Stary Versicherungsmakler GmbH

Stary Versicherungsmakler GmbH Der direkte Kontakt zum Kunden ist uns als Familienunternehmen sehr wichtig. Als lebenslanger Partne

20/02/2026

Der Winter hat uns fest im Griff. Viele Straßen sind derzeit verschneit und glatt.
Grundstückseigentümerlnnen, die ihrer Streu- und Räumungspflicht jetzt nicht nachkommen, haften für die Verletzungsfolgen, wenn Passanten wegen Schnee oder Eisglätte stürzen.

Im Schadenfall können erhebliche Schadenersatzforderungen drohen, besonders dann, wenn es zu einem Unfall mit dauernder körperlicher Beeinträchtigung kommt.

Unser Tipp: Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung erfüllt im Schadenfall berechtigte Schadenersatzansprüche und deckt die damit verbundenen Kosten - auch bei Streitfällen.

Ihrer Räum- und Streupflicht müssen GrundbesitzerInnen aber iedenfalls nachkommen!

05/02/2026
Unser Büro ist heute und morgen nur eingeschränkt erreichbar - wir sind auf Seminar.....
24/07/2025

Unser Büro ist heute und morgen nur eingeschränkt erreichbar - wir sind auf Seminar.....

06/12/2023

Eigentümer sind zur Schneeräumung verpflichtet

Die Schneeräumpflicht gemäß Straßenverkehrsordnung erfasst nicht nur die Befreiung von Schnee und Verunreinigungen vom Gehsteig, sondern schreibt auch die Entfernung von Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten vor. Werden Menschen durch Dachlawinen oder herunterfallende Eiszapfen verletzt oder Gegenstände beschädigt, kann das den Hauseigentümer teuer zu stehen kommen. In der Regel reicht das Aufstellen von Warnstangen oder Warnhinweisen allein nicht.

14/07/2023

E-Bike, E-Boards, E-Scooter - was darf man ?
Verwirrende Begriffsvielfalt - was ist was ?

Pedelec:

Als Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) gilt in Österreich ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Ein Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man in die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab. Die Dauerleistung des E-Motors darf 250 Watt nicht übersteigen.

E-Bike:

Beim E-Bike wird die Motorleistung manuell zugeschaltet. Muskelkraft und Elektromotor sind unabhängig voneinander. Im Gegensatz zu Pedelecs können E-Bikes sowohl rein mit Muskelkraft als auch elektrisch zusammen mit eigener Muskelkraft gefahren werden.
Auch E-Bikes werden als Fahrrad behandelt, sofern sie eine Geschwindigkeit von 25 km/h und eine Dauerleistung von 250 Watt nicht überschreiten.

E-Scooter:

Neben Pedelecs und E-Bikes gibt es E-Scooter, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Sofern sie die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und die Dauerleistung von 250 Watt nicht überschreiten, handelt es sich rechtlich ebenfalls um Fährräder gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 Straßenverkehrsordnung.

Welche Vorschriften gelten für E-Scooter & Co.?

Das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unterwegs sein darf, ist 12 Jahre. Mit einem Radfahrausweis dürfen Kinder auch schon mit 10 Jahren unbegleitet fahren. Darüber hinaus gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie für Fahrräder (Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen) sowie die 0,8-Promillegrenze.

Ein Pedelec muss auf Radwegen benützt werden, außer es ist mehrspurig (Dreirad) und bis 80 cm breit oder es zieht einen Anhänger bis zu 80 cm Breite. Dann darf man damit auch auf der Fahrbahn fahren.

Mit all diesen Gefährten darf man nicht auf dem Gehsteig fahren. Somit gilt auch hier der Vergleich mit dem Fahrrad.

11/07/2023

PHOTOVOLTAIKANLAGE

Eine Versicherung für Photovoltaikanlagen bietet verschiedene Deckungen an, um mögliche Schäden abzudecken. Zu den wichtigsten Deckungen gehören:

1. Sachschäden: Diese Deckung schützt vor Schäden an der Photovoltaikanlage selbst, zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Hagel oder Diebstahl. Auch Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung sind in der Regel abgedeckt.

2. Ertragsausfall: Diese Deckung tritt in Kraft, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr oder nur eingeschränkt Strom produzieren kann. Der Versicherer erstattet dann den entgangenen Ertrag.

3. Betriebsunterbrechung (für Unternehmen): Diese Deckung greift, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Schadens vorübergehend außer Betrieb genommen werden muss. Der Versicherer erstattet dann die fortlaufenden Kosten, wie zum Beispiel die Pacht für das Grundstück oder die Gehälter der Mitarbeiter.

4. Haftpflicht: Diese Deckung schützt den Anlagenbetreiber vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch die Photovoltaikanlage verursacht wurden.

Es ist ratsam, eine Fachfirma für Photovoltaikanlagen mit der Installation und Wartung der Anlage zu beauftragen. Eine solche Fachfirma verfügt über das nötige Know-how und die Erfahrung, um die Anlage fachgerecht zu installieren und eventuelle Probleme zu beheben.

25/01/2022

Impfpflicht und deren Auswirkungen :
In manchen Bereichen hat die gesetzliche Impfpflicht doch Bedeutung. Einige Versicherungen enthalten nämlich Klauseln, wonach die für die jeweilige Berufsausübung vorgeschriebenen hoheitlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Dazu können
auch eine verpflichtende Schutzimpfung gehören. Die Verletzung der Impfpflicht kann dann auch über diese Begründungsschiene zur Leistungsfreiheit und Vertragsauflösung führen.

09/12/2021

OGH zum Kausalitätsgegenbeweis bei Verletzung der Führerscheinklausel
Am 20.07.2018 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem ein PKW, ein Sattelzugfahrzeug und der Kläger (versicherte Person) als Lenker eines Motorrads beteiligt waren. Der Kläger setzte zum Überholen des vor ihm fahrenden PKW und des Sattelfahrzeugs an. Bei Durchführung dieses Überholvorgangs hatte er den Vorderreifen seines Motorrads gehoben und führte den Überholvorgang größtenteils nur am Hinterrad fahrend durch („Wheelie“). Während des Überholvorgangs kam es zum Frontalzusammenstoß zwischen dem Kläger und dem nach rechts in die bevorrangte Straße einbiegenden PKW. Dadurch wurde der Kläger von seinem Motorrad unter das Sattelzugfahrzeug geschleudert. Er erlitt dabei schwerste Verletzungen, die zu einer 100% Invalidität führten.
Am 22.06.2018 hatte der Kläger die Lenkerberechtigung lediglich für die Klasse A2 erworben. Am Vergaser des vom Kläger gefahrenen Motorrads war zum Zeitpunkt des Unfalls keine Drossel verbaut, sodass es die Leistung laut Typisierung vom 18.06.2018 von 25 kW nicht (mehr) aufwies. Unverdrosselt hatte das Motorrad des Klägers am Unfalltag eine Motorleistung von 40 kW, was eine Lenkerberechtigung der Klasse A erfordert hätte. Damit war der Kläger nicht berechtigt, dieses Motorrad zu lenken.

Die AUVB enthielten folgende Führerscheinklausel:
„Als Obliegenheit, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs 2 VersVG (siehe Anhang) bewirkt, wird bestimmt, dass die versicherte Person als Lenker eines Kraftfahrzeugs die jeweilige kraftfahrrechtliche Berechtigung, die zum Lenken dieses oder eines typengleichen Kraftfahrzeugs erforderlich wäre, besitzt; dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt wird.“

Entscheidung des OGH
Es liegt eine Verletzung der Führerscheinklausel vor. Der Kausalitätsgegenbeweis des Klägers ist nicht erfolgreich:
Der Kläger, der nur über eine Lenkerberechtigung für die Klasse A2 verfügte, (mit-)verursachte im Zuge eines gegen die Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrmanövers durch Fahren auf nur einem Hinterreifen („Wheelie“) während des Überholvorgangs einen Unfall mit einem Motorrad, für das er eine Lenkerberechtigung für die Klasse A benötigt hätte. Der Nachweis, dass ein bestimmter Fahrfehler auch einem anderen Fahrer mit Lenkerberechtigung unterlaufen kann, genügt für den strengen Kausalitätsgegenbeweis nicht. Darauf, dass der Unfalllenker selbst mit Lenkerberechtigung denselben Fahrfehler begangen hätte, kann es daher gleichfalls nicht ankommen.

26/11/2021

Produkthaftung, wenn Skibindung nicht auslöst?
Eine Skifahrerin verletzte sich bei einem Rückwärtssturz, weil die Skibindung nicht auslöste. Ihre Erwartungshaltung, dass eine Bindung in jedem Fall auslöst, sei enttäuscht worden, weshalb sie nach dem Produkthaftungsgesetz klagte. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass es nicht dem Stand der Technik entspreche, dass eine Bindung immer auslöst, und dass es auf die subjektive Erwartungshaltung nicht ankommt.

11/08/2021

Todesfall des Versicherungsnehmers – Was passiert mit den Versicherungsverträgen?
Im Todesfall müssen sich in der Regel die Familienangehörigen um den „Versicherungs-Nachlass“ kümmern. Aber woher soll man wissen, welche Versicherungen der Verstorbene hatte? Im besten Fall hatte dieser eine ordentliche Aufstellung der abgeschlossenen bzw. aufrechten Versicherungsverträge oder einen umfassenden Polizzenordner. Auch können vorhandene Bankunterlagen unter Umständen erste Hinweise zu aufrechten Polizzen geben.
Als Angehöriger wird man bei einer Anfrage bei Versicherungsunternehmen mangels einer entsprechenden Vereinbarung auf Grund des Datenschutzes keine Auskunft erhalten.

Hier kommt der Nachlassverwalter ins Spiel. Denn im Todesfall kommt sämtlicher Besitz des Verstorbenen in den Nachlass. Somit auch die aufrechten Versicherungsverträge. Der Nachlassverwalter ist auch verantwortlich, dass weiterhin zu entrichtende Versicherungsprämien beglichen werden (das Konto des Verstorbenen wird ja umgehend gesperrt). Das „Schicksal“ der einzelnen am Todestag aufrechten Versicherungsverträge ist höchst unterschiedlich:

Personenversicherungen:
Diese hängen an der Person des Versicherten und enden mit dem Todesfall automatisch (zB Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung). Sollte im Rahmen solcher Polizzen auch der Ablebensfall mitversichert sein, so ist dieser umgehend an die jeweilige Versicherung zu melden. Viele Verträge sehen hier eine 48 bis 72 Stunden-Frist vor.
Da bei Personenversicherungen sehr häufig auch Familienmitglieder mitversichert (gebündelt) sind, ist hier besondere Aufmerksamkeit notwendig.

Sachversicherungen:
Gebäude- oder Haushaltsversicherungen werden in der Regel vom Nachlassverwalter weiterbezahlt, bis die Erbschaft abgewickelt wurde. Hier gilt es, die Werte des Nachlasses auch in dieser Übergangsphase entsprechend abgesichert zu wissen. Schließlich würde ein Schadenfall in dieser Zeit ggf den Wert des Erbes reduzieren. Weiters wäre sicherzustellen, dass zB die in der Privathaftpflichtversicherung (im Rahmen der Haushaltsversicherung) mitversicherten Personen weiterhin umfassenden Versicherungsschutz genießen.
Dasselbe gilt z. B. bei Familienrechtsschutzversicherungen.

Kfz Versicherungen:
Diesen ist ebenfalls besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Häufig möchten die Angehörigen, die auch bisher mit dem Auto des Verstorbenen unterwegs waren, dieses auch weiterhin benützen. Hier ist anzuraten, vom Nachlassverwalter ein entsprechendes OK einzuholen. Weiters wird empfohlen, das Versicherungsunternehmen entsprechend zu informieren. Somit kann sichergestellt werden, dass es nicht zum Einwand einer sogenannten Schwarzfahrt samt ihrer Rechtsfolgen kommt.

09/08/2021

Hubschrauberbergungen kosten im Schnitt bereits fast 4.000 Euro!

Jedes Jahr ereignen sich in Österreich rund 780.000 Unfälle. Nahezu 75% davon passieren in der Freizeit und beim Sport. Und die COVID-19-Krise spielt hier eine verstärkende Rolle! Experten orten eine Zunahme von Freizeit-, Sport- und Haushaltsunfällen, die nicht zuletzt auf ein sich veränderndes Freizeitverhalten aufgrund einer flexibleren Zeiteinteilung durch verstärktes Homeoffice zurückgeführt werden. Bergsteigen und -wandern wir immer beliebter, was gerade in der Corona-Pandemie zu steigenden Unfallzahlen am Berg und im Gelände geführt hat: Unfälle durch vermehrte Aktivitäten am Berg und im alpinen Raum haben laut Bergrettung Österreich allein im Jahr 2020 zu mehr als 8.000 Einsätzen (im Schnitt 22 pro Tag) geführt und für 261 Menschen sogar tödlich geendet.

Bergungskosten steigen
Wenn ein Unfall noch dazu sehr schwer ist oder im unzugänglichen Gelände passiert, ist eine Hubschrauberbergung oft unumgänglich. Und die Kosten dafür stiegen in den vergangenen Jahren an: Beliefen sich bei der Wiener Städtischen die durchschnittlichen Kosten pro Bergung im Jahr 2018 noch auf rund 3.000 Euro, so betrugen sie im Vorjahr schon 3.290 Euro, heuer kostet ein Einsatz durchschnittlich rund 3.900 Euro. Diese Kosten können je nach Einsatzdauer auch deutlich mehr als das Doppelte ausmachen. Es ist vielen Wanderern und Bikern nicht bewusst, dass sie ohne private Unfallversicherung selbst für die Kosten einer Helikopter-Bergung aufkommen müssen. Ein Unfall hat damit nicht nur gesundheitliche Konsequenzen, sondern ist oft auch mit großen finanziellen Auswirkungen verbunden.
Nach Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt ist eine medizinische Erstversorgung in Österreich zwar selbstverständlich, aber für Folgekosten kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.

16/07/2021

Golfversicherung – zahlt sich das aus?
Die Coronazahlen sinken, die Golfplätze sind wieder geöffnet, Turniere finden wieder statt. Auch Golfreisen in ferne Länder werden wieder angeboten. So weit, so gut! Wie sieht es aber mit dem Schutz meiner teuren Golfausrüstung aus? Welche Haftung habe ich bei verschuldeten Schäden gegenüber Dritten?

Beim Amateurgolf kommt es sehr oft vor, dass ein Ball nicht in die Richtung fliegt die eigentlich geplant war. Bei Vorliegen der schadenersatzrechtlichen Voraussetzungen haftet jeder Golfspieler betraglich unbegrenzt, insbesondere nach den Vorschriften des ABGB.
Meist ist bei einer Golfversicherung eine Haftpflichtversicherung integriert. Aber auch eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert in einer Haushaltsversicherung würde schon helfen.
Golfversicherung bietet Schutz bei folgenden Gefahren:
Hat man sein spielerisches Niveau mit der Zeit gesteigert so passt man auch die Golfausrüstung an sein erworbenes Können an. Hochwertige Golfausrüstungen, damit sind nicht nur die Schläger gemeint, sind teuer und können ohneweiters einen Wert von 10.000 Euro erreichen. Wechselt der E-Trolley ungewollt seinen Besitzer, infolge von einfachem Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, kann das einen Verlust von 4.000 Euro oder mehr verursachen.

Bei der Produktauswahl ist darauf zu achten, für welche „Behältnisse“ der Deckungsschutz gilt.

Caddyräume sind meist mit der Möglichkeit ausgestattet, Batterien der E-Trolleys aufzuladen. Ein erhöhtes Risiko für einen Brandschaden ist dadurch gegeben und sollte im Rahmen einer derartigen Versicherungsdeckung Feuerschäden mit eingeschlossen sein.
Ein Bruch des Schlägerschaftes kann schnell passieren und Kosten zwischen 200 Euro bis 1.000 Euro verursachen.
Nachdem Golfer eine reisefreudige Spezies sind, kann es natürlich vorkommen, dass bei einer Reise die Ausrüstung beschädigt oder gestohlen wird.
Und zum Schluss….das Hole-in- one! Das größte Glück eines Golfers. Statistisch gesehen liegt dafür die Chance bei einem Amateurgolfer bei 1 zu 12.750. Sollte dieser „Glückstreffer“ doch einmal bei einem Turnier gelingen wird aus diesem Glückstreffer eine teure Angelegenheit. Die Etikette sieht nämlich vor, dass alle Mitspieler eines Turnieres auf einen Drink einzuladen sind. Das kann Kosten bis zu 500 Euro oder mehr verursachen.

Adresse

Industriezeile 36a
Linz
4020

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

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