THomann & Partner Immobilienverwaltung

THomann & Partner Immobilienverwaltung Thomann & Partner Immobilienverwaltung KG

20/03/2026

VALORISIERUNG
RICHTWERTE
KATEGORIEBETRÄGE, EVB
ab 01.04.2026
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Nachdem in den Jahren 2024 und 2025 keine Anpassung erfolgt ist, kommt es ab 01.04.2026 zu einer Valorisierung (unter Berücksichtigung der Beschränkungen des MieWeG):

Richtwert/Steiermark: € 9,30

Kategorie A: € 4,51
Kategorie B: € 3,38
Kategorie C / D brauchbar: € 2,25
Kategorie D unbrauchbar: € 1,13

Mischschlüssel - Verwaltungskostenpauschale 2026: € 4,50

EVB - Kategorie A: € 2,99
EVB - Kategorie B: € 2,25
EVB -EVB -Kategorie C / D brauchbar: € 1,50
Kategorie D unbrauchbar: € 1,13

Mietpreise: netto pro m²

Wirksamkeit:
Neue Mietverträge: ab 01.04.2026
Bestehende Mietverträge: ab 01.05.2026

09/03/2026

UMBAUARBEITEN IN IHRER WOHNUNG / IHREM GESCHÄFT
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TRENNPFLICHT VON GIPSKARTONPLATTEN
Seit 01.01.2026 gilt in Österreich ein Deponieverbot für Gipskartonplatten. Bei den Bau- oder Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass Gipskartonabfälle bereits bei der Baustelle von den restlichen Bauabfällen getrennt werden. Die Gipsabfälle müssen frei von Beton, Ziegelresten, Dämmwolle, Heraklit und sonstigen mineralischen Baustoffen sein. Weiters sind die Platten trocken zu sammeln und zwischenzulagern.

MIETWOHNUNG
Sie müssen vorweg die Zustimmung Ihres Vermieters einholen.

WOHNUNGSEIGENTUM
Sie benötigen die Zustimmung Ihrer Miteigentümer sobald allgemeine Teile in Anspruch genommen werden oder in die Haussubstanz eingegriffen wird.

02/03/2026

LEERSTANDS- UND ZWEITWOHNSITZABGABE -
ERINNERUNG ZUR SELBSTBERECHNUNG UND ABFUHR

Wir erinnern, dass die Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe bis längsten 31.03.2026 vom Abgabepflichtigen (kann der Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer sein) selbst zu berechnen und abzuführen ist.

Näheres finden Sie in unserem Beitrag vom 23.02.2024.

17/02/2026

WEG: BAULICHE ÄNDERUNGEN EINES WE-OBJEKTES
UNTER INANSPRUCHNAHME ALLGEMEINER TEILE
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Die Inanspruchnahme ALLGEMEINER TEILE bedarf der ZUSTIMMUNG ALLER Miteigentümer.

Fehlende Zustimmungen können durch das Außerstreitgericht ersetzt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Änderung entweder der ÜBUNG DES VERKEHRS entspricht oder einem WICHTIGEN INTERESSE des änderungswilligen Wohnungseigentümers dient.

Von einer Verkehrsüblichkeit wird jedoch nur ausgegangen, wenn in der KONKRETEN WOHNUNGSUMGEBUNG zumindest bei einem Großteil der vergleichbaren Objekte vergleichbare Maßnahmen durchgeführt sind.

Möchte z. B. der Wohnungseigentümer seinen Balkon vergrößern, müssen in der unmittelbaren Nachbarschaft großteils Balkone in dieser Größenortung vorhanden sein, damit die Verkehrsüblichkeit erfüllt ist.

03/02/2026
03/02/2026

Mietenrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) seit 01.01.2026
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-> Wertsicherungsanpassungen sind nur mehr einmal jährlich zum 1. April möglich.

-> Es ist die durchschnittliche Inflationsrate des Vorjahres auf Basis des VPI 2020 heranzuziehen.

-> Inflationsanpassung ab 3 % gedämpft („Hälfteregelung“).

-> In der Vollanwendung des MRG: starre Erhöhungsgrenzen von 1 % (2026) und 2 % (2027).

-> Volle Erhöhung lt. MieWeG nur wenn das Mietverhältnis bereits 12 Monate besteht (Aliquotierung).

-> Erhöhung generell nur möglich, wenn auch vertraglich eine Erhöhung möglich wäre.

22/12/2025

BETRIEBSURLAUB

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner!

Unser Büro ist vom 23.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.

Ab 07.01.2026 stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch.

Thomann & Partner Immobilienverwaltung KG

21/12/2025

MINDESTBEFRISTUNG - Änderung ab 01.01.2026 !

- Wohnungsmietverträge
- Verlängerungen
- stillschweigende Verlängerung
- Voll- und Teilanwendung MRG
- 5 Jahre (bisher 3 Jahre)
- Ausnahme "kleine Vermieter" (Vermieter, die zum Zeitpunkt der Befristung nicht Unternehmer im Sinne des KSchG sind), weiterhin 3 Jahre möglich.

06/11/2025

GRÜNSCHNITT-ENTSORGUNGS-AKTION IN GRAZ

Grazer können ihren Grünschnitt (in Haushaltsmengen) kostenlos vom 20.10. - 22.11.2025 abgeben:

Ressourcenpark Graz, 8020 Sturzgasse 5 (Mo-Sa / 8:00 - 18:00 Uhr)
Firma Ehgartner, 8045 Wasserwerkgasse 5 (Mo-Sa / 9:00 - 17: Uhr)
Sammelstelle 8041 Maggstraße 35 /Neufeldweg (Mo-Sa / 9:00 - 17: Uhr)

15/09/2025

WEG: MINDESTRÜCKLAGE - WERTANPASSUNG AB 01.01.2026

Seit 01.07.2022 ist im Wohnungseigentum eine Mindestrücklage vorgesehen. Diese ist wertgesichert und beträgt ab 01.01.2026 € 1,13 / m²

25/08/2025

MRG-TEILANWENDUNG - VEREINBARUNG MRG-BK

Der OGH hat entschieden, dass im Teilanwendungsbereich die Überwälzung der Betriebskosten laut Mietrechtsgesetz (MRG) möglich ist. Es ist somit nicht gröblich benachteiligend und auch nicht intransparent, wenn nur vereinbart wird, dass vom Bestandsnehmer die Betriebskosten laut Mietrechtsgesetz zu bezahlen sind.

Wir empfehlen jedoch, alle Betriebskostenpositionen vertraglich im Einzelnen festzuhalten.

Adresse

Wielandgasse 22
Graz
8010

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 15:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+43316915551

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