05/06/2020
SERVICE MITTEILUNG:
Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 2020 neu zugelassen werden!
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt: je ökologischer das Fahrzeug, umso niedriger die Steuer.
Die motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw wird neu berechnet. Neben der Leistung in Kilowatt (kW) des Kraftfahrzeuges wird auch der Schadstoffausstoß (CO2) miteinbezogen.
Die Formel zur Berechnung ab 1. Oktober 2020 lautet:
(kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = monatliche motorbezogene Versicherungssteuer.
Für beide Variablen, kW sowie für CO2 (g/km), gilt ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat.
Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Für Hybridfahrzeuge und Range-Extender ist die Motorleistung des Verbrennungsmotors zur Berechnung heranzuziehen.
Auch für Motorräder gilt eine neue Formel. Die Steuer wird unter Berücksichtigung des Hubraums und der CO2-Emissionen berechnet ((Hubraum - 52) * 0,014 + (CO2 in g/km - 52) * 0,2).
Reine Elektrofahrzeuge haben keinen Verbrennungsmotor und werden ausschließlich mit elektrischer Energie angetrieben.
Hybridfahrzeuge und Range-Extender haben einen Verbrennungsmotor und werden zum Teil mit elektrischer Energie angetrieben.
Weitere Informationen zur Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer finden Sie auf der Seite des ÖAMTC.
Die motorbezogene Versicherungssteuer: Der ÖAMTC informiert sie über alle Details.