AURICON In der Versicherungsvermittlung steht das Finden von Lösungen im Vordergrund.

𝗗𝘂 𝗴𝗹𝗮𝘂𝗯𝘀𝘁, 𝗲𝗶𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗯𝗿𝘂𝗰𝗵 𝗶𝘀𝘁 𝗮𝘂𝘁𝗼𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘁?Der OGH sieht das differenzierter.Unbekannte Täter brachen in eine v...
09/09/2026

𝗗𝘂 𝗴𝗹𝗮𝘂𝗯𝘀𝘁, 𝗲𝗶𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗯𝗿𝘂𝗰𝗵 𝗶𝘀𝘁 𝗮𝘂𝘁𝗼𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘁?

Der OGH sieht das differenzierter.

Unbekannte Täter brachen in eine versperrte Baustelle ein.

Sie beschädigten ein Türschloss und ein Lüftungsgitter.

Anschließend stahlen sie Parkettböden und Parkettkleber.

Eigentlich ein klarer Einbruchsdiebstahl.

Doch der Versicherer lehnte die Entschädigung für die gestohlenen Sachen ab.

Der Grund:

In den Bedingungen der Bauwesenversicherung war der Verlust durch „Diebstahl“ ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Versicherungsnehmer argumentierten:

Der Ausschluss betreffe nur einfachen Diebstahl.

Nicht aber einen Einbruchsdiebstahl.

Der OGH widersprach.

Ein Einbruchsdiebstahl ist eine qualifizierte Form des Diebstahls.

Damit ist er auch vom allgemeinen Begriff „Diebstahl“ umfasst.

Die Folge:

Für die gestohlenen Materialien bestand in diesem konkreten Fall keine Versicherungsdeckung.

Der Fall zeigt deutlich:

Nicht der Name der Versicherung entscheidet über den Schutz.

Entscheidend sind die vereinbarten Bedingungen.

Die Ausschlüsse.

Und mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes.

Gerade bei Bauprojekten und betrieblichen Sachwerten sollte deshalb geprüft werden:

→ Welche Sachen sind tatsächlich versichert?

→ Welche Schadenursachen sind ausgeschlossen?

→ Gilt der Schutz auch bei Einbruchsdiebstahl?

→ Wann beginnt und wann endet die Deckung?

→ Wie hoch ist der vereinbarte Selbstbehalt?

Bei AURICON prüfen wir nicht nur, welche Versicherungen vorhanden sind.

Wir prüfen, was im Schadenfall tatsächlich davon übrig bleibt.

Wann wurden deine Versicherungsbedingungen zuletzt auf solche Ausschlüsse geprüft?

Quelle: OGH, Entscheidung 7 Ob 62/26g vom 24. Juni 2026



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𝗗𝗮𝘀 𝗛𝗮𝘂𝘀 𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱 𝟭𝟰 𝗧𝗮𝗴𝗲 𝗹𝗲𝗲𝗿.𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘄𝗮𝗿 𝗲𝘀 𝘁𝗿𝗼𝘁𝘇𝗱𝗲𝗺 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗯𝗲𝗻𝘂𝘁𝘇𝘁.Ein Eigenheimbesitzer fuhr für 14 Tage auf Urlaub....
07/09/2026

𝗗𝗮𝘀 𝗛𝗮𝘂𝘀 𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱 𝟭𝟰 𝗧𝗮𝗴𝗲 𝗹𝗲𝗲𝗿.

𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘄𝗮𝗿 𝗲𝘀 𝘁𝗿𝗼𝘁𝘇𝗱𝗲𝗺 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗯𝗲𝗻𝘂𝘁𝘇𝘁.

Ein Eigenheimbesitzer fuhr für 14 Tage auf Urlaub.

Die Hauptwasserzufuhr sperrte er nicht ab.

Während seiner Abwesenheit kam seine Tochter alle zwei Tage ins Haus.

Sie goss die Pflanzen.

Sie übernahm die Post.

Sie kontrollierte die E-Mails.

Sie wusch Wäsche.

Ihr Sohn spielte währenddessen im Spielzimmer.

Dann trat Leitungswasser aus.

Die Sanierungskosten lagen bei mehr als 51.000 Euro.

Der Versicherer lehnte die Zahlung ab.

Der Grund:

Laut Versicherungsbedingungen mussten die wasserführenden Anlagen in länger als 72 Stunden nicht bewohnten beziehungsweise nicht benutzten Gebäuden abgesperrt werden.

Eine fallweise Begehung sollte nicht genügen.

Doch genau ein Wort wurde entscheidend:

„Beziehungsweise“.

Der Oberste Gerichtshof stellte klar:

„Bewohnen“ und „Benutzen“ sind hier zwei unterschiedliche Alternativen.

Die regelmäßigen Besuche der Tochter waren nicht nur eine fallweise Kontrolle.

Sie galten als Benützung des Hauses.

Der Versicherungsnehmer hatte die vereinbarte Obliegenheit daher nicht verletzt.

Das Urteil ist trotzdem kein allgemeiner Freibrief.

Andere Bedingungen oder ein anderer Sachverhalt können zu einem anderen Ergebnis führen.

Die wichtigste Erkenntnis:

Bei einem Versicherungsschaden entscheidet nicht nur, was passiert ist.

Es entscheidet auch, was konkret in deiner Polizze steht.

Prüfe deshalb vor einer längeren Abwesenheit:

Welche Sicherheitsvorschriften gelten?

Ab wann muss das Wasser abgesperrt werden?

Welche Kontrollen sind vorgeschrieben?

Und wie kannst du diese dokumentieren?

Bei AURICON prüfen wir Versicherungsbedingungen nicht erst nach einem Schaden.

Wir prüfen sie vorher.

Weißt du, welche Pflichten deine Eigenheimversicherung bei einer längeren Abwesenheit vorsieht?

Quelle: OGH 7 Ob 80/26d vom 24. Juni 2026



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𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗽𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗲𝘁𝘄𝗮𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗮̈𝗹𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻?Bei der Wiener Städtischen ist bereits jeder dritte...
04/09/2026

𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗽𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗲𝘁𝘄𝗮𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗮̈𝗹𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻?

Bei der Wiener Städtischen ist bereits jeder dritte Neukunde in der privaten Krankenversicherung jünger als 20 Jahre.

Das zeigt:

Gesundheitsvorsorge ist längst keine Frage des Alters mehr.

Gerade junge Menschen erwarten heute mehr.

Digitale Services.

Flexible Gesundheitsangebote.

Einen einfachen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Und Vorsorge, die in den Alltag passt.

Die private Krankenversicherung soll das öffentliche Gesundheitssystem dabei nicht ersetzen.

Sie kann es gezielt ergänzen.

Zum Beispiel durch:

– den Zugang zu Wahlärzten

– zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten

– Telemedizin

– digitale Gesundheitsservices

– Angebote zur Prävention

Doch nicht jede Zusatzversicherung passt zu jedem Menschen.

Entscheidend ist nicht, möglichst viele Leistungen abzuschließen.

Entscheidend ist, die Leistungen auszuwählen, die zur eigenen Lebenssituation passen.

Genau dabei unterstützen wir bei AURICON.

Persönlich.

Unabhängig.

Und mit einem klaren Blick auf deinen tatsächlichen Bedarf.

Wie wichtig ist dir eine zusätzliche private Gesundheitsvorsorge?



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Er hatte seine Berufsunfähigkeit grundsätzlich nachgewiesen.Vor Gericht scheiterte sein Anspruch trotzdem.Der betroffene...
02/09/2026

Er hatte seine Berufsunfähigkeit grundsätzlich nachgewiesen.

Vor Gericht scheiterte sein Anspruch trotzdem.

Der betroffene Versicherungsnehmer war selbstständig tätig.

Er konnte nachweisen, dass er seinen zuletzt ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr im erforderlichen Ausmaß ausüben konnte.

Doch das reichte nicht aus.

Seine Versicherungsbedingungen enthielten eine sogenannte Umorganisationsklausel.

Das bedeutet:

Bei Selbstständigen kann geprüft werden, ob der Betrieb so umorganisiert werden könnte, dass die berufliche Tätigkeit weiterhin möglich ist.

Zum Beispiel durch:

Eine andere Aufgabenverteilung.

Die Abgabe bestimmter Tätigkeiten.

Eine Anpassung der betrieblichen Abläufe.

Oder den Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter.

Der Selbstständige musste deshalb zusätzlich beweisen, dass eine solche Umorganisation nicht möglich oder nicht zumutbar war.

Dafür wären auch seine Betriebsergebnisse entscheidend gewesen.

Diese wollte er jedoch nicht offenlegen.

Die wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Umorganisation konnten daher nicht beurteilt werden.

Der notwendige Nachweis gelang nicht.

Das zeigt:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sollte nicht nur nach Beitrag und Rentenhöhe ausgewählt werden.

Entscheidend sind auch die Versicherungsbedingungen.

Enthält dein Vertrag eine Umorganisationsklausel?

Wie wird eine zumutbare Umorganisation definiert?

Welche Unterlagen musst du im Leistungsfall vorlegen?

Und ist deine tatsächliche Tätigkeit korrekt dokumentiert?

Gerade bei Selbstständigen können diese Details darüber entscheiden, ob eine Leistung ausbezahlt wird.

Unser Tipp:

Lass deine Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig prüfen.

Besonders dann, wenn sich dein Unternehmen, deine Aufgaben oder deine Verantwortung verändert haben.

Wann hast du deine Versicherungsbedingungen zuletzt kontrollieren lassen?

Quelle: OGH-Entscheidung 7 Ob 150/25x



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Das größte Risiko für dein Unternehmen steht oft in keiner Versicherungspolizze.Ein Brand lässt sich versichern.Ein Cybe...
31/08/2026

Das größte Risiko für dein Unternehmen steht oft in keiner Versicherungspolizze.

Ein Brand lässt sich versichern.

Ein Cyberangriff lässt sich absichern.

Ein Vertrauensverlust im eigenen Team nicht.

Und genau dieser entsteht oft schleichend.

Kritik wird nicht direkt angesprochen.

Informationen werden nur teilweise weitergegeben.

Gerüchte ersetzen klare Antworten.

Einzelne Mitarbeiter werden übergangen.

Aus kleinen Spannungen werden feste Fronten.

Das Ergebnis?

Menschen sichern sich ab, statt zusammenzuarbeiten.

Entscheidungen dauern länger.

Gute Mitarbeiter ziehen sich zurück.

Und Führungskräfte erfahren Probleme erst, wenn sie kaum noch zu übersehen sind.

Als Versicherungsmakler beschäftigen wir uns täglich mit Risiken.

Dabei sehen wir immer wieder:

Nicht jedes unternehmerische Risiko lässt sich mit einer Polizze lösen.

Manche Risiken brauchen klare Führung.

Direkte Gespräche.

Nachvollziehbare Entscheidungen.

Und Regeln, die nicht nur auf Papier stehen.

Wer Kritik hat, sollte sie dort ansprechen, wo sie hingehört.

Wer Informationen besitzt, sollte transparent kommunizieren.

Und wer Verantwortung trägt, muss auch bei subtiler Ausgrenzung eingreifen.

Versicherungen schützen die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens.

Eine gesunde Kommunikationskultur schützt seine menschliche Substanz.

Beides sollte man nicht dem Zufall überlassen.

Wie gehst du mit Gerüchten und unausgesprochenen Konflikten in deinem Unternehmen um?



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𝗢𝗯 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗸𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗴𝘂𝘁 𝗶𝘀𝘁, 𝘇𝗲𝗶𝗴𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗶𝗺 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀.𝗦𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝗶𝗺 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹.Ein aktueller Fall vor dem Obersten...
28/08/2026

𝗢𝗯 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗸𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗴𝘂𝘁 𝗶𝘀𝘁, 𝘇𝗲𝗶𝗴𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗶𝗺 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀.

𝗦𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝗶𝗺 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹.

Ein aktueller Fall vor dem Obersten Gerichtshof macht das deutlich.

Nach einem Wasserschaden lag dem Versicherungsmakler ein Gutachten vor.

Darin wurde auf die notwendige zeitnahe Trocknung und Sanierung einer Decke hingewiesen.

Die Versicherungsnehmer erhielten diesen entscheidenden Hinweis jedoch nicht.

Später wurde eine Vermorschung des Deckengebälks festgestellt.

Der OGH bestätigte:

Der Makler hatte im konkreten Fall seine Beratungspflicht verletzt.

Denn die Aufgabe eines Versicherungsmaklers endet nicht automatisch mit der Vermittlung einer Polizze.

Wer auch die Abwicklung von Schadensfällen übernimmt, muss seine Kunden sorgfältig unterstützen.

Dazu gehört nicht nur die Kommunikation mit dem Versicherer.

Es geht auch darum, relevante Informationen weiterzugeben.

Fristen im Blick zu behalten.

Auf Obliegenheiten hinzuweisen.

Und vermeidbare Folgeschäden zu verhindern.

Genau hier zeigt sich der Wert einer guten Betreuung.

Eine Versicherungspolizze ist wichtig.

Doch im Ernstfall braucht es einen Ansprechpartner, der handelt.

Der Informationen einordnet.

Der notwendige Schritte verständlich erklärt.

Und der die Interessen seiner Kunden konsequent begleitet.

Bei AURICON verstehen wir Beratung deshalb nicht als einmaligen Vertragsabschluss.

Wir begleiten unsere Kunden auch dann, wenn es darauf ankommt.

Wie wichtig ist dir die persönliche Unterstützung deines Versicherungsmaklers im Schadenfall?



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Ein Versicherungsnehmer forderte seine Prämien seit 2003 zurück.Der Fall landete vor dem OGH.Ausgangspunkt war eine fond...
26/08/2026

Ein Versicherungsnehmer forderte seine Prämien seit 2003 zurück.

Der Fall landete vor dem OGH.

Ausgangspunkt war eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie.

Jahre später wurde der Vertrag geändert.

Die ursprüngliche Garantie fiel weg.

Eine neue Lösung sollte nur noch 85 Prozent des investierten Kapitals absichern.

Der Versicherungsnehmer wollte daraufhin den gesamten Vertrag rückabwickeln.

Er forderte die eingezahlten Prämien samt Zinsen zurück.

Doch der OGH stellte klar:

Eine spätere Vertragsänderung eröffnet nicht automatisch den Rücktritt vom ursprünglichen Versicherungsvertrag.

Ein Rücktritt könnte nur die konkrete Vertragsänderung betreffen.

Und auch das nur, wenn der Versicherungsnehmer dabei nicht oder falsch über sein Rücktrittsrecht informiert wurde.

Die Entscheidung zeigt:

Bei Lebensversicherungen kommt es auf jedes Detail an.

Was wurde ursprünglich vereinbart?

Was wurde später geändert?

Welche Belehrungen wurden erteilt?

Und welche Rechte ergeben sich daraus tatsächlich?

Eine Vertragsänderung sollte deshalb niemals ungeprüft abgelegt werden.

Gerade bei langfristigen Verträgen können kleine Formulierungen große finanzielle Auswirkungen haben.

Unser Rat:

Lass bestehende Lebensversicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen fachlich prüfen, bevor du Entscheidungen triffst.

Bei AURICON betrachten wir nicht nur die aktuelle Polizze.

Wir prüfen auch, wie sich dein Vertrag über die Jahre verändert hat.

Wurde deine Lebensversicherung schon einmal angepasst?



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Dein Kunde ist kein Datensatz.Und gute Beratung ist kein automatisierter Prozess.KI kann Tarife vergleichen.Risiken stru...
24/08/2026

Dein Kunde ist kein Datensatz.

Und gute Beratung ist kein automatisierter Prozess.

KI kann Tarife vergleichen.

Risiken strukturieren.

Dokumente vorbereiten.

Gespräche zusammenfassen.

Doch sie erkennt nicht jeden entscheidenden Moment.

Den Moment, in dem ein Mensch plötzlich leiser wird.

Das kurze Zögern vor einer Antwort.

Den scheinbar nebensächlichen Satz, hinter dem eine echte Sorge steckt.

Genau dort beginnt gute Beratung.

Denn hinter jeder Zahl steht ein Mensch.

Mit Erfahrungen.

Mit Verantwortung.

Mit Ängsten.

Und mit individuellen Zielen.

Bei AURICON nutzen wir digitale Werkzeuge, um schneller und strukturierter zu arbeiten.

Aber nicht, um menschliche Aufmerksamkeit zu ersetzen.

Im Gegenteil.

Die gewonnene Zeit soll dort ankommen, wo sie den größten Unterschied macht:

Im persönlichen Gespräch.

Beim genauen Zuhören.

Und beim ehrlichen Verstehen. 🤝

Denn ein Versicherungsprodukt kann rechnerisch passen.

Eine Beratung ist aber erst dann gut, wenn sie auch zum Menschen passt.

Unsere Überzeugung:

KI arbeitet für den Berater.

Nicht der Berater für die KI.

Je stärker die Technologie wird, desto wichtiger wird der Mensch, der sie verantwortungsvoll einsetzt. 💡

Was ist dir bei einer Beratung wichtiger?

Schnelligkeit oder echte persönliche Aufmerksamkeit?



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Wir versichern Autos, Gebäude und Maschinen.Unsere eigene Arbeitskraft behandeln wir oft wie eine Selbstverständlichkeit...
21/08/2026

Wir versichern Autos, Gebäude und Maschinen.

Unsere eigene Arbeitskraft behandeln wir oft wie eine Selbstverständlichkeit.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie trügerisch das sein kann.

2025 starben in Österreich 87.902 Menschen.

33,4 Prozent an Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

24,9 Prozent an Krebs.

Zusammen waren diese beiden Krankheitsgruppen für fast 6 von 10 Todesfällen verantwortlich.

Doch schwere Erkrankungen belasten nicht nur die Gesundheit.

Sie können auch das Einkommen gefährden.

Laufende Kredite verschwinden nicht.

Die Kosten für Wohnen und Familie bleiben.

Auch betriebliche Verpflichtungen laufen weiter.

Die entscheidende Frage lautet deshalb:

Was passiert finanziell, wenn du für längere Zeit nicht arbeiten kannst?

Wie lange reichen deine Rücklagen?

Ist dein Einkommen ausreichend abgesichert?

Kann deine Familie ihre laufenden Kosten weiterhin tragen?

Und was passiert mit deinem Unternehmen, wenn du als Schlüsselperson ausfällst?

In unseren Beratungen sehen wir häufig:

Sachwerte sind umfassend versichert.

Die Menschen dahinter jedoch nicht immer.

Eine passende Vorsorgestrategie kann eine Erkrankung nicht verhindern.

Sie kann aber die finanziellen Folgen deutlich reduzieren.

Welche Absicherung wirklich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen und beruflichen Situation ab.

Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf bestehende Verträge, Versorgungslücken und aktuelle Lebensumstände.

Prüfe nicht nur, was du besitzt.

Prüfe auch, wer davon abhängig ist, dass dein Einkommen weiterläuft.

Wann hast du deine persönliche Absicherung zuletzt überprüfen lassen?

Quelle: Statistik Austria, Todesursachenstatistik 2025.



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Nicht der Unfall war die entscheidende Frage.Sondern der Moment, in dem das Rennen begann.Ein Motorradfahrer nahm an ein...
19/08/2026

Nicht der Unfall war die entscheidende Frage.

Sondern der Moment, in dem das Rennen begann.

Ein Motorradfahrer nahm an einem Motorsportevent auf einer Rennstrecke teil.

Er war für ein Rennen gemeldet.

Vor dem Start konnte eine kurze Aufwärmrunde gefahren werden.

Genau dabei kam es vermutlich zum Unfall.

Die Folgen waren dramatisch:

100 Prozent dauernde Invalidität.

Die private Unfallversicherung lehnte die Leistung ab.

Der Grund:

Unfälle bei der Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben waren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof.

Die zentrale Frage lautete:

Gehört eine Aufwärmrunde bereits zum Rennen?

Die Antwort des OGH:

Ja.

Die Aufwärmrunde bereitet Fahrer und Fahrzeug unmittelbar auf das Rennen vor.

Motor und Bremsen werden auf Betriebstemperatur gebracht.

Der Fahrer prüft den Zustand der Strecke.

Damit besteht ein untrennbarer Zusammenhang zum Wettbewerb.

Der Unfall war daher nicht gedeckt.

⚠️ Dieser Fall zeigt eindrücklich:

Versicherungsschutz endet nicht immer dort, wo Versicherte es erwarten.

Oft entscheidet nicht die Bezeichnung einer Aktivität.

Sondern ihr tatsächlicher Zweck.

Eine Trainingsfahrt kann als Teil eines Wettbewerbs gelten.

Eine Aufwärmrunde kann bereits vom Risikoausschluss erfasst sein.

Und ein einzelner Satz in den Versicherungsbedingungen kann über erhebliche Leistungen entscheiden.

Bei AURICON prüfen wir deshalb nicht nur Versicherungssummen.

Wir prüfen auch Ausschlüsse.

Freizeitaktivitäten.

Sportliche Risiken.

Und besondere Hobbys unserer Kundinnen und Kunden.

Denn guter Versicherungsschutz muss zu Ihrem tatsächlichen Leben passen.

Nicht nur zu einem Standardformular.

🔍 Wissen Sie, welche Aktivitäten Ihre Unfallversicherung tatsächlich ausschließt?



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Adresse

Guntramsdorf
2353

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Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
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