16/06/2026
Wird die Eröffnung eines Betriebes angestrebt und kommt es vor dessen Eröffnung hierfür zu Ausgaben, sogenannten Vorgründungsaufwendungen, so stellt sich die Frage, ob diese bereits steuerlich abzugsfähig sind und ob für diese auch bereits der Vorsteuerabzug zusteht.
Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auch bei späterer unternehmerischer Tätigkeit