09/06/2026
Die österreichische Bundesregierung hat im April 2026 angekündigt, die Buchführungsgrenze auf € 1 Mio. anzuheben und ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte zu schaffen.
Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt - News vom Steuerberater in Graz.