09/06/2026
Wer in Österreich ein Depot bei Interactive Brokers, eToro, LYNX oder CapTrader führt, steht vor einer steuerlichen Ausgangslage, die sich grundlegend von der eines Inlandsbrokers unterscheidet. 🏦
Inländische Banken und Broker sind verpflichtet, die Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu kommt ein standardisiertes Steuerreporting, das direkt für die Steuererklärung herangezogen werden kann.
Bei Auslandsbrokern ist das nicht der Fall. Es gibt keine automatische KESt-Abfuhr, kein österreichisches Steuerreporting und kein einheitliches Dokument, das als Grundlage für die Steuererklärung dient. Die vollständige Eigenverantwortung liegt beim Anleger und damit auch das Risiko fehlerhafter Erklärungen. ⚠️
In der Praxis bedeutet das: Die von Auslandsbrokern bereitgestellten Berichte sind nicht auf das österreichische Steuerrecht abgestimmt. Transaktionsberichte enthalten zwar alle Bewegungen, Gesamtaufstellungen und Zusammenfassungen sind aber in der Regel nicht unter der Berücksichtigung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften aufbereitet.. Die relevanten Beträge müssen erst ermittelt und korrekt dargestellt werden. Dieser Aufwand sollte von Anlegern nicht unterschätzt werden und im besten Fall in Abstimmung mit einem Steuerberater gemacht werden. 📊
Wir haben in unserem neuen Blogbeitrag die wichtigsten Infos zu ausländischen Brokern zusammengefasst 💬 https://www.enzinger-stb.at/auslandsbroker-und-steuerreports-herausforderungen-bei-der-steuererklaerung/