19/12/2025
Leider bin ich von diesem für den Kleinanleger negativ ausgegangenen Gerichtsurteil nicht überrascht. Wie in letzten Monaten sehr häufig sind auch hier wieder einmal über eine Crowd-Plattform online gezeichnete Immobilieninvestments mit hohen Zinsversprechen schief gegangen. Der Anleger hat die Plattform w/vermeintlich unzureichender Risikoaufklärung und ungenügender Prüfung des Investments geklagt und ging dabei leer aus.
Aus meiner Praxis angelehnt folgendes Beispiel, das ich zufällig ausgewählt und für einen Vortrag zu Immobilieninvestments im Herbst 2023 recherchiert habe. Ein paar Monate später gab es in namhafter zweistelliger Millionenhöhe einen Konkurs inkl. Ermittlungen der WKSA.
Die Crowdplattform Rockets bewirbt VKM als "einen Immobilienentwickler mit Handschlagqualität, der bereits zahlreiche größere Immobilienprojekte erfolgreich abgeschlossen hat". Und lädt zur Zeichnung von € 800.000,- für ein neues Wohnbauprojekt im Zentrum von Graz ein.
Fakt 1) Neben den allgemeinen auf das gesetzliche Ausmaß reduzierte Minimum gehaltenen Risikohinweisen wird man von Crowdplattformen keine negativen Hinweise in Bezug auf das Investment bzw. Geschäftsmodell finden sondern vielmehr im Stile eines Marketingunternehmens blumig ausgeschmückte Kaufargumente. Mach dir bewusst, dass die Crowdplattform auf der Seite des Unternehmens steht, das dort Geld einwirbt und namhaft Provisionen dafür an die Plattform bezahlt.
Fakt 2) Der Finfluencer, der meist ohne fundiert erlerntes Wissen glaubt zu wissen was in der Finanzwelt geht, bekräftigt die Kaufempfehlung der Plattform und verdient damit Geld, wenn du über seinen Link das Investment tätigst. Vor Abgabe der Empfehlung überprüft er meist nur seine eigenen Verdienstmöglichkeiten, nicht aber die Grundlagen des Investments.
Fakt 3) Wie im gegenständlichen Fall darf auch ein Plausibilitätsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen nicht überbewertet werden. Dieses zeigte in allen untersuchten Punkten die Bestnote auf. Für den Ersteller gilt die Unschuldsvermutung, weil ich nicht beurteilen kann welche (evtl. falsche) Informationen er vom Projektbetreiber bekommen hat.
Beim gescheiterten Projekt Feuerbachgasse in Graz jedenfalls hätten meine in weniger als 15 Minuten erzielten Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung entscheidende Warnhinweise ans Tageslicht gebracht. Beim Zinsaufwand hat sich der Projektbetreiber um mehr als eine halbe Million Euro verkalkuliert und auf Nachfrage keine plausible Antwort geliefert (siehe Anhang). Beworben wurde das Projekt mit einem Vorverkauf zum Start von 37 % der Wohnungen (zu diesem Zeitpunkt in einem bereits sehr schwierigen Umfeld für Immobilienverkäufe ein herausragender Wert). Meine Recherche ergab, dass die handelnden Personen des Bauträgers eine weitere Gesellschaft gegründet und sich die Wohnungen dann selbst verkauft haben.
Fazit: Nach wie vor prahlen Crowdplattformen mit Erfolgstories, die Anlegern den Eindruck von sicheren und ertragreichen Investments vermitteln. Gescheiterte Projekte dagegen werden gut versteckt im Hintergrund dargestellt. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Crowdplattformen transparent Erfolgsbilanzen legen müssten > konkret, bei wievielen Investments Zahlungsschwierigkeiten eingetreten sind. Das würde aus meiner Sicht zu einem qualitativen und nicht zu einem marketinggetriebenen Wettbewerb unter den Plattformen führen. Und dass das eine oder andere Projekt nun doch vorab einer einigermaßen ernsthaften Plausibilitätskontrolle unterzogen wird, welches zumindest die gegenständliche Rechtsprechung nicht für notwendig erachtet. Es wäre bzw. ist schade, dass hier gerade eine finanziell wichtige Geldquelle für Startups zweckentfremdet wurde und die Aufsichtsbehörden da nicht mehr lange zuschauen werden.
https://www.fondsprofessionell.at/sachwerte/news/headline/urteil-crowd-plattform-haftet-nicht-fuer-immobilienprojekte-246806/