekostenpauschale.at zu finden.
Bei Fragen meldet euch auch gerne bei uns!
Energiekostenpauschale für Unternehmen beantragen. Die Regierung unterstützt mit der Energiekostenpauschale Kleinst- und Kleinunternehmen die Energiekosten zu bewältigen.