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17/09/2021

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Folgede News von der WKO:Sehr geehrtes Mitglied,wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Ende September folgende Re...
20/10/2020

Folgede News von der WKO:

Sehr geehrtes Mitglied,

wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Ende September folgende Rechtswirkungen im Zusammenhang mit Zahlungserleichterungen eintreten:

Nach dem 15. März 2020 bewilligte Stundungen mit Enddatum 1. Oktober 2020 werden automatisch bis 15. Jänner verlängert.

Zusätzlich werden in die gesetzliche Stundung bis 15. Jänner 2021 jene Abgaben miteinbezogen, die bis zum 25. September 2020 auf dem Abgabenkonto verbucht wurden. Der Steuerpflichtige kann für sonstige laufende Abgaben, die nach dem 25. September 2020 hinzukommen, ein weiteres Zahlungserleichterungsansuchen einbringen, da diese sonst zu entrichten sind.

Daneben besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, trotz aufrechter Stundung einen Teil der ausstehenden Abgabenschuld oder sogar die gesamte ausstehende Abgabenschuld zu entrichten.

Als Alternative zum bloßen Zahlungsaufschub bis 15. Jänner 2021 besteht für alle Abgabepflichtigen, die nach dem 15. März 2020 eine Zahlungserleichterung wegen COVID-Betroffenheit gewährt bekommen haben, die Möglichkeit bis zum Ende der Stundungsfrist (also spätestens 1. Oktober 2020) in eine begünstigte Ratenzahlung einzusteigen. Auf Antrag besteht daher der Anspruch auf eine Ratenbewilligung für zwölf Monate.

Sofern die gewährten Raten eingehalten werden und kein Terminverlust eintritt, besteht für die letzte Rate zusätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine weitere Ratenbewilligung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, sofern erhebliche Härte in Bezug auf die Entrichtung vorliegt.

Für den Zeitraum ab dem 15. März 2020 bis 15. Jänner 2021 werden keine Stundungszinsen festgesetzt.

Vorstehend Genanntes gilt sinngemäß auch für Zahlungserleichterungen hinsichtlich vollstreckbarer Geldstrafen und Wertersätze.

hier der Link dazu: https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/zahlungserleichterungen-stundung-ratenzahlungen.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=zahlungserleichterungen&utm_campaign=ubit+newsletter+14.10.2020+-+created%3a+20201013+-+sent%3a+20201019&utm_term=n%2fa

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/zahlungserleichterungen-stundung-ratenzahlungen.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=zahlungserleichterungen&utm_campaign=ubit+newsletter+14.10.2020+-+created%3a+20201013+-+sent%3a+20201019&utm_term=n%2fa

wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Ende September folgende Rechtswirkungen im Zusammenhang mit Zahlungserleichterungen eintreten:

23/06/2014

Sie wollen dem Finanzamt nicht zu viele Steuern bezahlen? Sie haben mit Buchhaltung nichts am Hut? Personalverrechnung ist ein spanisches Dorf? Sie wollen sich für Ihr Kerngeschäft freispielen?

17/06/2014

Wow und nun erstrahlt auch meine FB Firmenseite in neuem Glanz..... Danke Marvin Forstner sieht toll aus... ich hab auch noch schnell eine Kleinigkeit hinzugefügt gggg

14/06/2011

Eine meiner liebsten Kundinnen, ist eine tolle Boutique. Schaut einfach mal vorbei und teilt die Seite kräftig!!!

Kleines Secondhandgeschäft im Karmeliterviertel-Nähe Karmelitermarkt,in der Leopoldstadt.
Baby und Kinderbekleidung bis Grösse 140 ,Spielsachen und Kinderwagen.

26/12/2010
04/11/2010
04/11/2010

Adresse

Sportgasse 7
Hohenau An Der March
2273

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