27/08/2026
Kurz was Praktisches, das gerade viele betrifft. 🍀
Wenn du einen Kredit mit Fixzins früher zurückzahlst als vereinbart, darf die Bank dafür eine Entschädigung verlangen. Wie hoch die sein darf, steht im Gesetz, und aktuell ist bei 1 Prozent Schluss.
Ab 1. Jänner 2027 steigt diese Grenze auf 3 Prozent. Beschlossen und im Bundesgesetzblatt steht das seit Ende Juli.
Das Wichtigste daran: Es gilt nur für Verträge, die ab 2027 abgeschlossen werden. Läuft dein Kredit heute schon, ändert sich für dich gar nichts, du bleibst dauerhaft bei 1 Prozent. Und wer heuer noch mit Fixzins abschließt, sichert sich den alten Satz für die gesamte Laufzeit.
Zwei Sachen, die viele nicht wissen:
Bei variabel verzinsten Krediten kostet dich die vorzeitige Rückzahlung gar nichts. Weder jetzt noch ab 2027.
Und 10.000 Euro im Jahr darfst du immer zusätzlich zurückzahlen, ohne dass es etwas kostet. Auch beim Fixzinskredit.
Warum das überhaupt zählt: Vorzeitig abgelöst wird öfter als man denkt. Beim Verkauf der Wohnung, bei einer Umschuldung oder wenn eine Erbschaft hereinkommt.
Wenn du gerade eine Finanzierung planst, red mit mir bevor du unterschreibst. Ich rechne dir fix gegen variabel ehrlich durch, und dann entscheidest du.