22/07/2026
Das Thema Hundebiss, Hundehaftpflichtversicherung und die ausufernden und übertriebenen Fragen des Schadensachbearbeiters nach der Schadeneinreichung............
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Kleiner Hund attackiert anderen kleinen Hund am Strand, der attackierte Hund wehrt sich naturgemäß und "gewinnt". Tierarztrechnung € 400 für den "Verliererhund" Und dann geht es los, wenn der verantwortungsbewusste Hundehalter das seiner Hundehaftpflichtversicherung meldet.
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Meine persönlichen Anmerkungen zu den Rückfragen der Versicherung sind jeweils (in Klammer gesetzt).
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Welcher Rasse gehört Ihr Hund an und wie alt ist dieser?
(lieber Schadensachbearbeiter, schaue einfach in der Polizze nach, dort ist das alles exakt vermerkt)
Beschreiben Sie das Wesen Ihres Hundes?
(wie genau jetzt, 3 Stichworte oder 3 A4 Seiten, Bezug zum Sachverhalt ??)
Wie lange besitzen und wozu halten Sie den Hund?
(seit 2021 ist das dem Versicherer bekannt, und wozu man einen Hund haltet, echt jetzt ? ….????)
In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen Sie zum Geschädigten?
(zu einem Ausländer, im Auslandsurlaub, wirklich ?)
Wie viele Hunde haben Sie?
(welche Relevanz hat das, 3 sind in der Haftpflicht gemeldet, 5 oder mehr bei Sonderregelungen darf man in NÖ halten, was hat das mit dem Sachverhalt zu tun ?)
Gab es bereits gleichgelagerte Schadenfälle?
Sehen Sie ein Mitverschulden bei der Geschädigten?
Wie war der Hund zum Schadenzeitpunkt verwahrt?
Wurde der Hund an der kurzen oder an der langen Leine gehalten?
Gibt es eine Leinenpflicht auf dem Hundestrand?
Sehen Sie ein Verschulden bei sich, wenn ja warum?
Bestehen Vorschriften, wonach Ihr Hund mit einem Maulkorb hätte versehen sein müssen?
Bejahendenfalls, warum hatte er keinen?
Wurde der Vorfall behördlich aufgenommen? Bejahendenfalls bitten wir um Bekanntgabe der auf-
nehmenden Polizeiinspektion und der Geschäftszahl, unter welcher die Sache bearbeitet wird.
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Anmerkung 1: Der Deckungsumfang einer Haftpflichtversicherung umfasst die Prüfung der Schuldfrage, die Bezahlung berechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz).
(Anmerkung 2.: Symbolfoto meines eigenen Hundes)