11/07/2025
Wenn du einen Schaden an deinem geparkten Auto entdeckst und der Verursacher nicht vor Ort ist, ist schnelles und korrektes Handeln wichtig, um deine Ansprüche nicht zu gefährden:
1. **Schaden dokumentieren:**
* Mache sofort detaillierte Fotos vom Schaden an deinem Auto aus verschiedenen Blickwinkeln.
* Fotografiere auch die Umgebung, um den Parkplatz und mögliche Spuren festzuhalten.
* Notiere dir das genaue Datum, die Uhrzeit des Auffindens und den genauen Ort (Straße, Hausnummer, Parkplatznummer etc.).
* Suche nach Zeugen in der Umgebung. Wenn jemand etwas gesehen hat, notiere deren Kontaktdaten.
2. **Unverzüglich die Polizei informieren:**
* Das ist der wichtigste Schritt! Melde den Parkschaden **sofort** bei der nächsten Polizeidienststelle und erstatte **Anzeige gegen "Unbekannt"**.
* Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus, um Fahrerflucht zu vermeiden. Auch als Verursacher eines Parkschadens musst du die Polizei informieren, wenn der Fahrzeughalter nicht erreichbar ist.
* Die polizeiliche Anzeige ist die Voraussetzung dafür, dass deine Versicherung den Schaden als Parkschaden anerkennt und reguliert. Ohne polizeiliche Meldung kann die Versicherung die Leistung verweigern.
* Es fällt bei dieser Art der Anzeige in der Regel **keine Blaulichtsteuer** an.
3. **Versicherung informieren:**
* Melde den Schaden so schnell wie möglich deiner eigenen Kfz-Versicherung, am besten **innerhalb einer Woche** nach Feststellung des Schadens.
* Lege alle gesammelten Dokumente (Fotos, polizeiliche Anzeigebestätigung) vor.
* Lasse den Schaden **nicht reparieren**, bevor deine Versicherung ihn begutachtet oder dir die Freigabe zur Reparatur erteilt hat. Eventuell schickt sie einen Sachverständigen.
---
# # Welche Versicherung zahlt bei Parkschaden durch unbekanntes Fahrzeug?
Bei einem Parkschaden, der durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wurde (Fahrerflucht), kommt die **Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers** natürlich nicht zum Tragen, da dieser unbekannt ist. In diesem Fall hängt die Deckung des Schadens von deiner eigenen Kfz-Versicherung ab:
* **Vollkaskoversicherung:**
* Eine **Vollkaskoversicherung** deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wurden.
* Allerdings wird hier üblicherweise der vereinbarte **Selbstbehalt** fällig. Auch kann ein gemeldeter Schaden zu einer Höherstufung im Bonus-Malus-System führen. Einige Versicherungen bieten hierfür aber einen "Freischaden" oder spezielle Tarife an.
* **Teilkaskoversicherung:**
* Die reine **Teilkaskoversicherung** deckt in der Basisversion **keine Parkschäden** durch unbekannte Fahrzeuge. Sie ist primär für Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturgewalten (Sturm, Hagel), Wildunfälle oder Glasbruch zuständig.
* Einige Versicherer bieten jedoch einen **Zusatzbaustein "Parkschadenkasko"** oder **"Parkschadendeckung"** an, der diese Art von Schäden in die Teilkasko integriert. Diese Erweiterung ist sehr empfehlenswert, da Parkschäden häufig vorkommen und eine Vollkasko für manche Fahrzeuge zu teuer oder nicht nötig ist. Auch hier ist in der Regel ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
* **Keine Kaskoversicherung / Nur Kfz-Haftpflicht:**
* Hast du nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, musst du die Kosten für den Parkschaden an deinem eigenen Fahrzeug **selbst tragen**, wenn der Verursacher unbekannt bleibt.