01/08/2021
AUTOBANK AG
INFORMATIONEN ZUM EINLAGENSICHERUNGSFALL
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 30. Juli 2021 mit Mandatsbescheid der AutoBank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Beachten Sie dazu auch bitte den Hinweis auf der Homepage der FMA (https://www.fma.gv.at/autobank/).
Die Kunden der AutoBank haben damit keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten. Somit ist ein Sicherungsfall eingetreten (§ 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)).
Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der AutoBank AG. Pro Kunde sind Einlagen bis zu 100.000 Euro und Anlegerentschädigungsansprüche bis zu 20.000 Euro gesichert.
In besonderen Fällen (zum Beispiel: das Guthaben stammt aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie) kann die Entschädigung gemäß § 12 ESAEG insgesamt bis zu 500.000 Euro betragen. Näheres zu diesen „Zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen“ erfahren Sie auf unserer FAQ-Seite oder bei unserer Hotline.
Wir sind um eine rasche Entschädigung bemüht.
Grundlage für die Berechnung des Entschädigungsbetrags sind die uns von der AutoBank zur Verfügung gestellten Kunden- und Kontodaten, die wir derzeit evaluieren.
Alle Einleger erhalten von uns in den nächsten Tagen zu eigenen Handen einen Brief mit ihren individuellen Login-Daten zu unserer Online Entschädigungs-Plattform. Dort geben sie uns den IBAN ihres Zielkontos bei einer anderen Bank bekannt, auf das wir die Entschädigung überweisen. Ein schriftlicher Antrag oder eine persönliche Vorsprache sind nicht erforderlich.
Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Entschädigungsverfahren bitten wir Sie, Anfragen ausschließlich telefonisch an unsere Hotline unter 0800 150 202 (Österreich), +43 (1) 358 05 84 (International) zu stellen. Bitte nutzen Sie auch unsere FAQ-Seite.
Sollte die von Ihnen bei der Autobank hinterlegte Postadresse nicht mehr aktuell sein, übermitteln Sie uns Ihre neue Postanschrift gemeinsam mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected].
FMA hat per Bescheid Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt und Regierungskommissärin bestellt